Radabstellanlage am neuen Kaufland

Abstellanlage Kaufland

In Pirmasens gibt es ja seit einigen Monaten eine zweite Kaufland-Filiale am ehemaligen Standort des real-Marktes in der Zweibrücker Straße im Stadtteil Fehrbach. Gestern Abend hatte ich nach der Dokumentation der „Radfahrer-Ampel“ sogar dran gedacht, noch schnell die dortige Radabstellanlage zu knipsen. Und mit der bin ich überhaupt nicht glücklich, weil ich mein 29-Zoll-„Riesenrad“ mit 2,25 Zoll breiten Reifen da auch gar nicht stabil in die Felgenbrecher reinbekomme. An der Gabel anlehnen ist auch Mist, weil es dann am blanken Metall scheuert – und das Rad mit der Zeit trotzdem um- oder wegkippt, weil die Metallstreben am Boden auch keinen ordentlichen Halt garantieren. Anschließen ist auch eher schwierig, wenn man nur ein 80-cm-Schloss hat.

Für das Rennrad taugt dieses Ding leider auch nix. Umso irritierter war ich, als ich sogar einen Aufkleber fand, wonach dieses Modell vom ADFC zertifiziert sei. Da hab ich auf meinen Touren jedenfalls deutlich bessere Modelle von Radabstellanlagen gefunden (von denen ich aber leider immer noch kein Foto machen konnte). Hier hätte man meiner Ansicht nach sehr gerne ein paar simple Metallbügel zum Anlehnen installieren können, wie man das beispielsweise auch am neuen Edeka in der Landauer Straße gemacht hat.

Parkhausordnung Innenstadt

Apropos Kaufland: In Sachen Parkhausordnung in der „alten“ Filiale in der Innenstadt hatte man mir – nachdem man sich erst ein wenig zierte – per e-mail am 21. Mai Folgendes mitgeteilt:

wir haben Ihren Hinweis an unseren Hausleiter weitergeleitet und bekommen folgende Rückmeldung: ich habe die Parkhausordnung geprüft und habe umgehend eine neue Parkhausordnung bestellt und auf der alten Parkhausordnung den Punkt durchgestrichen. Selbstverständlich können unsere Kunden das Parkhaus mit dem Fahrrad oder Motorrad befahren. Desweiteren befindet sich vor unserem Haupteingang ein Fahrradständer.

Die Verbotsaufkleber an unserer Schrankenanlage bedeuten lediglich, dass an der Anlage keine Fahrräder oder Motorräder abgestellt oder befestigt werden dürfen.

Die Passage mit dem expliziten Fahrradverbot wurde in der Tat durchgestrichen. Punkt 1 ist allerdings weiterhin uneingeschränkt gültig:

Die Benutzung des Parkhauses/Tiefgarage ist ausschließlich für das Unterstellen von PKWs gestattet.

Warum man den totalen Quatsch mit den Verbotsaufklebern erneut wiederholt, ist mir auch schleierhaft…? Da sich jedenfalls im vergangenen Monat dann doch nix in Sachen neuer Parkhausordnung getan hat (vermutlich Lieferschwierigkeiten…), werde ich dann wohl die Tage mal wieder nachhaken müssen.

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