Letzten Spätherbst thematisierte ich die hohe Beschilderungskunst in Hauenstein im Zuge einer Straßensperrung, bei der eigentlich der Radweg entlang der K 38 hätte freigegeben bleiben sollen. Da die pfälzischen Behörden aber den Unterschied zwischen einem und einem
als auch den Begriff „Anlieger“ offenbar auch weiterhin nicht verstehen können oder wollen, konnte man halt als Radfahrer streng genommen den Radweg gar nicht mehr legal erreichen – obwohl man tatsächlich sogar das korrekte Sackgassenschild verwendet hatte.
Im Saarland ist man stellenweise ja nicht ganz so hinterwäldlerisch, was die Verwendung des an Feld- und Waldwegen betrifft; jenes ist dort deutlich öfters anzutreffen – während in der Pfalz die „Zielscheiben“-Quote etwa bei 99 % liegen dürfte. Allerdings stehen natürlich auch im Saarland noch haufenweise
herum, die den Radverkehr generell verbieten. Das betrifft hin und wieder auch per Wegweiser ausgewiesene, offizielle Radrouten wie beispielsweise in der Biesinger Straße bei Ballweiler im Bliesgau. Welche übrigens vor einiger Zeit von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße herabgestuft wurde; im Saarland ist man in dieser fragwürdigen Hinsicht auch äußerst aktiv. Jedenfalls: Ein Zeichen 357-50 vor der Einfahrt in die Straße „Hinter den Weiden“ weist darauf hin, dass Radfahrer und Fußgänger hier die einzigen sind, die am Ende der Straße weiterkommen.
Der anschließende Weg führt einmal in einem weiten Rechtsbogen um die Ausläufer des Kalbenberges herum in Richtung Wolfersweiler. Vermutlich ist er sogar durchgängig asphaltiert; eine Befahrung hat sich bislang aber noch nicht ergeben.
Problem dabei: Wer kein Anliegen in dieser Straße vorweisen kann, darf jene gar nicht befahren. Es ist mir unbegreiflich, wie einer Straßenverkehrsbehörde ein derartiger Blödsinn nicht auffallen kann? Da hängt ein auch den Radverkehr verbietendes direkt neben einem Sackgassen-Schild, welches auf die Durchlässigkeit für den Radverkehr hinweist.
Es ist wahrlich ein Kreuz mit diesen Zeichen 250…!
Eigentlich ist das schon ein sehr positives Signal, dass jemand an Fuß- und Radverkehr denkt, der da doch noch weiterkommt und extra ein spezielles Sackgassenschild bestellt. Jetzt fehlt nur noch der kleine Gedankensprung, dass ja auch die anderen Verkehrszeichen irgendwie für Radverkehr relevant sein könnten und nicht nur für den „echten Verkehr“. Das schaffen die auch noch.
Ich beneide dich um deinen Optimismus! 😉
Das Schild verbietet die Einfahrt. Also absteigen, vorbeischieben als Fußgänger*in und dann wieder aufsteigen. Kein Verstoß gegen die StVO.
Vielleicht ist der Radweg auch nur für Anlieger?
Nein; das verwechselst du mit einem Z 267. Das Z 250 bewirkt ein Verkehrsverbot (auch für Radfahrer) in der gesamten Straße.
Dann hätte man denen allein sicher keine Touri-Wegweiser hingestellt; die wissen auch so, wo der Weg hinführt… 😉