Unterwegs auf verbotenen Radwegen

Das Land Rheinland-Pfalz hat vor einigen Jahren damit begonnen, eigene touristische Radrouten auszuweisen. Unter „Experten“ spricht man hierbei von den sogenannten „HBR-Wegen„; diesen Begriff lernte ich auch erst durch meine Teilnahme bei der Verkehrsschau vom 12. September in Linden, bis dahin war das für mich immer nur die „weiß-grüne Touri-Beschilderung“! 😉

HBR-Wege“ – eine doch recht phantasielose Bezeichnung, jene basiert auf dem Ungetüm „Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz“. Einen brauchbaren eigenen Namen hat das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium dafür jedenfalls keinen parat; da ging wohl alle Kreativität für die Marke „Radwanderland“ drauf…? 😉

Beschildert wird mit rechteckigen weißen Schildern in grüner Schrift; an den Enden werden dann jeweils einige Symbole für regionale und überregionale Routen angebracht. Die (umfangreichen) Hintergründe zu diesem Beschilderungssystem kann man sich bei Bedarf im obigen Link selbst zu Gemüte führen; ich werde hier nur die wichtigsten Kritikpunkte abarbeiten.

Mangelhafte Wegqualität

Leider sind diese Wege für bestimmte Nutzergruppen (vor allem Rennradfahrer) teils vollkommen unbrauchbar, was vor allem an der Wegequalität liegt. Denn aus der Beschilderung geht keinerlei Aussage über die Bodenbeschaffenheit hervor – und die besteht in vielen Fällen aus einfachem Schotter. Was bedeutet, dass man dort nur mit einem Mountainbike wirklich sicher alles befahren kann. Wobei – selbst damit wird an manch besonders fragwürdigen Stellen auch ein gewisses fahrtechnisches Können vom Fahrer verlangt. So zum Beispiel auch beim teils nur schlecht asphaltierten und am Ende lose geschotterten Weg, welcher von Gersbach mit teils 15 Prozent Gefälle hinunter ins Großheimer Tal führt.

Wer z. B. als Rennradfahrer zwei oder drei Mal (teils auch recht trickreich) in eine derartige „Schotter-Sackgasse“ gelotst wurde, spart sich das Ganze in Zukunft dann einfach, da man sich nicht drauf verlassen kann, über einen zeitgemäßen Fahrbahnbelag geführt zu werden!

Umwege

Zudem verlaufen viele dieser Wege überwiegend recht wild, oftmals kreuz und quer über Land- und Forstwirtschaftswege – und die führen halt nun einmal nicht direkt in eine bestimmte Richtung. Zudem sind jene (wie bereits angemerkt) auch nur selten asphaltiert und daher hin und wieder auch nicht gerade im allerbesten Zustand. Abhängig auch von der Witterung; Winterdienst wird natürlich keiner geleistet. Ein höheres Tempo ist somit ausgeschlossen; d. h. ein Fahren (z. B. einer Durchreise auf einer Langstrecke) nach Zeitplan wird so recht schwierig.

Aus der Tatsache, dass für dieses Netz so gut wie gar keine eigenen (neuen) Wege extra gebaut oder angelegt wurden, sondern nur auf den Bestand an Wirtschaftswegen zurückgegriffen wird, resultieren daraus oftmals deutliche Umwege im Vergleich zum Straßennetz. Als Beispiel zum Beitragsbild: Die Fahrt über die Landstraße 471 nach Pirmasens ist rund 23 Kilometer lang. Verkehrlich ist dieses Wegesystem für den Alltagsradfahrer also vollkommen unbrauchbar bis irrelevant.

Illegal

Besonders zu kritisieren ist jedoch der Fakt, dass ein Großteil dieses Netzes im Kreis Südwestpfalz und in den Städten Zweibrücken (das Beitragsbild zeigt die Beschilderung in der Schillerstraße am Herzogplatz) und Pirmasens Radfahrer auf „illegale“ Wege schickt, denn die Mehrzahl der ursprünglichen Forst- und Landwirtschaftswege ist mit einem Zeichen 250 StVO beschildert. Jenes Zeichen 250 bedeutet gem. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO:

  1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
  2.  Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Es fehlt selbst heute, Mitte November 2017, immer noch an nahezu allen(!) dieser Wege eine Freigabe per Zusatzzeichen  oder einer Umbeschilderung zu Zeichen 260 StVO! Radfahrer sind dort fahrend straßenverkehrsrechtlich illegal unterwegs, es droht schon einmal ein Bußgeld in der Höhe von 15 bis 30 Euro. Auch bei Unfällen können durch die Beschilderung weitere zivil- und strafrechtliche Nachteile in Sachen Mitverschulden, Schadenersatz oder Schmerzensgeld entstehen.

Darüber hinaus kann sich so die zuständige Körperschaft oder der Eigentümer aus der Verkehrssicherungspflicht stehlen – was evtl. ein Grund sein könnte, warum man es in Sachen „Legalisierung“ nicht besonders eilig hat…? Denn wenn solche Wege nicht ausdrücklich per Beschilderung freigegeben sind, gelten diese gem. § 1 (5) wohl in den meisten Fällen als „nicht öffentliche Straßen“ im Sinne des rheinland-pfälzischen Landes-Straßengesetzes – weshalb diese Wege gar nicht erst unter den Geltungsbereich der Vorschriften dieses Regelwerks fallen!

Was sagen dazu die Hinweise (Stand HBR 2004, Fortschreibung 2014, pdf, 11 MB) des „Radwanderlandes“? Unter Punkt 3.3.1.2 (Kapitel 3, Seite 10) findet sich Folgendes:

Die aktive Lenkung des Radfahrers über sonstige Wege wie z. B. land- und forstwirtschaftliche Wege, ist nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern möglich. Dies erfolgt spätestens im Rahmen der HBR Planung. Soweit bei den Wegen durch StVO-Zeichen eine Einschränkung vorliegt, bedarf es immer einer Freigabe für den Radverkehr, die durch die jeweilig zuständige Verkehrsbehörde vorzunehmen ist.

Abbildung 3–4: Freigabe für den Radverkehr bei Einschränkung durch StVO-Zeichen – Beispiele

Zeichen 250 StVO  VZ 250 / 1022-10
Zeichen 260 StVO VZ 260 / 1026-38

Die konkrete StVO-Kennzeichnung zur Nutzung sonstiger Wege für Radfahrer ist grundsätzlich durch die Verkehrsbehörde anzuordnen.

Soweit, so gut. Gemäß der Vorgaben müssen also alle weiß-grün beschilderten Wege durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden freigegeben werden. Die Frage lautet dann aber, warum dies nicht vor Aufstellung der touristischen Beschilderung bereits erfolgte – und selbst bis Heute an den allermeisten Stellen immer noch nicht geschehen ist?

Seit mehreren Monaten versuche ich nun schon, die diversen Behörden auf dieses rechtliche Problem aufmerksam zu machen. Begonnen habe ich am 7. April, als ich die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südwestpfalz dbzgl. per e-mail informiert hatte. Erst aufgrund einer späteren Nachfrage erhielt ich am 21. August (im Rahmen der Einladung zur erwähnten Verkehrsschau) die folgende Auskunft:

Die Radwegeführungen (HBR-beschilderter Wege) über Wirtschafts-, Feld-, Forst- oder Gemeindewege, welche mit Zeichen 250 StVO beschildert sind, obliegt alleine dem LBM Rheinland-Pfalz in Absprache mit den betroffenen Gemeinden. Adressat für dieses Anliegens müsste demnach der LBM Rheinland-Pfalz in Koblenz bzw. die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung sein.

Demnach obliegt also die Beschilderung von Wirtschaftswegen grundsätzlich den Städten und Verbandsgemeinden. Dann müsste der Landesbetrieb Mobilität ja als „Vater“ der „HBR-Wege“ eigentlich jene auch dazu anhalten, dass diese die Beschilderung auch anpassen. Den LBM hatte ich auch schon am 7. Juni ebenfalls darauf hingewiesen, dass die meisten „seiner“ Wege hier in der Region wegen unzähliger, nicht freigegebener Zeichen 250 StVO mit dem Rad nicht befahren werden dürfen. Am 3. Juli versprach mir Herr Lutz vom LBM (nach erneuter Nachfrage):

Bei einer Lenkung des Radverkehr über den nach den Vorgaben des Landes gekennzeichneten Radrouten z. B. über Wirtschaftswege ist immer eine entsprechende Freigabe erforderlich. Dies kann im Einzellfall aus unterschiedlichen Gründen bisher noch nicht erfolgt sein, wird aber zukünftig erfolgen.

Zig fehlende Freigaben sind also alles nur „Einzelfälle“. 😉 Auch die Straßenverkehrsbehörde meiner Heimatstadt Pirmasens wies ich am 21. April, im Rahmen weiterer Anregungen darauf hin, dass die meisten Wege im Stadtgebiet, so auch der „Dynamikum-Radweg“ mit dem Rad auf den meisten Abschnitten legal nicht befahren werden dürfen. Am 20. Oktober wiederholte ich meinen Hinweis; ohne bislang eine Stellungnahme erhalten zu haben.

Dies bedeutet, dass Radfahrer dort durch die Beschilderung des LBM auch weiterhin zu ordnungswidrigem Verhalten verleitet werden und diesen (im guten Glauben) dadurch rechtliche Nachteile drohen. Dem LBM als auch den zuständigen Straßenverkehrsbehörden scheint dies aber alles ziemlich egal zu sein!


Siehe auch

Das MWVLW zum Thema HBR-Routen

HBR: 5 – in Worten: Fünf – Jahre!

3 Gedanken zu „Unterwegs auf verbotenen Radwegen“

  1. Da hast Du wieder ein heikles Thema aufgegriffen.
    Sei versichert, dass der schlechte bis unbrauchbare Belag von Radwegen kein Alleinstellungsmerkmal der Westpfalz ist. Hier in SÜW fällt mir zum Thema immer zuerst der Burgenradweg zwischen Annweiler und Leinsweiler ein, oder die Schotterrampe vom Leinsweilerhof Richtung Eschbach im Zuge des Weinstraßen-Radweges. Diese Rampe wurde erst vor zwei/drei Jahren so neu beschildert. Da hatte ich auch schon die Touristiker vom Landkreis angesprochen, die sind da aber genauso taub wie der LBM usw. im Westen.

    1. Ich kenn mich ja vom MTB’en da vorne auch recht gut aus und da ist mir natürlich auch der lustige Burgen-Radweg ein Begriff. 😀 Irgendwie Schade, man könnte auch in der Ecke im Zusammenhang mit der Trifels-Ringstraße mit wenig Aufwand viele interessante Verbindungsrouten für Radfahrer herstellen. Grade der Pass zwischen Hohen- und Föhrlenberg wär ideal; leider alles umständlich trassiert und natürlich nur geschottert.

      Als ich mich vor ner Weile in Lug mit einem ADFC’ler aus Annweiler traf, kam ein E-Biker-Ehepaar hinzu und fragte, wie sie denn am besten von hier zum Trifels kommen. Erst wollten wir sie über die normale Straße schicken – aber dann fiel mir ja noch der „blaue Balken“ zwischen der B 48 und der Kletterhütte ein.

      In der Westpfalz sind zumindest die bedeutenderen touristischen Radwege (Schwarzbachtal, Rodalbtal, Moosalbtal, Wieslautertal, Hornbachtal) inzwischen durchgehend asphaltiert. Das „Kleinvieh“ führt aber trotzdem recht oft nur über Schotter.

  2. Das ist es den Regularien des LBM / Rheinland-Pfälzischen Verkehrsministeriums nach ja eigentlich auch nicht. Trotzdem wird fast ausnahmslos auf Wege verwiesen, die straßenverkehrsrechtlich nicht freigegeben sind. Und es interessiert (von den Verantwortlichen) nachweislich keinen. Seit April bzw. Juni 2017 wissen Kreis, Stadt als auch LBM, dass da überall Freigaben fehlen. Nicht ein einziges Z 250 wurde ausgetauscht oder durch ein Zusatzschild ergänzt.

    Beim Gespräch mit dem Leiter des Pirmasenser Straßenverkehrsamts wusste der davon z. B. gar nix; obwohl ich es in einer meiner e-mails erwähnt hatte.

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