Immer Ärger mit dem Forstamt

Ich muss mich ja wegen der absurden Zustände an den B-10-Radwegen-Wirtschaftswegen“ nicht nur mit dem LBM, Staatsanwaltschaften, dem Kreis und mehreren Verbandsgemeinden rumärgern, sondern auch noch mit alles andere als bürgerfreundlichen, kleinen Forstbehörden. So gehört der ebenfalls mit Bundesmitteln ausgebaute und auch für Krafträder freigegebene Ersatzweg zwischen Pirmasens und Münchweiler ja dem Forstamt Westrich. Das ist genau jenes Forstamt, welches diesen Weg kaum pflegt, mir weiterhin eine Auskunft in Sachen Widmung verweigert und vor einiger Zeit den Trinkwasserbrunnen am Lamsbacherhof unter den fadenscheinigsten Begründungen abgeriegelt hatte. Eine ständig stark verdreckte Stelle am Ausgang des Nesseltals will man auch weiterhin nicht baulich in einen dauerhaft verkehrssicheren Zustand umgestalten.

Sandkasten-Radeln

Dazu eine (fiktive) Pressemeldung der PD Pirmasens vom 15. Juli 2019:

Auf dem der B 10 folgenden Radweg zwischen Pirmasens und Münchweiler kam es am Vormittag des 14. Juli zu einem Massensturz, bei dem 8 Rennradfahrer einer aus dem Saarland stammenden 20-köpfigen Gruppe teils schwer verletzt wurden. Den Schilderungen der betroffenen Radfahrer zufolge befuhren sie die abschüssige Strecke in Richtung Münchweiler mit ca. 35 bis 45 km/h. An der Einmündung des Nesseltales übersahen die die Gruppe anführenden Radfahrer eine stark mit Sand verschmutzte Stelle, die allerdings auch aufgrund des Gegenlichts und der anschließend schattigen Lage nur schwer zu erkennen zwar. Die Radfahrer unterschätzten dabei auch die Tiefe des Sandes. Sie konnten nicht mehr ausreichend bremsen oder ausweichen und fuhren in die verunreinigte Stelle hinein, woraufhin drei der Radfahrer sofort stürzten. Da die nachfolgenden Radfahrer nicht mehr bremsen konnten, fuhren sie auf die gestürzten auf und kamen dabei ebenfalls zu Fall. Bei dem Unfall wurden 4 Rennradfahrer schwer und 4 leicht verletzt. Bei dem Unfall brachen 3 Carbonrahmen und weitere Fahrräder wurden schwer beschädigt. Der Sachschaden beträgt mindestens 10.000 Euro. Gegen den Verkehrssicherungspflichtigen wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Okay. Der letzte Satz ist naives Wunschdenken meinerseits. Alles andere ist durchaus so denkbar. Die Fotos hier habe ich am Abend des 2. Juli aufgenommen:

Die Tiefe des selbst mit breiten MTB-Reifen quasi überhaupt keinerlei Halt gebenden, feinen roten Sandes beträgt am rechten Rand mindestens 10 cm.

Dauerzustände, die man auf Kfz-Straßen so niemals dulden würde:

Aber: Sind ja nur Radfahrer, die es hier auf die Fresse legen könnte…!

Tankstelle bleibt weiterhin geschlossen

Zum Thema Trinkwasserbrunnen am Lamsbacherhof hatte ich zuletzt mal ein paar Fotos von der Bankette neben dem Brunnen gemacht. Wir erinnern uns: Angeblich musste der Brunnen ja genau nur deshalb abgeriegelt werden, weil dort ständig Autofahrer das Bankett beschädigt hätten, um Trinkwasser in Kanistern abzutransportieren. Das ist und war natürlich an den Haaren herbeigezogener Kokolores. Nennenswert beschädigt wurde das Bankett dort tatsächlich im Verlauf der vergangenen Monate – allerdings von der Forstwirtschaft selbst (durch Langholz-Transporter), die Fotos wurden am 20. Juni aufgenommen:

Das kriegt man mit einem Pkw so jedenfalls nicht hin:

Der Brunnen selbst ist immer noch eingegittert. Zwischenzeitlich ist wohl auch mal ein Kind darauf herumgehüpft, denn das Gitter war nach unten verbogen. Man hat hier also durchaus auch eine zusätzliche Gefahrenquelle geschaffen. In der Zwischenzeit hat man es wohl wieder einigermaßen gradegebogen:

Die Möglichkeit, meine Trinkflasche hier aufzufüllen, hatte ich grade während der vergangenen Hitzeperiode wieder sehr vermisst.

Zentralstelle der Forstverwaltung

Da das Forstamt Westrich mit mir nicht mehr so wirklich kommunizieren möchte (was auch auf Gegenseitigkeit beruht…), hatte ich noch einmal die Zentralstelle der Forstverwaltung angeschrieben. Deren Stellungnahme:

im Zusammenhang mit der Darlegung der rechtlichen Grundlagen hat das Forstamt Westrich m.E. hinlänglich aufgezeigt, dass die von Ihnen erwünschte Möglichkeit der Wasserentnahme für Wanderer und Radfahrer gewährleistet ist.

Darüber hinaus sollte es Ihnen als engagiertem Interessen-Vertreter des Radverkehrs entgegen kommen, wenn Autoverkehr durch Wegfall der Entnahmemöglichkeit größerer Wassermengen reduziert oder unterbunden wird.

Auch die Zentralstelle empfiehlt somit Wanderern und Radfahrern, sich Wasser aus dem nicht unbedenklichen Vorbecken oder dem Bachbett zu schöpfen. Und dies auch weiterhin nur deshalb, weil es vermutlich ein einziger Autofahrer mit dem Kanistervollmachen übertrieben haben könnte. Doch anstatt jenen anzuzeigen, wird dann einfach für alle der Zugang zu sauberem Trinkwasser eingeschränkt. Genau so stelle ich mir Öffentlichkeitsarbeit und bürgerfreundliches Handeln einer modernen Forstverwaltung vor…!

Schreibe einen Kommentar