Sommerfest am Hugo-Ball

Als ich heute mal wieder die Lemberger Straße runterfuhr, testete ich mal aus, wie die Autofahrer reagieren, wenn man den alten, vermeintlichen „Schutzstreifen“ komplett rechts liegenlässt. Um dessen Entfernung ich ja schon beim 1. Gespräch mit der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde im Februar 2018 gebeten hatte. Irgendwie war da jedenfalls wohl eine übersinnliche Vorahnung im Spiel, denn als ich mich dem Hugo-Ball-Gymnasium annäherte, blieb mir sowieso keine andere Wahl, als mitten auf der Fahrbahn zu fahren. Denn dort herrschte mal wieder die totale Pirmasenser Park-Anarchie!

Eine schnelle Recherche ergab, dass heute von 14 bis 19 Uhr das Sommerfest des Hugo-Ball-Gymnasiums stattfindet. Da sich die Anzahl der Parkplätze im Vorfeld der Schule allerdings stark in Grenzen hält, war abzusehen, dass die Eltern der zukünftigen Eliten ihren Sprösslingen vorführen, wie man mit Verkehrsregeln umzugehen hat, wenn man „Parkdruck“ verspürt. Das wird dort vermutlich aber auch sowieso jeden Morgen und Mittag in Form von Eltern-Taxis zelebriert.

Halteverbot

Jedenfalls wurden dort von mindestens 25 Fahrzeughaltern gleich drei Bußgeldtatbestände der Anlage zur BKatV auf einen Streich erfüllt:

  • Unzulässig geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) in den Fällen,
    in denen das Halten verboten ist (hier: Absolutes Halteverbot) – mit Behinderung. Lfd. Nr. 52 (25 bis 35 Euro).
  • Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) – mit Behinderung. Lfd. Nr. 52a (30 bis 35 Euro).
  • Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr geparkt – mit Behinderung. Lfd. Nr. 54a (30 bis 35 Euro).
  • Einen Bonus gibt es noch für das Parken im Einmündungsbereich gem. § 12 (3) Nr. 1 StVO – mit Behinderung, Lfd. Nr. 54 (15 bis 30 Euro).

Wobei der dritte Punkt wohl anfechtbar ist, da u. a. die Fahrradpiktogramme fehlen und der Streifen überwiegend mit einer durchgezogenen Linie markiert ist, die man als Fahrbahnbegrenzung oder Seitenstreifen missverstehen kann. Den Gehweg allerdings nicht…

Außerdem wurde der mit Verbot für Fahrzeuge aller Art beschilderte Feuerwehrparkplatz ebenfalls missbraucht. Die Einfahrt kostet lt. lfd. Nr. 141.3 20 Euro und das Parken gem. Nr. 144 (wohl) nochmal 30 bis 35 Euro (allerdings fraglich, da es sich dort um keinen Fußgängerbereich handelt).

Die Stadt Pirmasens könnte sich hier (fast…) auf einen Schlag entschulden! 😉 Wenn sie denn kontrollieren würde. Wobei sowas meiner Ansicht nach beim Ordnungsamt dick und rot angestrichen im Terminkalender stehen müsste. Aber da man ja beim Gehwegparken von Seiten der Verwaltung bewusst wegschaut, kann man davon ausgehen, dass sich die Behörden hier bei den notleidenden Autofahrern nicht unbeliebt machen wollen. Wie das halt in einer Autostadt mal eben so ist.


Siehe auch

Ministerial abgesegnetes Falschparken

9 Gedanken zu „Sommerfest am Hugo-Ball“

    1. Aha, also mal wieder streng „ökonomisch“? Einfach alles (eindimensional) in „Geld“ bewerten. Dabei die „Kosten“ fürs Personal (die so oder so bezahlt werden – ob sie Knollen schreiben oder sich im warmen Büro gelangweilt die Eier schaukeln) stets zu hoch, die „Einnahmen“ durch Knöllchen stets zu niedrig – und die nicht in Euro und Cent bezifferbare Verbesserung der Lebensqualität der nicht mehr gefährdeten, belästigten und behinderten anderen Verkehrsteilnehmer oder Anwohner völlig ausblenden. Und wenn da dann hinten keine „schwarze Null“ rauskommt, lässt man es bleiben.

      Speziell diesen Fall betreffend: Hier kann ein einzelner Ordnungsamtmitarbeiter in einer halben Stunde Knollen im Wert von mind. 750 – 2000 Euro ausstellen. Das dürfte dessen eindimensional umgerechneten „Stundenlohn“ um Welten übersteigen. Aber Ja, schließlich leben wir auch in einem Land, welches es sich den Luxus leistet, zigtausende Steuerfahnderstellen unbesetzt zu lassen…

      1. Wie soll man die Aussage „Die Stadt Pirmasens könnte sich hier (fast…) auf einen Schlag entschulden! “ anders verstehen als ökonomisch? Es ist das Märchen der Überwachungsgegner, dass man damit Gewinn machen kann und du reproduzierst es hier im Artikel.

        Ich meine, mal gelesen zu haben das 7 oder 8 gerichtsfest erfasste Bußgelder je Stunde realistisch sein.

        1. Die könnte man so verstehen, dass die Stadt eben hoch verschuldet ist – aber regelmäßig keine Möglichkeiten nutzt, verkehrswidriges Verhalten zu beknollen. Besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass die Stadt das rechtswidrige Gehwegparken ja bewusst duldet. Ich hatte hier mal einen Artikel verlinkt, nach dem im letzten Jahr in Pirmasens die Zahl der Knollen auf einem Tiefstand angelangt wäre – wegen der Tatsache, dass das Personal länger krank war. Also kommt dann auch noch neoliberaler Personalabbau im ÖD hinzu.

          Es ist das Märchen der Überwachungsgegner, dass man damit Gewinn machen kann und du reproduzierst es hier im Artikel.

          Das war dann wohl ein beiderseitiges Missverständnis. Denn deinen Kommentar kann man eben genauso verstehen, dass da ein (finanzieller) „Gewinn“ rauskommen müsse. Ich kenne zu derartigen Diskussionen auch keine „Überwachungsgegner“, sondern Leute, die argumentieren, solange man die Bußgelder nicht stark anheben würde, sich das für den Staat sowieso „nicht rechne“. Was meiner Ansicht nach Kokolores ist. Das Konzept der „Abschreckung“ ist aber sowieso irrelevant, wenn man weiß, dass man auch weiterhin in 99 von 100 Fällen ungeschoren davonkommt.

          Ich meine, mal gelesen zu haben das 7 oder 8 gerichtsfest erfasste Bußgelder je Stunde realistisch sein.

          Das kommt drauf an. Ob es sich um in der Stadt verstreute Einzelfälle – oder um eine Falschpark-„Orgie“ wie hier handelt… 😉

          1. Nein. Hier wird nicht falsch geparkt, weil der Verstoß so „billig“ ist, sondern weil man weiß, dass man nicht kontrolliert wird. Auch Bußgelder unterliegen übrigens dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das würde nämlich auch nur dann 300 Euro kosten, wenn kontrolliert werden würde. Wenn ich wüsste, dass aber grade in 99 % der Fälle nicht kontrolliert wird (was ich für das Hauptproblem halte), ist es mir egal, ob es 10, 50 oder 300 Euro kostet. 10 mal 30 Euro würden bei regelmäßigen Kontrollen meiner Ansicht nach deutlich mehr bewirken, als ein Mal 300 alle 10 Jahre. Außerdem muss man sich bewusst sein, dass man mit höheren Bußgeldern Fehlverhalten vermehrt zum Privileg reicher Leute macht: die sich das halt eben leisten können.

            Lässt man hier Abschleppen (was hier möglich gewesen wäre), wird es sowieso richtig teuer. Ich bin jedenfalls überhaupt kein Freund, das (Fehl-)Verhalten von Menschen primär über „den Markt“ / Preis regeln zu wollen. Und sehe keinen Grund, warum Leute mit weniger Geld grundsätzlich stärker abgeschreckt werden sollen, als Leute mit viel Geld. Es sind nämlich nicht selten auch die teureren Fabrikate, die mir in dieser Hinsicht negativ auffallen.

          2. Bußgelder könnten auch als Tagessätze gestaltet werden.

            Das würde ich begrüßen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist allerdings gleich Null. Denn müsste hierzu auch nebenbei noch das Steuergeheimnis ein wenig gelockert werden, denn den Gerichten bleibt auch in Strafprozessen in den meisten Fällen zur Berechnung der Höhe der Tagessätze nur eine Schätzung übrig, weil sie nicht einmal in den letzten Steuerbescheid blicken dürfen.

            Überwachung hat frei von fiskalischen Aspekten zu erfolgen.

            Leider stehen diesem Ansinnen auch handfeste fiskalische Aspekte (Personalabbau) im Weg.

            Kontrolldichte und Bußgeldhöhe würde ich nicht gegeneinander ausspielen wollen.

            Ich grundsätzlich auch nicht. Ich kann nur dieses ewige, reaktionäre Rufen nach „härteren Strafen“ nicht mehr hören…

  1. Die Aufführung der Verbote ist insofern fehlerhaft, dass das Halteverbot (Verkehrszeichen 283) ausschließlich auf der Fahrbahn zählt. Doch weder der Gehweg noch der Seitenstreifen (ein Schutzstreifen ist es mangels Piktogramme nicht) gehören zur Fahrbahn. Ein Verstoß gegen das absolute Halteverbot findet hier also nicht statt.

    Dementsprechend ist der einzige Verstoß hier das Parken auf dem Gehweg (bzw. vor Einmündungen), was aber natürlich auch absolut nicht in Ordnung ist.

    1. Ein Seitenstreifen ist allerdings in aller Regel mit einem Breit- und keinem Schmalstrich markiert. Darüber hinaus bezeichnet die Stadtverwaltung diesen Streifen als „Schutzstreifen“. bzw. „Radweg“. Piktogramme gab es wohl in grauer Vorzeit einmal, jene sind inzwischen nicht mehr erkennbar. Daher handelt es sich bei diesem „Streifen“ m. E. am ehesten noch um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg bzw. nur einen besonders schmalen Fahrstreifen (also Fahrbahn). Wie dem auch sei: Ich hatte die Stadtverwaltung schon vor mehr als drei Jahren darum gebeten, den Streifen zu entfernen. Er ist immer noch da.

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