Ich hatte ja kaum ein gutes Haar an den Plänen der Stadt Kaiserslautern gelassen, zwischen Hohenecken und dem Stadtteil Vogelweh einen einseitigen -Zweirichtungsweg anzulegen und den Ausbauzustand vor ziemlich genau einem Monat hier dokumentiert. Ich wäre in meinen Beiträgen deutlich sanftmütiger gewesen, wenn mir die Pressestelle der Stadtverwaltung oder die Straßenverkehrsbehörde einfach mitgeteilt hätte, wie sie diesen Weg zu beschildern gedenkt. Jedenfalls war heute einer der seltenen Tage, an denen ich mal positiv überrascht wurde.
Denn der inzwischen fast fertiggestellte Weg (man arbeitet derzeit noch an der neuen Querungsmöglichkeit in der Pariser Straße) wurde tatsächlich in beiden Richtungen nicht mit beschildert, sondern von Hohenecken ausgehend mit
. In der Gegenrichtung hat die Stadtverwaltung Kaiserslautern komplett auf blaue Schilder verzichtet und auf den § 2 (4) S. 4 StVO zurückgegriffen:
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
Wobei mich das grade bei per
freigegebenen Gehwegen oder auch gemeinsamen Geh- und Radwegen ja nicht wirklich überzeugt, weil das meiner Ansicht nach keine „reinen“ Radwege sind. Besonders absurd ist, dass man den Weg in der korrekten Richtung derzeit also genau genommen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren darf; als Geisterradler jedoch so schnell, wie man möchte. Wer weiß, vielleicht trägt man ja noch ein paar Piktogramme auf, wie der LBM Rheinland-Pfalz dies im Schreiben vom 21. Januar 2019 angeregt hatte.
Der Weg beginnt also noch vor der Einmündung der Landolfstraße in Hohenecken:
Wer aus Richtung Kaiserslautern ankommt, kann dann diese (recht zierliche) Querungshilfe zurück auf die Fahrbahn der B 270 benutzen:
In Richtung Kaiserslautern ist das also doch nur eine „protected pedestrian lane“ mit Radfahrer-Duldung:
Ich hatte mich ja in meinen vorherigen Beiträgen über die Verschwenkung an der Fourth Avenue beschwert, weil hier vorgesehen war, den Radfahrern die Vorfahrt mittels kleiner zu nehmen; was man dann auch so gemacht hat:
Das gilt auch aus der Gegenrichtung:
Man erkennt vielleicht schon das alleinstehende :
Weiter in Richtung Kaiserslautern fahrend ist dann zuerst noch eine reine Fußgängerampel zu passieren:
Ehe man die (meine ich auch rechtlich ganz interessante) Ampelanlage an der Querungsmöglichkeit Richtung Pariser Straße erreicht. Man erkennt auch, dass die Haltelinie etwas zu weit nach links aufgetragen wurde. Und, dass dort wohl besser auch nicht zu viele Radfahrer auf einmal in die unterschiedlichsten Richtungen fahren wollen, denn das könnte zu Kuddelmuddel führen:
Schauen wir uns die Ampel (amtlich „Lichtzeichenanlage“) mal genauer an:
Ich hab hier nämlich meine Zweifel, ob das so überhaupt zulässig ist. Denn der § 37 (2) StVO kennt zwar Lichtzeichen für den Radverkehr (Nr. 5 und 6) und für einzelne Fahrstreifen (Nr. 4). Aber keine Kombinationen dieser. Vor allem auch deshalb, weil ein freigegebener Gehweg, ein Radfahrstreifen oder auch ein gemeinsamer Geh- und Radweg keine „Fahrstreifen“ im Sinne des § 7 StVO sind, würde ich die Ampel links daher wohl eher als „Empfehlung“ betrachten. Worüber aber auch sehr gerne im Kommentarbereich ein wenig diskutiert werden darf. 😉
Das eigentlich verbindliche Lichtzeichen steht ja gegenüber, denn queren darf man erst, wenn dieses grün zeigt. Lustig ist jedoch, dass grade diese Streuscheibe noch nicht ausgetauscht wurde:
In der anderen Richtung gibt es übrigens schon ein Kombi-Signal. Beruhigend ist jedenfalls, dass auch ab dort keine linksseitige Benutzungspflicht in Richtung Hohenecken angeordnet wurde:
Auch auf der Gegenseite stehen keine blauen Schilder, die einen zur Benutzung der Ampel und des Weges gegenüber nötigen würden.
Fazit
Ohne blaue Schilder kann ich damit leben. Und im Interesse derer, die nicht auf der Fahrbahn fahren möchten (mir kam während meiner Fahrt ein älteres Ehepaar entgegen) würde ich mir weiter wünschen, dass auch Deutschland endlich Verkehrszeichen für derartige Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht (wie bspw. in Frankreich) einführt. Denn die Notlösung mit dem einsam rumstehenden oder den Bodenpinseleien halte ich rechtlich für ziemlich fragwürdig.
Natürlich fände ich es interessant zu wissen, ob das von Vornherein so geplant war – oder ob meine Einwände gegen eine benutzungspflichtige Beschilderung tatsächlich Gehör fanden? Leider war die Kommunikation mit der Stadtverwaltung relativ einseitig.
Spannend wird auch, wie die Autofahrer reagieren werden, wenn man dort (vor allem in Richtung Kaiserslauern) einfach auf der Fahrbahn bleiben wird? Denn durch die Umwandlung und Abtrennung des einen Fahrstreifens ist der verbliebene Richtungsfahrstreifen sehr schmal geworden – und das Überholen mit den regelmäßig geforderten 1,5 m eigentlich nicht mehr möglich (im Gegensatz zu früher war das wegen der beiden Richtungsfahrstreifen nie ein Problem). Ich werde das während meiner Fahrten in der nächsten Zeit auf jeden Fall intensiv erforschen. 😉
Ampel:
Zitat aus StVO § 37 (6):
„Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“
Meiner Meinung nach ist ein freigegebener Gehweg keine Radverkehrsanlage. Somit sind für den Radverkehr die Lichtzeichen der Fahrbahn relevant. Beide Radfahrampeln dürften nicht beachtet werden.
„Spannend wird auch, wie die Autofahrer reagieren werden, wenn man dort (vor allem in Richtung Kaiserslauern) einfach auf der Fahrbahn bleiben wird?“
Ich sage voraus, dass es KFZ-Fahrer nicht mehr so entspannt sehen werden. Immerhin bist du durch die Beschilderung rechtlich wenigstens im grünen Bereich, wenn du auf der Fahrbahn fährst.
Da steht ja auch „Radverkehrsführung“. 😉 Dieser (scheinbar sehr dehnbare) Begriff war u. a. hier und hier mal Thema.
Seh ich genauso. Die bloße Existenz eines neben der Straße / Fahrbahn verlaufenden „Radwegs“ wird dafür sorgen, dass das Revierverhalten der besonders unterbelichteten Autofahrern getriggert wird. Ich finde es ja bedauerlich, dass es bislang noch nicht wissenschaftlich untersucht wurde, inwiefern das Vorhandensein von Radverkehrsanlagen das Verkehrsklima negativ beeinflusst und „Strafaktionen“ auslöst. Die Berichte aus Großstädten im Allgemeinen, aber auch den extrem verradwegten Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen lassen erahnen, dass das Aggressionspotenzial gegenüber Radfahrern auch mit der Länge des „Radwege“-Netzes korreliert.
Umgekehrt fällt mir nämlich in Frankreich und der Pfalz (wo es nur sehr wenige Radwege gibt) halt auch auf, dass die Autofahrer sich überwiegend friedlich verhalten.