Eigentlich wollte ich zu den Absperrungen der Stadt Annweiler im Zuge des Rheinland-Pfalz-Tages einen eigenen Beitrag verfassen – aber das bringt ja eh nix. Natürlich wurde alles mit abgeriegelt. Dem ADFC Landau / Südliche Weinstraße bzw. Germersheim hatte die Verbandsgemeindeverwaltung gegenüber auch widersprüchliche Auskünfte erteilt, wo und wie man da fahren dürfe. Nunja, in der Praxis war es so, dass die Polizei an den Absperrungen Radfahrer vorbeifahren ließ. Und sofern der Fußgängerverkehr nicht zu dicht war, störte vorsichtiges Fahren auch niemanden (außer einen lohngedumpten Security-Hilfssheriff…). Jedenfalls bot mir nach dem Besuch des Festes der Ortsausgang von Queichhambach gleich wieder einen Grund, ein paar Fotos zu machen.
Man muss dazu sagen, dass die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ja von allen Verwaltungen, mit denen ich ständig zu tun habe, die progressivste und radfahrerfreundlichste ist. So hatte sich diese Kreisverwaltung auch geweigert, die B 10 zwischen Rinnthal und Wilgartswiesen für Radfahrer zu sperren.
Von daher irritierte es mich schon, als ich eben den östlichen Ortsausgang von Queichhambach erreichte und ein Pendant der Hauenstein-Schikane vorfand. Alles auch noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegen. Früher hatte ich ja einen derartigen Blödsinn einfach ignoriert und gar nicht erst bewusst wahrgenommen. Vor allem fand ich es seltsam, weil in den im Queichtal gelegenen Ortschaften viele Bürgersteige mit
beschildert sind. Hauptsächlich wohl auch wegen des Queichtal-Radwegs. Da ist es ja unabdingbar, Radfahrer ja nur niemals nie auf eine Fahrbahn zu schicken, die könnten sich ja dran gewöhnen und merken, dass das gar nicht so schlimm ist…
Jedenfalls ist das dort auf der linken Seite stehende wohl auch die logische Konsequenz der Freigabe des nördlichen Bürgersteigs der L 490 in beide Fahrtrichtungen per
. Immerhin wurde die damalige beidseitige Bürgersteigradelpflicht auch aufgrund des Engagements des ADFC LD / SÜW irgendwann aufgehoben. Nur halt leider nicht am Ortsausgang von Queichhambach. Denn da müsste ich halt nun als die Fahrbahn benutzender Radfahrer nach links in den Zufahrtsweg „Zum Rothenhof“ abbiegen, anschließend gleich wieder die Querungshilfe benutzen, zurück auf die andere Straßenseite wechseln und wegen eines längs zur Fahrbahn stehenden
anschließend das schmale Wegelchen Richtung Albersweiler benutzen.
Gehwegradler müssen natürlich am Ende des Gehwegs vor der Einmündung ein kleines beachten – obwohl sie einer
folgen. Diese nicht ganz unbedeutenden Verkehrszeichen fehlen dort übrigens ebenfalls; von Albersweiler kommend kriegt man nirgends angezeigt, dass das überhaupt eine Vorfahrtstraße ist. Jedenfalls ist schon wegen der Verschwenkungen und den kleinen
das ganze Gekurve für mich daher so oder so nicht straßenbegleitend.
Mein Problem sind hier die drei völlig überflüssigen Links-Rechts-Links Fahrbahnquerungen auf 65 m (statt 40 m direktem Weg auf der Fahrbahn). Selbst wenn man in der Gegenrichtung das linksseitige Wegelchen von Albersweiler kommend benutzt, ist die verpflichtende Nutzung des nördlichen Stummels auf der rechten Seite vor der Gehwegfreigabe ebenfalls wegen des direkt folgenden, mehr als fragwürdigen vor der Einmündung zum Rothenhof totaler Nonsens. Meiner Ansicht nach gehören auch dort sämtliche
entfernt, auch entlang des Weges in Richtung Albersweiler. Denn der schneidet mal eben im weiteren Verlauf den direkten Weg in Richtung Eußerthal / Ramberg ab, indem er von der
L 505 weg in die Nur-noch-Gemeindestraße „Am Bahnhof“ führt.
Witz am Rande: Der ebenfalls HBR-beschilderte Weg in Richtung des Rothenhofs ist natürlich wie üblich mit auch für Radfahrer gesperrt und nur für Anlieger frei:
Mal gespannt, ob die Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung da zeitnah etwas tun werden.
Da bin ich deiner Meinung, Dennis: Alle drei Bilder würde ich gerne verwenden, um nochmals zur Feinkorrektur bei der Verbandsgemeinde vorzusprechen. Bist du einverstanden?
-Fahrrad frei zum Rothenhof und
– Fußweg mit Fahrrad frei auf den 60m linkem Weg am östlichen Ortsausgang Queichhambach.
Hallo Michael,
im Sinne der Bürgersteigradler würde ich generell eher zu dieser vom LBM Rheinland-Pfalz emfohlenen Lösung raten. Gehweg + Radverkehr frei bedeutet Schrittgeschwindigkeit. Auch wenn sich in der Praxis halt auch niemand daran hält… Außerorts (in Richtung Albersweiler) macht das dann auch sowieso keinen Sinn mehr. Oder man beschildert eben auch die straßenbegleitenden Wege mit Z 260 oder Z 250 und Radverkehr frei. Meiner Ansicht nach ist das auch möglich – vor allem, weil hier die entsprechenden Verkehrszeichen auch längs zur Fahrbahn stünden und somit auch keine „Verwechslungsgefahr“ bestünde.