Vor ziemlich genau 4 Jahren wurde der grenzüberschreitende „Rückenwind“-Radweg von Pirmasens nach Bitche (bzw. weiter nach St.-Louis-les-Bitche) freigegeben. Auf deutscher Seite bestand die Einrichtung dieses „Radwegs“ im Grunde allerdings nur aus dem Aufstellen von Wegweisern – und Werbung. Die gesamte Strecke auf deutschem Gebiet verläuft fast ausschließlich auf bereits vorhanden Wirtschaftswegen. Vier Abschnitte sind auch teilweise nur geschottert – und wurden auch für diesen „Radweg“ nicht asphaltiert. Im Bitscherland gab man sich jedoch richtig Mühe und stellte im Hornbachtal einen komplett neuen, teils baulich sehr aufwändigen (u. a. mit einer langen Holzbrücke bei Bousseviller), echten und durchgehend asphaltierten Radweg zwischen Waldhouse und Bitche her.
Der „Rückenwind“ ist eine Anspielung auf Pedelecs, die man sich in Pirmasens auch speziell für diese Route mieten kann. Allerdings braucht man nicht nur ausreichend Strom aus der Steckdose, sondern auch gut profilierte und geländegängige Reifen.
Der erste (wenn auch relativ kurze) Schotterabschnitt ist auf dem Rappeneck in Richtung Niedersimten zu absolvieren. Die Fahrbahn des wieder asphaltierten (und sehr steilen) Sträßchens ist allerdings auch in einem sehr schlechten Zustand und oft stark verdreckt. Anschließend geht es direkt gleich wieder steil bergauf über die Wackenbergstraße zur Kreisstraße am Hochstellerhof. Auch dieser Abschnitt ist ab dem Ortsende nur geschottert. Um den ebenfalls nur geschotterten Forstweg zw. dem Imsbacherhof und der Schweixermühle erreichen zu können, muss man sogar teilweise absteigen und sein Rad über die Brücke des Eppenbrunner Bachs tragen.
Der vierte und letzte Schotterabschnitt ist für mich dann auch verkehrlich der nervigste – weil die Asphaltierung zwischen der Grenze und der Hilster Mühle grade auch Rennradfahrern viele Alternativen ermöglichen würde. Aber man hielt es selbst im Zuge der Schaffung dieser touristischen Radroute nicht für nötig, Radfahrern eine asphaltierte Fahrbahn anzubieten. „Für Radfahrer reicht schließlich auch Schotter!“ Diesen Abschnitt möchte ich in diesem Beitrag dokumentieren.
Schweixermühle – Grenze
Das Elend beginnt bereits an der Abzweigung von der K 1 zur Schweixer Mühle mit der üblichen (teils uralten) Verbotsbeschilderung vor touristischen Radrouten. Dass das mal ein und darunter ein „Anlieger frei“ war, ist kaum mehr zu erkennen:
Es geht anschließend teils über Betonplatten weiter, an der Hilster Mühle vorbei, ehe wir hinter der Brücke über die Trualbe endlich wieder auf die Räder aufsteigen dürfen:
Leider endet die Asphaltstrecke dann schon nach wenigen Metern wieder an der nächsten Abzweigung des (asphaltierten) Wirtschaftswegs hinauf nach Kröppen:
Den man übrigens auch nur auf „eigene Gefahr“ befahren dürfen soll:
Das folgende Foto zeigt die HBR-Wegweiser an dieser Kreuzung; die magenta-grünen Wimpel markieren übrigens den „Rückenwind-Radweg“:
Anschließend wird auch noch das Reiten verboten – und die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land versucht sich (wie schon an anderer Stelle im Zuge des „deutsch-französischen Radwegs“ entlang des „Bachs ohne Grenzen“), aus der Verkehrssicherungspflicht zu stehlen. Angesichts des nur grob geschotterten Waldweges auch schon fast nachvollziehbar. Auf dem Zusatzzeichen steht „Forstwirtschaftsweg – Benutzung auf eigene Gefahr. Radfahrer frei“:
Es geht dann halt noch rund 1,6 km weiter auf teils sehr grobem Schotter über einen klassischen „Forstwirtschaftsweg“ in Richtung deutsch-französischer Grenze:
Walschbronn – Grenze
Den Grenzübergang fahren wir dokumentarisch von der anderen, französischen Seite her an. Auch, um zu zeigen, dass die Franzosen was die Beschilderung von touristischen Radwegen betrifft, ihren deutschen Kollegen in Sachen Unfähigkeit (oder Humor?) manchmal in Nichts nachstehen:
Man findet dort eine Info-Tafel zum „Bach ohne Grenzen“, auch darauf ist von einem „Deutsch-französischen Radwanderweg“ die Rede:
An der Grenze endet dann jedenfalls auch die Asphaltierung:
Die gründliche deutsche Gastfreundschaft weist auch hier gleich mal darauf hin, dass hier niemand haftet, außer man selbst. Es fehlt hier übrigens auch ein Verkehrsverbotszeichen:
Dort steht auch ein bereits verwittertes Info-Schild zum „Rückenwind-Radweg“:
„Auf eigene Gefahr“?
Auch diese Radroute mit ihren zahlreichen, die Haftung beschränken wollenden Schildern ist ein unschönes Beispiel dafür, wie Verwaltungen bei der Schaffung touristischer Radrouten das Landes-Straßengesetz ignorieren. Man kann / muss in der Tat nicht-öffentliche Wirtschaftswege straßenverkehrsrechtlich für den Radverkehr freigeben – was aber leider nie getan wird. Auf solchen Wegen sind Radfahrer dann auch in aller Regel „auf eigene Gefahr“ unterwegs. Aber sobald per Wegweiser ausdrücklich klargestellt wird, dass hier „planmäßiger“ Radverkehr stattfinden soll, sind diese Wege KEINE „Wirtschaftswege“ im Sinne des § 1 (5) LStrG mehr:
Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind nicht öffentliche Straßen.
Folglich sind jene Radrouten als „sonstige Straßen“ im Sinne des § 3 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Und hier ist ein pauschaler Haftungsausschluss des Baulastträgers nicht mehr möglich. Stattdessen sollte man einmal mehr drüber nachdenken, diese Wege zu asphaltieren, um Radfahrern einen sicher befahrbaren Untergrund anzubieten.