Neue HBR-Umleitung in Busenberg

Wo lässt sich die Hitze besser ertragen als an einem mitten im Pfälzerwald gelegenen Badesee? Es ging daher heute mal wieder (mit einem Schlenker über Hauenstein) mit dem Rad an den Seehof bei Erlenbach. Auf dem Heimweg durchquerte ich einmal mehr das „Busenberger Sperrgebiet“ und bemerkte, dass der LBM doch tatsächlich eine HBR-Umleitung ausgeschildert hat (die allerdings beim „Radwanderland“ noch nicht zu finden ist). Das hat sehr wahrscheinlich mit einer e-mail zu tun, die ich am 20. Juni an die Pressestelle und die „Radwege“-Abteilung des LBM gesandt hatte. Auf die ich übrigens bis heute keine Antwort erhielt. Anlass dieser e-mail war die Beobachtung während meiner Durchquerung in der vergangenen Woche.

Als ich die steile Schloßstraße hochfuhr, fielen mir die neuen Wegweiser auf.  Die Doku startet an der Ecke Hauptstraße – Wasgaustraße. Rechts geht es über die Hauptstraße in Richtung Eichelbergstraße, links in die Wasgaustraße:

Richtung Bruchweiler-Bärenbach

Beginnen wir mit der Route Richtung Südosten (nach Bruchweiler-Bärenbach bzw. zum Weißensteinerhof / Erlenbach). Der LBM stiftet hier Radfahrer also mal wieder hemmungslos zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten an:

Zwischen der Wasgau- und der Teichstraße:

Am Abzweig Untere Teichstraße und Teichstraße:

Und die steile Schloßstraße hinab:

Richtung Oberschlettenbach

Und noch die andere Route in Richtung Osten (nach Oberschlettenbach oder Schindhard). Das Foto zeigt die Hauptstraße (B 427) in Richtung Eichelbergstraße:

Man erkennt bereits hinten das immer noch tapfer seine Stellung haltende Verbot für Fahrzeuge aller Art, Radfahrer dürfen da also auch nicht (in Richtung Oberschlettenbach) weiterfahren:

Auf dem vorherigen Foto sieht man am Laternenpfosten auch den durchgestrichenen HBR-Wegweiser und das Hinweisschild für das Ende der Umleitung. Den nach links in „Im Franzosenteich“ (in Richtung Schindhard) hätte man auch durchstreichen müssen, denn Radfahren war in dieser Straße noch nie erlaubt; ein Foto, welches in den bisherigen Dokumentationen noch fehlte:

Das „Anlieger frei“ ist bestimmt schon älter als ich. Dieser Weg ist aber zumindest (immerhin etwas…) von der K 85 kommend legal befahrbar (aufgenommen im Dezember 2018):

Fazit

Am Interessantesten finde ich hier wieder mal die Prioritäten: Bevor der LBM Rheinland-Pfalz (als Obere Verkehrsbehörde) zuerst einmal dafür sorgen würde, dass die zuständige VG Dahner Felsenland endlich die absurden und rechtswidrigen Sperrungen der Nebenstraßen auch für Radfahrer aufhebt, werden Umleitungen ausgeschildert, die den Radfahrer mal wieder auf „verbotene Radwege“ schicken. Deutlicher (vor allem im Hinblick auch auch die ausgebliebenen Antworten auf meine Hinweise per e-mail) kann der LBM kaum zum Ausdruck bringen, dass es ihm generell vollkommen egal ist, wie die Wege straßenverkehrsrechtlich beschildert sind, deren Nutzung er mit touristischen Wegweisern überall im Land empfiehlt.


Übersicht zum Thema

Umleitungen bei Vollsperrungen


Folgebeitrag

„Fachaufsichtsbehörde“?

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