Es dürfte nicht mehr lange dauern, bis ich wirklich alle in der Südwestpfalz gelegenen Wegelchen hier im Blog dokumentiert habe. Ein Eck, welches ich auch so gut es geht vermeide, ist der „Radweg“ entlang der L 497 zwischen der Biebermühle und Rodalben. Hier hat man ja (vor allem von Pirmasens oder Petersberg kommend) seit einer Weile eine legale Alternative zwischen dem Asphaltwerk und der Horberg-Siedlung. Ich schreibe hier „Radweg“ auch bewusst in Anführungszeichen, weil es genau genommen seit geraumer Zeit keiner mehr ist. Zumindest von Rodalben in Richtung Biebermühle; dort gilt gem. § 2 (1) StVO Fahrbahnbenutzungspflicht. Umgekehrt muss man den dann linksseitigen Weg jedoch absurderweise noch benutzen, weil hinter der Einmündung der K 27 Richtung Donsieders noch ein steht.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Entfernung eines alten Zeichens 244 (in der selteneren Variante „Rad oben, Fußgänger unten“) in Richtung Biebermühle auf einen meiner allerersten Anträge aus dem Jahr 2017 zurückgeht, die Benutzungspflichten von in der Stadt Rodalben gelegenen Radwegen aufzuheben. Primär ging es mir dabei um ein auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehendes Z 244, welches im Grunde in Richtung Rodalben eine beidseitige Benutzungspflicht bewirkte. Die VG Rodalben hatte dann auch recht bald die Schilder entfernen lassen.
HBR-Gehwegradeln
Problem ist allerdings auch hier wieder, dass aufgrund des Entfernens aus dem „Rad- und Gehweg“ nun ein reiner Gehweg wurde – und die HBR-Beschilderung hier mal wieder Radfahrer zum fröhlichen Gehwegradeln „animiert“. Auch, weil es der StVO halt weiterhin an Verkehrszeichen mangelt, die das Ausweisen vor allem von „gemeinsamen Geh- und Radwegen“ ohne Benutzungspflicht ermöglicht.
Anstatt dass das Bundesverkehrsministerium darüber nachdenkt, endlich den Nachbarländern Österreich, Frankreich und Luxemburg zu folgen und quadratische Radwegschilder in die StVO aufzunehmen, will man – neben anderen Maßnahmen – lieber ein meiner Ansicht nach völlig unnützes Verkehrszeichen für „Radschnellwege“ einführen.
Dokumentation
Vorab: Ich bin den Weg (entgegen der Reihenfolge der folgenden Fotos) natürlich von der Biebermühle aus in Richtung Rodalben gefahren. Vorwürfe, ich sei ein heimlicher Gehwegradler, sind demnach gänzlich unbegründet. 😉 Beginnen wir die Dokumentation an der Einmündung des Eischweilerer Wegs in die Zweibrücker Straße; der HBR-Wegweiser steht hier links und das falsche Sackgassenschild stiftet zusätzliche Verwirrung:
Nach wenigen Metern erreichen wir dann die „Aufleitung“ auf den parallel zur L 497 verlaufenden Gehweg. Unnötig zu erwähnen, dass hier die Mindestbreite von 2,5 m für gem. Geh- und Radwege auch verfehlt wird:
Die Mindestbreite beträgt deshalb 2,5 m, weil wir uns immer noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft befinden. Gegenüber der Einmündung des Petersberger Wegs (an der Tankstelle) folgt neben einem Stromkasten ein plötzlicher Versatz nach rechts. Ein gibt es auch dort keines:
Auf dem vorherigen Foto erkennen wir bereits eine lange, grüne Wand aus Hecken. Erfahrene Radfahrer erahnen, was sich dort im weiteren Verlauf versteckt. Man erkennt die beiden Grundstückszufahrten an den Übergängen zur Fahrbahn:
Einem der Grundstückseigentümer ist das wohl auch nicht ganz geheuer; in den Hecken versteckt sich sogar ein Spiegel (vermutlich von einem Bus oder Lkw). „Spieglein, Spieglein in der Wand, sag mir, wer kommet hier um die Ecke geradelt?“
Viel sieht man dort jedenfalls wirklich nicht. Dem jungen Mann auf dem Rad stand ich übrigens kurz im Weg, als ich die Fotos machte. Sorry! Aber das Wegelchen ist halt einfach zu schmal für Gegenverkehr:
Erst hinter der Kurve erreichen wir die Rodalber Ortstafel. Die Qualität der mehrfach geflickten Asphaltdecke lässt jedenfalls auch auf dem folgenden Abschnitt stark zu wünschen übrig. Und dreckig ist er auch. Wenigstens die Breite ist entlang der folgenden Geraden einigermaßen akzeptabel:
Üblich für Radwege ist, dass sie gerne mal gegenüber gelegene Einmündungen abschneiden; hier kommt man z. B. vom Wegelchen aus gar nicht rein ins kleine Gewerbegebiet „In den Stockwiesen“ am Wertstoffhof:
Nach der Geraden folgt eine langgezogene Rechtskurve. Der Weg wird schmäler – und ist fürchterlich verdreckt. Und das liegt nicht nur an den erst kürzlich erfolgten Mäharbeiten:
Hinter der Kurve folgt die Einmündung eines steilen Waldwegs (Richtung Donsieders), der ebenfalls HBR-beschildert, aber leider immer noch nicht legal benutzbar ist. Laub und Äste liegen dort schon seit Monaten am Wegesrand herum:
Bis zur Einmündung der K 27 verengt sich der befahbare Bereich wegen Unmengen von Laub, Ästen und Sand auf eine ca. 1 m schmale Spur:
Es geht weiter in Richtung der Einmündung an der K 27. Erst ab dort gilt dann wieder eine rechtsseitige Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer:
Hier wurde auf jeden Fall mit der leichten Verschwenkung eine unklare Vorfahrtsituation geschaffen. Denn es fehlt nicht nur eine Furt, sondern auch die sonst üblichen kleinen . Über dem
für den aus der K 27 kommenden Verkehr fehlte darüber hinaus schon immer ein
.
Ein besonderes Ärgernis ist auch zwischen der Einmündung und dem Kreisel zur B 270 eine Engstelle in Form eines deutlich in den Weg hineinragenden Steingärtchens:
Anschließend geht es dann weiter zur „Abschussrampe“ an der Biebermühle.
Ich hatte am 16. Juni 2019 noch einmal gesondert bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz um die Aufhebung der Benutzungspflicht in Richtung Rodalben gebeten – getan hat sich hier in den letzten 10 Monaten gar nichts. Denn es ergibt keinen Sinn, den Weg in der falschen Richtung linksseitig befahren zu müssen, während man ihn aus der anderen nicht befahren darf. Das ist nach dem Wortlaut der StVO auch gar nicht möglich. Denn wenn ein Weg in der „korrekten“ Fahrtrichtung kein (Geh- und) Radweg ist, kann er auch nicht in der „falschen“ Fahrtrichtung als Solcher ausgewiesen werden.
Zumal dort, um die linksseitige Benutzungspflicht zu retten, auf jeden Fall an der Rodalber Ortstafel baulich eine „sichere Querungsmöglichkeit“ zu schaffen wäre.
Anmerkung
Der Beitrag wurde am 29. April 2020 leicht überarbeitet. Dies betrifft hauptsächlich den letzten Abschnitt zwischen der Einmündung der K 27 und dem Kreisel.