Stadt Pirmasens gibt Eisweiherpark frei

Eingang in den Eisweiherpark am Kiesweg

Einer der ersten Blogbeiträge drehte sich um die Pirmasenser Variante der Comedy-Serie „Parks and Recreation„. Denn das städtische Garten- und Friedhofsamt hatte irgendwann damit begonnen, nahezu jedes noch so kleine, grüne Fitzelchen der Stadt mit Parkordnungsschildern zuzupflastern. Auf denen u. a. geregelt wird, dass hier Fahrräder total verboten sind. Man darf sein Fahrrad noch nicht einmal schiebend mit sich führen. Im Gegensatz zu die Herrlichkeit regelmäßig zusch…enden Hunden! Natürlich gibt es aber auch nirgends geeignete Radabstellanlagen. Das größte Problem war jedoch: Durch den städtischen Eisweiherpark verläuft die Route 20 des Mountainbikeparks Pfälzerwald.

Trotz wiederholter Hinweise bewegte sich das erwähnte Garten- und Friedhofsamt in keinster Weise. Da ich jedoch vor einiger Zeit gelesen hatte, dass im Stadtrat eine „Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Parks und Grünanlagen“ beschlossen wurde, wies ich das Rechtsamt der Stadt noch einmal darauf hin, dass die Sache mit dem Eisweiherpark und den Parkordnungsschildern so nicht bleiben könne.

Jenes teilte mir am 26. Juni mit, dass besagte Grünanlagensatzung (pdf, 1,35 MB) inzwischen im Internetangebot der Stadt veröffentlicht wurde. Das Wort „Fahrrad“ kommt in dieser gar nicht vor. Außerdem teilte man mir im Hinblick auf die Problematik Eisweiherpark noch Folgendes mit:

Das Rad(fahr)verbot im Eisweiherpark wird aufgehoben werden. Es wird allerdings ein Hinweisschild geben, dass die Radfahrer zur Vorsicht, zum Langsamfahren und zur Rücksichtnahme anhält. Dieses Gebot ergibt sich darüber hinaus auch aus der Grünanlagensatzung (§ 2 Abs. 1).

Das ist natürlich grundsätzlich akzeptabel, auch wenn „Langsamfahren“ ein dehnbarer Begriff ist. Insgesamt halte ich diese Satzung trotzdem aus mehreren Gründen für problematisch. Beispielsweise wird in § 1 (6) folgende Regelung getroffen:

Soweit für einzelne Plätze, Parks oder Grünanlagen durch Anschlag oder Hinweisschilder zusätzliche Regelungen getroffen werden (z. B. Öffnungszeiten, Sperrung wegen Reparatur), sind diese zusätzlich – und bei Widerspruch zu den Regelungen dieser Satzung vorrangig – zu beachten.

Hier halte ich die (in der Satzung im Wesentlichen fehlende) Ermächtigung, nach der das Garten- und Friedhofsamt ziemlich „narrenfrei“ agieren und bspw. eben (wie bisher) auch im gesamten Stadtgebiet Radfahrverbote verhängen könnte, für äußerst fragwürdig. Denn das fällt eigentlich weniger unter die Kompetenz dieser Behörde; hierzu verweist man nämlich in § 1 (5) auch gesondert auf die „Gefahrenabwehrverordnung“ (pdf, 34 KB):

Die Regelungen dieser Satzung treten hinter die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Pirmasens zurück, soweit diese inhaltsgleiche Regelungen enthält.

In diesem Sinne sehe ich hier ein Kompetenzproblem, da für die Gefahrenabwehr das städtische Ordnungsamt zuständig ist; eine pauschale Regelung wie die generellen Fahrradverbote (per Standard-Parkordnungsschild) kann meiner Ansicht nach sowieso nur über die Satzung beschlossen werden. Das Thema Fahrrad wird in dieser ja aber gar nicht erst erwähnt und scheint also nicht besonders wichtig oder problematisch zu sein.

Meiner Ansicht nach ist daher bei jeder einzelnen Grünanlage eine gesonderte Überprüfung (im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung) notwendig, ob das Radfahren dort verboten werden müsse. Erst dann können im Einzelfall Schilder mit dem entsprechenden Verbot aufgestellt werden, denn jene Schilder sind dann individuell angreifbare Verwaltungsakte.

Außerdem kommt noch hinzu, dass der Geltungsbereich der Grünanlagensatzung trotz der angefügten Karten der Anlage 2 der Verordnung für den Einzelnen in der Praxis in der Natur nicht genau ersichtlich ist. Das (nicht eingefriedete) Gelände des Eisweiherparks ist bspw. auf der pdf-Seite 10 eingezeichnet. Wegen der geringen Auflösung tue ich mir aber selbst als Ortskundiger schwer, die genauen Grenzen zu erkennen. Und auch hier überschneidet sich (wie auch in Nothweiler) meiner Ansicht nach einzelne Wege betreffend das LWaldG mit der städtischen Grünanlagensatzung.

Ich werde mich jedenfalls auch im Rahmen meiner Mitwirkung am neuen Verkehrsentwicklungsplan weiterhin darum bemühen, dass die pauschal mittels der Parkordnungsschilder verhängten totalen Fahrradverbote im Stadtgebiet aufgehoben werden.

Folgebeitrag

Radfahrer-Problem Ortsrecht

 

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