Es ist schon ein Weilchen her, dass ich im Beitrag zum Thema Radabstellanlagen den „Turbokreisel“ in Webenheim erwähnt hatte. Quasi der kleine Bruder des Outlet-Kreisels bei Zweibrücken. Jener liegt innerorts und ist meiner Meinung nach auch mit Fahrrädern prima zu befahren. Aber natürlich hat man sich auch dort wegen der ach so bedrohlichen „besonderen örtlichen Gefahrenlage“ (einigermaßen) Mühe gegeben, mittels blauer Schilder Radfahrern die Benutzung eben jenes Kreisels zu verbieten. Man versucht es zumindest, ist dabei aber auch relativ nachlässig, denn die Lücken im bebläuten Radwegenetz zwischen Blieskastel und Webenheim sind groß. Mir soll es recht sein. Vermutlich ist auch das nebenbei ein Grund, warum selbst die Polizei so oft daran scheitert, einen Geh- von einem Radweg zu unterscheiden.
Alleine die Tatsache, dass ich zu diesem Thema derart viel Text schreiben kann, zeigt, dass durch Radwege eben einfach alles unnötig verkompliziert wird. Und diese Verkomplizierung bewirkt eben auch die entsprechenden zusätzlichen Gefahren.
In der Grafik erkennt man, dass die Radverkehrsführungen dort ziemlich chaotisch sind und teils auch beidseitige Benutzungspflichten angeordnet wurden. Wer aus Richtung Webenheim (Norden) kommt, wird (theoretisch) sogar auf einen gewaltigen Umweg um den Kreisel herum geschickt. In Richtung Westen (Blieskastel) soll man wohl hingegen durchgehend Geistergehwegradeln, denn das Ende des linksseitig angeordneten ist nirgendwo ausgeschildert. Und auch aus und in Richtung Süden ist das alles ziemlich chaotisch. Letzten Endes braucht man nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass in diesem Bereich einfach jeder dort rumfährt, wo er will.
Webenheim – Blieskastel
Fangen wir mit der vermeintlich einfachsten Route an. Wir folgen der B 423 von Webenheim (Norden) in Richtung Blieskastel (Westen). Allerdings steht vor dem Turbokreisel rechts ein mit einem Zz 1000-31. Zu erkennen in dieser mapillary-Aufnahme. Es verweist Radfahrer (nebenbei über eine durchgezogene Linie, also ein Zeichen 295…) über einen schmalen Verbindungspfad zwischen Pollern hindurch in eine andere Straße (die Bliestalstraße), also eine Sackgasse. Natürlich ohne das korrekte Sackgassenschild (das findet man ja woanders). Das Zusatzzeichen unter dem blauen Schild ist auch irreführend, denn der Durchgang ist in der Gegenrichtung meines Wissens nach gar nicht bebläut. Okay, das müsste er genau genommen auch gar nicht; dann dürfen da aber halt auch Motorräder durch.
Da der Weg von der B 423 weg in eine andere Straße führt, ist jener meiner Ansicht nach nicht straßenbegleitend – und daher nicht benutzungspflichtig. Man darf also sowohl in Richtung Blieskastel als auch Mimbach den „Turbokreisel“ befahren (zumindest bis zur südlichen Ausfahrt).
Wer der Route durch die Bliestalstraße folgt, muss an deren Ende auch mangels blauer Schilder rechts (oder links) die Fahrbahn der B 423 im Zuge der erst vor wenigen Jahren erneuerten und verlegten Brücke über die Blies benutzen. Wegen der breiten Bürgersteige fahren nach meinen Beobachtungen aber fast alle eben nicht auf der Fahrbahn. Nicht aus Angst, sondern weil sie „den Verkehr“ nicht aufhalten möchten…
Blieskastel – Webenheim
Das gilt Anfangs auch für die Gegenrichtung. Im Zuge der aufwändigen Umgestaltung des Blieskasteler Orteingangs verlegte man auch wegen eines neuen Kreisels den kreuzenden Bahntrassenweg der ehemaligen Bliestalbahn und führt diesen nun unter der neuen Bliesbrücke hindurch. Jener ist auch mit und Zz 1000-31 beschildert. Das gilt aber nicht für den Bürgersteig auf der Bliesbrücke links davon. Radfahrer müssen hier also eigentlich auf die Fahrbahn.
Erst unweit der Tankstelle am Turbokreisel taucht hinter der Bushalte-Bucht auf der rechten Seite ein auf. Ab hier steigen dann auch wieder diejenigen ein, die die Zusatzschleife aus Richtung Norden fahren müssen (orange, siehe unten). Besonders amüsant ist, dass man dort einfach ein Zz 1000-30 zweckentfremdet und auf den Kopf gestellt hat, weil man wohl kein Zz 1000-31 mehr zur Hand hatte.
Man muss dann die Zufahrt zu einem Parkplatz als auch die zur Tankstelle queren. Immerhin hat es dort jeweils eine Furt und zumindest an der Ausfahrt der Tankstelle auch ein über dem
.
Wir befinden uns dann an der Querung der südlichen Kreiselausfahrt vorm Penny. Und „vermissen“ irgendwie die sonst üblichen „kleinen“ . Also müssten wir dort doch Vorfahrt (und Vorrang nach § 9 Abs. 3 StVO vor Abbiegern) haben, oder nicht…!? Es gibt allerdings auch keine Furt, die einen solchen Vorrang bestätigen würde. Was wohl auch am abgesenkten Bordstein und § 10 StVO liegen könnte…? Wenn ich hin und wieder im schönen „Parkhäuschen“ des Penny eine Brezel verdrücke, schaue ich mir das Elend dort immer interessiert an. Vor allem Fußgänger sind regelmäßig stark verunsichert, wann und wie sie die Fahrbahn überqueren sollen. Ganz stolz war ich auf einen älteren Herren, den ich am Dienstag einfach den Turbo-Kreisel von Blieskastel in Richtung Webenheim befahren sah.
Webenheim – Mimbach
Kommen wir nun zur umständlichsten Route: Radfahrer sollen von Norden (Webenheim) kommend in Richtung Süden (Mimbach) hier dann wohl eben auch eine rund 380 m lange Schleife (orange und rot) fahren. Zum Vergleich: Die Route durch den Kreisel ist ca. 120 m lang.
Vor dem Kreisel steht aus Richtung Norden auf der linken Seite auch kein , also dürfte vor dem Kreisel niemand auf den linken Gehweg wechseln. Jener ist aber an einer anderen Stelle (vorm Penny) mittels der Verwendung eines Zz 1000-30 durchaus als Geh- und Radweg (in beide Richtungen) vorgesehen.
Wenn wir den Abschnitt südlich des Kreisels (an der Tankstelle) passiert haben, fahren wir auf der rechten Seite weiter in Richtung Mimbach, denn dieser Weg ist durchgängig mit beschildert. Leider verstoßen wir somit halt gleichzeitig gegen die Benutzungspflicht des gegenüber, auf der östlichen Seite (am Penny) gelegenen Bürgersteigs. Es fehlt dann auch an der direkt folgenden Einmündung (u. a. weitere Zufahrt zur Tankstelle) eine Furt. Und das anschließende Wegelchen außerorts ist sehr schmal.
Mimbach – Webenheim
Kommen wir über die L 105 aus Richtung Mimbach, müssen wir bereits ab dem Ortsausgang von Mimbach das erwähnte, schmale, linksseitige Wegelchen benutzen. Eine Besonderheit ist, dass unter dem blauen Schild ein Zusatzzeichen „Blieskastel“ hängt (leider ohne Foto). Ist der Weg dann nur für Radfahrer benutzungspflichtig, die in Richtung Blieskastel unterwegs sind? Jedenfalls: An der bereits erwähnten Querung am Penny müssen wir dann auf den gegenüber wechseln, um diesen anschließend weiter in Richtung Norden zu befahren. Nur in dieser Richtung ist das Ende mittels
klargestellt. Allerdings interpretieren dort sehr viele Radfahrer den (auf beiden Seiten) baulich getrennten Gehweg regelm. als eine Art nicht benutzungspflichtigen Radweg. Da wären wir dann wieder bei der hier aufgeworfenen Frage.
Variante „Zum Gunterstal“
Es gibt noch eine zusätzliche Variante auf dieser Relation: Ich fahre hin und wieder anstatt des schmalen, linksseitigen Wegelchens (grade, wenn ich beim Penny eine kleine Pause machen will) von Mimbach kommend über die einigermaßen parallel verlaufende Straße „Auf Scharlen„. Komme ich dann anschließend aus der Straße „Zum Gunterstal“, muss ich streng genommen mangels Blauschild auf der rechten Seite eben auf das schmale -Wegelchen gegenüber auf der linken Seite wechseln, um (in Richtung Norden) nur wenige Meter weiter wieder beide Fahrstreifen queren zu müssen. Da der Gehweg jedoch eben mittels Zz 1000-30 eigentlich insgesamt als gegenläufiger Geh- und Radweg ausgewiesen ist(?), darf man in der Gegenrichtung dann als Geistergehwegradler wohl (mangels klarstellendem „Ende“) auch links ums Eck in die Straße „Zum Gunterstal“ fahren?
Ich halte diese längs zur Fahrbahn stehenden, mit diesen gegenläufigen Querpfeilen ergänzten nicht nur deshalb für eine lästige Pest. Denn es ist in den meisten Fällen gar nicht ersichtlich, wo jene eigentlich enden (oder anfangen) sollen. So kann sich m. E. eben auch ein Benutzungsrecht eines Gehweges ergeben, obwohl aus der entsprechenden Richtung gar kein blaues Schild steht.
Blieskastel – Mimbach
Relativ „einfach“ ist die Route von Blieskastel nach Mimbach – man bleibt (ab der erwähnten Bushaltebucht mit dem zweckentfremdeten Zusatzzeichen…) einfach durchgängig auf dem rechts der Fahrbahn gelegenen Wegelchen. Und hat dann halt an den zahlreichen Einmündungen stets das gefährliche Problem mit Rechtsabbiegern. Oder Gegenverkehr auf viel zu schmalen „gem. Geh- und Radwegen“.
Mimbach – Blieskastel
Das gilt umgekehrt auch aus der Gegenrichtung, dann jedoch linksseitig. Die Benutzungspflicht (als auch das -recht) endet dann genau genommen hinter der Einmündung zu den Parkplätzen, da hier das hinter der Tankstellenzufahrt stehende, linksseitige nicht wiederholt wird. Da das Ende aber auch nicht ausdrücklich ausgeschildert ist, können sich über die Bliesbrücke Geistergehwegradelnde durchaus im guten Glauben darauf berufen, weiterhin auf einem „gemeinsamen Geh- und Radweg“ unterwegs zu sein. So darf man im Ergebnis hier den linken Bürgersteig (wohl) benutzen, den rechtsseitigen aber ausdrücklich nicht.
Fazit
Alles klar? Meine Lösung: Ich ignoriere diesen teils gemeingefährlichen Blödsinn und fahre gem. § 2 (1) StVO auf der Fahrbahn!
Schöne Zeichnung 🙂
„Da der Weg von der B 423 weg in eine andere Straße führt, ist jener meiner Ansicht nach nicht straßenbegleitend – und daher nicht benutzungspflichtig.“
Eindeutiger geht es wohl kaum.