In Neustadt fischt die Polizei einen stockbesoffenen 16-jährigen aus dem Verkehr. Ein 76-jähriger missachtet in Dernbach die Vorfahrt eines Busses. In Landau wird einem 83-jährigen die Vorfahrt genommen. In Schweigen-Rechtenbach stürzt ein 71-jähriger auf seinem E-Bike auf dem freigegebenen Gehweg wegen eines „Fahrfehlers“. Ein 8-jähriger wird in Herxheim (bei Landau) von einer Pkw-Fahrerin bei der Ausfahrt aus einem Parkplatz „übersehen“. Auf einem Feldweg zwischen Landau und Mörlheim stürzt ein 84-jähriger vermutlich wegen darauf befindlichem Sand. Ebenfalls auf einem Feldweg wird bei Freisbach einer 76-jährigen an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung von einem Autofahrer die Vorfahrt genommen. Sie verstirbt später an den dabei erlittenen Verletzungen.
Mit 16 frühmorgens stockbesoffen
Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 3. Juli 2019:
Neustadt/Weinstraße (ots). Bei einer Verkehrskontrolle am frühen Morgen in der Landauer Straße fuhr ein 16-Jähriger mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung den kontrollierenden Beamten in die Arme. Der Jugendliche stand sichtlich stark unter Alkoholeinfluß. Ein Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 2,21 Promille. Dem Jungen wurde eine Blutprobe entnommen, anschließend wurde er seinen Eltern übergeben.
Früh übt sich, wer Alkoholiker werden will…!?
76-jähriger missachtet Vorfahrt
Pressemeldung der PD Landau vom 3. Juli 2019:
Dernbach (ots). Ein 76-jähriger Radfahrer befuhr am Dienstag, den 02.07.2019, am frühen Morgen die Straße „Im Bruch“ und fuhr ohne auf den bevorrechtigten Verkehr auf der L 506 zu achten in den Einmündungsbereich ein. Dort stieß der Zweiradfahrer, welcher mit einem verkehrstüchtigen und ordnungsgemäß funktionierenden Fahrrad unterwegs war, infolge seiner Vorfahrtsmissachtung an einen Bus und kam zu Fall. Hierbei zog sich der Radfahrer, welcher keinen Fahrradhelm trug, schwere Kopfverletzungen zu und wurde anschließend vorsorglich mit Rettungshubschrauber ärztlicher Versorgung zugeführt.
Was zum Henker hat „welcher keinen Fahrradhelm trug“ in einer Polizeipressemeldung verloren…!? Es gibt keine Helmpflicht, also sind derartige Vorwürfe vollkommen deplaziert. Wenn die Polizei was für die Verkehrssicherheit tun will, soll sie auch Rentner auf Fahrrädern daran erinnern, dass auch sie die Vorfahrtregeln beachten und nicht einfach leichtsinnig in Vorfahrtstraßen einfahren sollten. Dann braucht man nämlich auch keine „Helme“.
83-jährigem die Vorfahrt genommen
Pressemeldung der PD Landau vom 3. Juli 2019:
Landau (ots). Zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten 83-jährigen Radfahrer kam es am Dienstagnachmittag an der Kreuzung Martin-Luther-/Weißquartierstraße in Landau. Der Radfahrer befuhr die bevorrechtige Weißquartierstraße in r Richtung. Eine aus der untergeordneten Martin-Luther-Straße und in westlicher Richtung fahrende 26-jährige Pkw-Fahrerin übersah den Radfahrer. Das Rad wurde am Hinterreifen erfasst. Der Radfahrer stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich hierbei am linken Arm. Der Rettungsdienst versorgte den Radfahrer und verbrachte ihn in ein Krankenhaus. Am Rad und Pkw entstand Sachschaden in Höhe von 500EUR
Nein. Sie hat den Radfahrer nicht übersehen, sie hat ziemlich sicher einfach gar nicht erst geschaut, ob da irgendwer gefahren kommt.
Auf abschüssigem „Radweg“? gestürzt
Pressemeldung der PD Landau vom 3. Juli 2019:
Schweigen, B 38 (ots). Am 2.7.19, gegen 16 Uhr, befuhr ein 71-jähriger Mann, mit seinem E-Bike, den Radweg von Schweigen in Richtung Wissembourg. Durch einen Fahrfehler stürzte er und fiel auf das Gesicht. Er zog sich nur leichte Abschürfungen und ein „blaues Auge“ zu, was er vermutlich auch dem getragenem Fahrradhelm zu verdanken hatte.
Genau. Wenn ich mit dem Gesicht voran auf den Asphalt klatsche, habe ich dem Fahrradhelm „vermutlich“ zu verdanken, dass ich „nur“ eine Jochbeinprellung und Abschürfungen erleiden musste…!? Wenn die Polizeien endlich damit aufhören könnten, in ihren Pressemeldungen derartigen, widersprüchlichen Blödsinn zu verbreiten…
Dazu gehört auch, per
freigegebene Gehwege als „Radwege“ zu bezeichnen. Denn die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat nach eigenem Bekunden die ehemals beidseitige Gehwegradelpflicht (mit tollen Parkgelegenheiten…) dort schon vor etwa einem Jahr aufgehoben.
8-jährigen auf Gehweg „übersehen“
Pressemeldung der PD Landau vom 2. Juli 2019:
Herxheim (ots). Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem auf dem Gehweg fahrenden 8-jährigen Jungen und einem silberfarbenem Pkw-Cabriolet kam es am Montagnachmittag zwischen 14.30 und 15.00 Uhr in Herxheim in der Oberen Hauptstraße Höhe Nr. 22. Das Kind befuhr allein den Gehweg in westlicher Richtung. Eine Fahrerin eines silbernen Cabriolets übersah das radelnde Kind auf dem Gehweg, als sie aus einer Parkplatzausfahrt in den fließenden Verkehr einfahren wollte. Es kam zum Zusammenstoß. Hierbei wurde das Kind leicht am Fuß verletzt. Am Kinderfahrrad wurde die Pedalstange verbogen. Die Cabriolet-Fahrerin hielt kurz an und fuhr dann, ohne auszusteigen, davon. Der Verkehrsunfall wurde auf der Dienststelle am Montagabend gemeldet.
Zeugen des Verkehrsunfalles werden gebeten, sich bei der Polizei Landau unter 06341/2870 oder per Email pilandau@polizei.rlp.de zu melden.
Endlich mal eine (halbwegs) genaue Angabe des Unfallortes. Dieser müsste dieser mapillary-Aufnahme zufolge auf der linken Seite passiert sein, hinter dem Bestattungsinstitut führt ein schmaler Weg in Richtung eines Parkplatzes der Gemeindewerke. Wegen der engen Bebauung wird man sich dort als Autofahrer blind heraustasten müssen. Jedenfalls ein weiteres Beispiel dafür, warum ich es für fragwürdig halte, Kinder überhaupt auf Gehwege zu zwingen. Der junge Mann hier hätte eigentlich schon auf der Fahrbahn fahren dürfen – wo dieser Unfall nicht in dieser Form geschehen wäre.
84-jähriger stürzt auf Feldweg
Pressemeldung der PD Landau vom 2. Juli 2019:
Landau (ots). Ein 84-jähriger Radfahrer stürzte am Montagnachmittag beim Befahren des landwirtschaftlichen Weges zwischen Landau und dem Ortsteil Mörlheim und verletzte sich hierbei. Die Beteiligung eines weiteren Verkehrsteilnehmers kann ausgeschlossen werden. Ein verständigter Rettungswagen verbrachte den verletzten Radfahrer in ein Krankenhaus zur weiteren Versorgung der Arm- und Kopfverletzungen. Ursache für den Sturz könnte festgestellter Sand auf dem betonierten landwirtschaftlichen Weg gewesen sein.
Da es dort mehrere Feldwege gibt, kann ich den Unfallort nicht genauer bestimmen. Zum Thema Sand auf „Wirtschaftswegen“ schreibe ich jedenfalls demnächst auch noch was…
Vorfahrt genommen: 76-jährige stirbt
Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2019:
Freisbach (ots). Auf einem Wirtschaftsweg bei Freisbach ereignete sich am Samstagmorgen ein Verkehrsunfall, bei dem sich eine 76-jährige Fahrradfahrerin schwere Verletzungen zuzog. Die Frau wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Klinikum nach Ludwigshafen verbracht und verstarb noch am selben Tag. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kollidierte ein 52-jähriger Autofahrer mit der bevorrechtigten Fahrradfahrerin. Zur genauen Unfallrekonstruktion beauftragte die Staatsanwaltschaft Landau einen Gutachter.
Auch der SWR berichtet:
Die Frau sei von rechts gekommen, habe also Vorfahrt gehabt, sagte eine Polizeisprecherin am Montag.
Womit ja klargestellt sein dürfte, dass auf Feld- und Waldwegen natürlich die StVO gilt. Leider hat der Frau das nichts genützt. Es ist tragischerweise auch so, dass viele Radfahrer sich auf solchen Wirtschaftswegen sicherer „fühlen“ – es aber auch nicht wirklich sind, denn Autofahrer sind hier (vor allem an Kreuzungen) nicht selten noch sorgloser unterwegs und die Fahrbahnbeläge sind meist alles andere als verkehrssicher. Die zahlreichen Unfälle auf Feldwegen in dieser und der letzten Ausgabe sprechen hierfür eine deutliche Sprache.