Seit November 2018 wird die Kreuzung nördlich der B 10 bei Landau in einen Kreisverkehr umgebaut (siehe auch die Pressemeldung des LBM vom Dezember 2018). Ich bin da schon viele Jahre nicht mehr unterwegs gewesen und die Radverkehrsführung teils über parallele Wirtschaftswege scheint dort so chaotisch wie immer zu sein. Am Kreisel der L 512 mit der K 7 konnte ich bei mapillary z. B. keine finden. Jedenfalls hat laut einer Pressemeldung vom 25. Juni 2019 ein Radfahrer dort durch das Befahren einer noch nicht ausgehärteten Betonfläche Schäden verursacht.
So heißt es darin:
Die Bauüberwachung vor Ort muss täglich mehrfach die aufgestellten Sperrschilder für den Radverkehr wieder herrichten, nachdem diese zuvor zur Seite geschoben oder gänzlich umgestoßen wurden.
Was schon einmal dafür spricht, dass die Umleitung vermutlich die üblicherweise erwartete Zumutung darstellt. Denn auch der Radverkehr geht oft den Weg des geringsten Widerstands…
Im aktuellen Fall fuhr kurz nach dem Betonieren vermutlich ein Radfahrer ungeachtet der Sperrung mitten über den neu angelegten Betonbelag und hinterließ seine Spuren. Der Vorgang ist nicht nur aus bautechnischer Sicht – der neue Fahrbahnbelag muss somit bereits vor Inbetriebnahme wieder saniert werden – bedenklich, sondern stellt insbesondere eine unnötig hohe Gefährdung im Baustellenbereich sowohl für die Radfahrer als auch für die Mitarbeiter der ausführenden Firma dar.
Inwieweit das eine „Gefährdung“ der Mitarbeiter der Baufirma sein soll, sei mal dahingestellt. Ich finde es auch grundsätzlich nicht in Ordnung, Absperrungen zu verschieben oder auch daran vorbeizufahren. Vor allem nicht durch frischen Beton. Andererseits bleibt einem ja auch oft keine andere Wahl. Schauen wir uns doch mal die in der älteren PM genannte Umleitung (von Edesheim, also aus Norden kommend) an:
die Radfahrer von Edesheim kommend werden nördlich der Kreuzung auf den bestehenden Wirtschaftsweg nördlich der B 10 bis zum nächsten Wirtschaftswegebauwerk (Oskar-von-Miller-Straße) umgeleitet. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Nun ist es so, dass der Parallelweg entlang der Westseite der L 516 meines Wissens nach (vor allem in Richtung Süden) nur ein unbebläuter Wirtschaftsweg ist. In der Gegenrichtung an besagter Kreuzung allerdings nicht, denn da steht auf der linken Seite ein , frei auch für Mofas.
Die beim „Radwanderland“ auffindbare Kreuz-und-Quer-Umleitung betrifft also wohl in erster Linie die HBR-Verkehre. Ich würde mir den Blödsinn daher sparen und auf der Fahrbahn bleiben. Die wird wohl nicht explizit mit gesperrt worden sein. Auch wenn man der Stadt Landau und dem LBM Speyer sowas auf jeden Fall zutrauen muss, denn die lassen eigentlich keine Gelegenheit aus, sich zum Horst zu machen.
Wenn ich mich recht erinnere, geht die Umleitung über Nußdorf. Kann sein, das dass aber momentan nicht funktioniert, da die Brücke nach Nußdorf über die B10 neu gebaut wird. Man muss ja irgendwie über die B10, und da bleiben nicht viel Möglichkeiten.
Übrigens ist im Baustellenbereich die Umleitungsbeschilderung auch für Autofahrer nicht unbedingt verständlich.
Die „Umleitung“ führt über die Brücke in der Mitte (zur Oskar-von-Miller-Straße). Wird wahrscheinlich auch gut von Kfz-Nutzern frequentiert. 😉
OK, diese Brücke hatte ich nicht auf dem Schirm, da bin ich auch noch nicht gefahren.