„Radweg“ Wallhalben – Saalstadt

Saalstadt Ortsausgang

Am 20. Mai befasste ich mich anlässlich einer Durchfahrts-Kontrolle der Polizei mit dem „Radweg“ zwischen Wallhalben und Saalstadt. Jener bietet eine perfekte Umfahrungsmöglichkeit für die wegen Bauarbeiten schon seit mehreren Monaten gesperrte L 473. Aber leider wurde er nie durchgängig für Radfahrer freigegeben. Und wegen der Baustelle selbst kommt man auch nicht legal durch bzw. wird von der eine Durchlässigkeit verneinenden Beschilderung verunsichert. Im letzten Beitrag fehlte noch eine fotografische Dokumentation, die ich hiermit nachreiche.

Wallhalben – Saalstadt

Beginnen wir mit der fast legalen, ansteigenden Variante von West nach Ost. An der Weggabelung zw. Garten- und Hauptstraße steht ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, mit dem im Gegensatz zu „Anlieger bis Baustelle frei“ nicht ganz so restriktiven Zusatzzeichen „frei bis Ortsende“.

Hauptstraße Wallhalben

Aber wir können ja alternativ links der HBR-Beschilderung folgen. Auch wenn uns das falsche Sackgassenschild ein klein wenig verunsichert:

Gartenstraße Wallhalben

Es geht dann recht bald scharf nach rechts:

Wallhablen Abzweig

Und wie im vorherigen Beitrag erwähnt, steht dort kein Verkehrszeichen, welches irgendein Verkehrsverbot bewirken würde:

Wallhalben Rampe

Wie man sieht, geht es dort steil berghoch; insgesamt hat man bis Saalstadt auch rund 150 Höhenmeter zu meistern. Sofern die Polizei im unteren Bereich kontrolliert haben sollte, würde ich als Beknollter Widerspruch einlegen.

Leider ist dann für uns Radfahrer auch bald Schluss mit der legalen Befahrung, denn genau an der Gemeindegrenze zu Saalstadt taucht dann doch ein Verbot für Fahrzeuge aller Art auf, ab hier müssen wir als Radfahrer schieben, da ab hier nur landwirtschaftlicher Verkehr erlaubt ist. Das Grüne Ding darüber ist übrigens ein prähistorischer Radwegweiser:

Grenze Saalstadt

Am Ende des „Wirtschaftswegs“ vor der Einmündung in die L 473 verführt die HBR-Beschilderung dann mal wieder Radfahrer zum Gehwegradeln:

Einmündung L 473

Wobei ich bei Letzterem immer noch nach einem Urteil oder sonstigen Verwaltungsanweisungen / Bauvorschriften suche, in denen klargestellt wird, dass (analog zu mit Bordsteinen abgegrenze Hochbords vor allem innerorts) auch mit Grünstreifen getrennte Wege neben Fahrbahnen / Straßen ohne gesonderte Beschilderung automatisch ein Straßenteil in Form eines „Gehwegs“ seien.

Saalstadt – Wallhalben

Kommen wir zur Gegenrichtung. Schon am Abzweig der K 18 Richtung Herschberg werden Radfahrer mal wieder durch ein Verbot für Fahrzeuge aller Art unnötig verunsichert. Immerhin ist auch hier wenigstens die Vorbeifahrt legal:

Abzweig K 18 Saalstadt

Spätestens ab dem Ortsende ist dann aber Schluss mit Radfahren:

Saalstadt Ortsausgang

Im Hintergrund erkennen wir bereits das nächste Hindernis, ab hier ist nur noch landwirtschaftlicher Verkehr frei – und wir müssen weiterhin schieben:

Saalstadt Abzweig Feldweg

Lustig sind dann noch die Hinweisschilder am Beginn des gefährlichen Gefälles – bekräftigt durch ein rotes „!„:

Gefährliches Gefälle

Was das Stop-Schild in Verbindung mit „Gefährliche Einmündung“ bedeuten soll, bleibt rätselhaft, denn an der Stelle gibt es keine Einmündung:

Stop-Hinweis

Am Ende des Weges steht auch nur ein Vorfahrt gewähren. Obwohl dort eigentlich Rechts vor Links gilt, weil sich in der Querstraße kein Vorfahrt oder Vorfahrtstraße findet. Nebenbei fehlt da auch eine ordentliche Ortstafel:

Ortseingang Wallhalben

Weshalb wir als Radfahrer wohl weiterhin nur 100 km/h fahren dürfen, anstatt mit Lichtgeschwindigkeit? 😉 Ordentliche Ortstafeln fehlen bei solchen „Radwegen“ eigentlich fast immer.

Schade, dass die Polizeidirektion auf meinen Hinweis nicht geantwortet oder meiner Bitte entsprochen hat, die zuständige Verbandsgemeinde als auch den LBM Kaiserslautern darauf hinzuweisen, die Durchfahrt zu legalisieren. Das war denen wohl peinlich. Während ich dort fotografierte, wurde der Weg übrigens auch von drei Autofahrer(inne)n benutzt.

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