Da Joachim mich schon mehrmals auf den blauen Blödsinn an der B 38 hingewiesen und ich auch die große Kamera mitgeschleppt hatte, musste ich am vergangenen Samstag im Zuge meiner Runde über Annweiler und Bad Bergzabern auf jeden Fall auch den völlig überflüssigen und teils gemeingefährlichen Radweg-Stummel an der B 38 dokumentieren. Jener dient als perfektes Beispiel dafür, was passiert, wenn irgendwo eine Umgehungsstraße gebaut wird und man diese Gelegenheit dafür nutzt, gleichzeitig im Umfeld der Baumaßnahme ohne ein großräumigeres Konzept überflüssige Stummel-Radwege in die Landschaft zu bauen. Das gibt es nicht nur in der Südwestpfalz an der B 10, sondern eben auch an der B 38 am östlichen Ortsausgang von Bad Bergzabern in Richtung Landau.
Vom Beginn des Weges am Kreisverkehr vorm Penny hab ich leider kein Foto, weil ich eigentlich nur für die Dokumentierung der Einmündung von der B 48 runtergefahren war und ich noch zur Dokumentation der blauen Anarchie rüber zur B 427 wollte. Aber es gibt ja erfreulicherweise Leute, die hin und wieder Aufnahmen bei mapillary einstellen. Und dort sehen wir, dass wir Glück haben, denn wir dürfen auf das (auf den ersten Metern auch innerorts!) auf der linken Seite gelegene, mit beschilderte, nur 450 m kurze Wegelchen gar nicht auffahren!
Nichtiger Verwaltungsakt
Denn dort wurde leider eine durchgezogene Mittellinie aufgetragen, also ein Zeichen 295; lfd Nr. 68 der Anlage 2 zur StVO. Folglich handelt es sich um einen nichtigen Verwaltungsakt im Sinne des § 44 (2) Nr. 5 VwVfG:
Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
Das Überfahren eines Zeichen 295 wird lt. lfd. Nr. 155 der BKatV mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Den gleichen Blödsinn hatte man mir ja damals zwischen Winzeln und Pirmasens unverfrorenerweise für etwa ein halbes Jahr vor die Nase gesetzt. Aber jeder blamiert sich eben, so gut er kann.
Gemeingefährliche Einmündung
Das gilt auch für den Planer, der den Einmündungsbereich des westlichen Zubringers zur Umgehung entworfen – und den LBM Speyer, der dem das auch genau so abgenommen hat. Das sieht (in Richtung Nordost) dann eben so aus wie im Beitragsbild:
Obwohl die (sehr schmale) Furt(!) hier quasi direkt am Fahrbahnrand entlangläuft, hat man dem die B 38 folgenden Radfahrer ein „kleines“
vor die Nase gesetzt. Hinter dem
links erkennen wir jedoch, dass der Verkehr von dort ebenfalls ein „großes“
erhalten hat. Allerdings ohne
. Es soll hier ja schließlich konsequent gegen so ziemlich Alles verstoßen werden, was in der Verwaltungsvorschrift zu § 9 StVO geregelt wird.
Gehen wir etwas näher ran, erkennen wir, dass die kleine Insel vor dem freilaufenden Rechtsabbieger total zugewuchert ist:
Aber selbst ohne das Unkraut könnten sich dort zwei Radfahrer sicherlich nicht sicher begegnen:
Auf der Insel steht übrigens auch kein „kleines“ – haben wir hier also vielleicht doch wieder Vorfahrt…!? Eine Furt hat es zumindest keine. Und in der Gegenrichtung gibt es (wie die Form des Verkehrszeichens am linken Bildrand verrät) dann ja zumindest doch wieder ein kleines
:
Nun denn – so geht es dann (auf schmaler Piste) weiter in Richtung Niederhorbach, spätestens ab hier müssten wir ja (quer durch die Einmündung) auf das bebläute Wegelchen auffahren:
Im weiteren Verlauf wird uns ganz nebenbei dann halt auch noch die Nutzung der östlichen Zufahrt zur B 48 (in Richtung Klingenmünster) verunmöglicht, denn die Überquerung der Fahrbahn ist dort vom Wegelchen aus halt einfach nicht vorgesehen. Tja, Pech gehabt!
Das Ende ist nah…!
Nach etwa 230 Metern wird es erneut kurios. Denn da hört der „gemeinsame Geh- und Radweg“ nämlich einfach urplötzlich auf:
Und dann? Sollen wir dann auf dem (scheinbar) unbeschilderten Weg geradeaus weiterfahren? Was für Verkehrszeichen stehen denn eigentlich da zwischen der Fahrbahn und dem Parallelweg herum?
Soso – da werden wir Radfahrer also insgeheim auf einen Wirtschaftsweg geführt, in den wir von der B 38 aber gar nicht einfahren dürfen? Das perfide Problem dabei: Wir dürfen dieses Mistwegelchen dort genau genommen gar nicht mehr verlassen, denn wenn wir nach rechts auf die Fahrbahn in Richtung Niederhorbach auffahren wollen, müssten wir (zwei Fahrstreifen der Gegenrichtung und) schon wieder ein Zeichen 295 überfahren. In diesem Falle würde ich aber ebenfalls den Nichtigkeitsparagraphen bemühen.
Natürlich ist hier auch alles in Richtung Bad Bergzabern bebläut; siehe mapillary. Korrektur: Es fehlt sogar an der Einmündung in Richtung Bad Bergzabern ein , weshalb Radfahrer dort aus der Furt heraus auf die Fahrbahn wechseln müssten.
Fazit
Kurz und knapp: Alles an gefährlichem, widersprüchlichem, rechtlich fragwürdigem Pfusch dabei, den man sich in Sachen straßenbegleitendem „Radweg“ nur vorstellen kann!
Man kann zumindest auch für das perfekte Beispiel dankbar sein, dass der LBM selber auch nur „Radwege“ baut und finanziert (und als Straßenbestandteile widmet), wenn noch keine anderweitig nutzbaren Wege vorhanden sind. Die vielfach schon seit vielen Jahrzehnten existierenden, parallelen Wirtschaftswege, die grade in der Vorderpfalz sehr weit verbreitet sind, gehören nämlich in der Regel Landwirten oder den Ortsgemeinden. Und sind auch deshalb als eigene Verkehrswege (oder gar nicht) gewidmet. Und daher auch in vielen Fällen grade nicht mit , sondern oft mit
beschildert. Und diese Wege kauft der LBM denen dann natürlich nicht ab – denn dann hätte er ja die Baulast an der Backe… Und wenn die Landwirte überhaupt verkaufen wollen würden. Dann isses jedenfalls auch dem LBM wieder relativ egal, wenn Radfahrer die ach so gefährliche Fahrbahn ganz legal benutzen dürfen.
Bis vor einiger Zeit war ja der gesamte Wirtschaftsweg bis Niederhorbach blau beschildert. Auch das Rafweg-Ende-Schild gab es damals noch nicht, der Radweg ging bis an die Gewebegebiet-Straße am Kreisel und endete dort irgendwie.
Man hat also, zur Bevorzugung des eigentlich nachrangigen Auto-Abbiegeverkehrs den gefährlichen Teil des Radweges belassen.
Echt? Das wundert mich jetzt; ich hätte gedacht, dass das schon immer nur ein (nicht bebläuter) „Wirtschaftsweg“ war und nur der Stummel extra im Zuge des Baus der Umgehungsstraße als Radweg gebaut wurde.
Ich meine, letztes Jahr wurde der durchgängige Radweg auf den Einmündungsbereich gekürzt und in diesem Zuge wurden die Radweg-Ende-Schilder und auch die Traktor-Schilder aufgestellt.