Okay. Es ist keine „reine“ Fahrrad-Ampel, sondern nur eine mit einer sogenannten „Kombi-Streuscheibe“ für Fußgänger und Radfahrer. Aber auch das war ein langer Kampf, bis die Stadtverwaltung die rechtssichere Nutzung der einzigen „Radverkehrsführung“ im Stadtgebiet, die über eine ampelgeregelte Kreuzung in der Zweibrücker Straße in Höhe der Profine-Werkszufahrt führt, ermöglicht hatte. Dort führt stadteinwärts ein mit
beschilderter Weg in Richtung eines (fragwürdigen) Schutzstreifens. Es dauerte bis etwa Mitte März, ehe mir die ausgetauschten Streuscheiben erstmals auffielen.
In meinen Alltagserlebnissen hatte ich auch mehrmals von Rotlichtradlern an dieser Stelle berichtet – und die Frage gestellt, welche Ampel denn hier für den Radfahrer vor dem Austausch der Streuscheiben überhaupt gegolten hat?
So einfach ist das nämlich wegen des § 37 (2) Nr. 6 StVO gar nicht:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. (…)
Satz 1 regelt den Grundsatz: Zuerst gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Früher hätten die (legalen) Gehwegradler sich also eigentlich an der (vorgelagerten) Fahrbahnampel orientieren müssen – Haltelinien waren aber keine markiert. Die vom Grundsatz abweichende Regelung in Satz 2 konnte ja nicht greifen, weil es (im weiteren Verlauf des von der Ampel geschützten Kreuzungsbereichs) keine „besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr“ gab. Radfahrer hätten dann u. U. bei Fußgänger-Rot fahren dürfen / müssen. Hier gehen allerdings die Meinungen auch auseinander, denn man kann den Gesetzestext durchaus auch so interpretieren, dass beim Fehlen einer „Fahrradampel“ sogar immer freie Fahrt gilt.
Das Thema Ampeln taucht hier im Blog ja immer wieder mal auf, obwohl es (glücklicherweise; mangels benutzungspflichtiger Radwege) fast gar keine speziellen Radfahrer-Ampeln gibt. Auf das Ampelrätsel an der Biebermühle hat mir die Kreisverwaltung Südwestpfalz übrigens bis heute nicht geantwortet, obwohl sie sich extra an das Ministerium in Mainz gewandt hatte. Für mich zeigt gerade dieses Thema beispielhaft, wie durch alle Arten von „Radwegen“ die einfachen und relativ idiotensicheren Prinzipien der StVO um Welten verkompliziert werden. Und dann verkauft man das dem Radfahrer auch noch als Beitrag zu dessen Komfort und Sicherheit.
Lustig ist, dass die Stadtverwaltung – wohl die extrem hohe Gehweg- und auch Schutzstreifen-Geisterradler-Quote berücksichtigend – auch in der nicht freigegebenen Richtung (stadtauswärts in Richtung Fehrbach) eine Kombi-Streuscheibe montiert hat:
Das ist zwar kein grober Schnitzer – aber er zeigt einmal mehr, dass man sich bei sowas weiterhin nicht wirklich viel Gedanken macht. Ich habe auch leider den Eindruck, dass trotz meines Engagements und meiner Teilhabe an der Entwicklung des neuen Pirmasenser Verkehrsentwicklungsplans die Stadtverwaltung weiterhin kein sonderlich großes Interesse am Thema Radverkehrsförderung hat. Denn dafür passiert einfach viel zu wenig.
Am 13. August steht jedenfalls der dritte „Runde Tisch“ im Rathaus an, zu dem man mich dankenswerterweise wieder eingeladen hat. Ich bin gespannt. Ein Treffen mit dem neuen Oberbürgermeister im Mai musste ich leider wegen absoluten Sauwetters (es schüttete den ganzen Tag wie aus Eimern) absagen. Einen Ersatztermin hat man mir aber bislang leider noch keinen anbieten können.
Wenn ich die Fotos so sehe, bin ich nicht sicher, ob die Streuscheibe jetzt so eine große Errungenschaft ist. Wie Du schreibst, ist der Weg nicht benutzungspflichtig. Die Ampel suggeriert das jetzt aber.
Am den Masten sehe ich Bettelknöpfe. Die Furt ist zwar recht breit auf die Einfahrt gepinselt, die Fortführung des Weges ist aber durch das Reklamehäuschen schon mal halbiert. Der Rest durch die Anordnung der Quer-Ampel praktisch nochmal halbiert, wenn man nicht nur den Mast, so dern auch die Ampelkästen selbst mitrechnet. So bleiben doch weniger als ein Meter für Radfahrer und Fußgänger zusammen.
Was mich allgemein noch interessiert bei solchen Konstellationen (nicht benutzungspflichtiger Radweg und Kombi-Streuscheibe, gibts auch in LD und KA): Auf was achte ich, wenn ich auf der Fahrbahn bin? Radampel oder Fahrbahnampel? Ich habe einen Fall mit unterschiedlicher Steuerung quasi vor meinem Büro.
Nö, wenn die schon den freigegebenen Gehweg nicht als „Radweg“ interpretieren, wird so eine Streuscheibe jetzt keinen dazu bringen, das für einen benutzungspflichtigen Radweg zu halten. 😉 Ich hatte dort jedenfalls noch nie Probleme mit Gehupe oder Gepöbel.
Dass das alles (inkl. der Gehwegfreigabe) überflüssig ist wie ein Kropf – geschenkt. Ich würde das niemals so nutzen. Aber ich hab auch noch bedeutend Wichtigeres auf der Agenda, als die Stadt dazu zu überreden, Gehwegfreigaben aufzuheben. Solange ich den Käse nicht benutzen muss, sollten sich vielleicht auch mal die Fußverkehrslobbyisten drum kümmern. 😉
Immer nur auf die für den Fahrverkehr. Die Rad-Ampeln gelten nur für die, die auf „Radverkehrsführungen“ (also Nicht-Fahrbahn: Radwege oder freigegebene Gehwege) unterwegs sind.
„denn man kann den Gesetzestext durchaus auch so interpretieren, dass beim Fehlen einer „Fahrradampel“ sogar immer freie Fahrt gilt.“ [Auf Radverkehrsführungen]
Dieser Meinung bin ich.