Der klägliche Versuch einer Freigabe

Donsieders nach Clausen

Immerhin. Irgendwer hat sich da vor vielen Jahren wenigstens mal etwas bemüht, den nördlich der L 498 verlaufenden, mit Verbot für Fahrzeuge aller Art beschilderten Wirtschaftsweg zwischen Donsieders und Clausen für Radfahrer freizugeben. Leider ist das grüne Plastikschild, welches man unter den beiden Zusatzzeichen angebracht hat, dazu gänzlich ungeeignet. Es eröffnet aber meiner Ansicht nach zumindest eine Möglichkeit, denjenigen, der da Radfahrer auf einen gesperrten Wirtschaftsweg verleitet, ggf. haftbar zu machen. Da hilft wohl auch der feige Versuch eines Haftungsausschlusses per „Benutzung auf eigene Gefahr“ nichts!

Hier der Schilderpfosten im Detail:

Donsieders Freigabe

Auf eigene Gefahr?

Apropos – zum Thema „Radfahren auf eigene Gefahr frei“ gibt es hier in den kommenden Tagen auch noch einen weiteren Beitrag, denn ich habe heute Post von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken erhalten. Ich hatte nämlich wegen des schweren Unfalls vom 31. Januar auf dem vereisten B-10-Radweg zwischen Wilgartswiesen und Rinnthal beantragt, gegen Unbekannt ein Strafverfahren wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten einzuleiten. Dies wurde (fast schon erwartungsgemäß) abgelehnt. Unter anderem deshalb, weil da doch ein Warnhinweisschild mit der Aufschrift „Wirtschaftsweg! Radfahrer frei – auf eigene Gefahr“ stünde…

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