Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht! Welche zuerst…? Okay, zuerst die Gute: Radfahrer dürfen seit ein paar Wochen die in Hinterweidenthal unweit des Teufelstischs gelegene Straße „Im Handschuhteich“, welche seit Jahren als (ein wenig abenteuerliche) HBR-Umleitung dient, endlich legal befahren! Denn die VG Hauenstein hat (ein klein wenig motiviert durch eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz…) es nun tatsächlich geschafft, unter dem dortigen das Zz 1020-30 („Anlieger frei“) durch ein Zz 1020-12 („Radverkehr und Anlieger frei“) ersetzen zu lassen.
So sah es da bspw. noch im letzten November aus:
Nun die schlechte Nachricht: Das nützt uns leider auch nix. Denn hinter dem kleinen Wendeplatz steht wie eh und je das zweite herum. Frei nur für Anlieger und Forstbetrieb. Hinten links erkennt man übrigens den HBR-Wegweiser.
Immerhin runde 250 m haben wir uns damit einer legalen Durchfahrt angenähert. So macht es auch nix, dass man auch nicht die Muße hatte, der Straße auch gleich noch ein passendes Sackgassenschild zu verpassen.
Keine Ahnung, ob die VG das mit dem 2. Schild einfach erst gar nicht von sich aus überprüft hat – oder ob hier der Baulastträger des Forstwegs bislang einfach keine Lust hatte, eine verkehrsbehördliche Anordnung zu befolgen. Wobei ich Ersteres für wahrscheinlicher halte. Wie dem auch sei: es ging natürlich gleich am selben Abend eine erboste e-mail an die Kreisverwaltung.
Immer eins nach dem anderen…!