Gehwegradelzwang am Potzberg

Gestern stand mal wieder eine Tour über 150 km auf dem Programm, die mich ins schöne Nordpfälzer Bergland führte. Dabei ging es u. a. über Föckelberg und Neunkirchen am Potzberg, wo der LBM den Bau eines völlig überflüssigen, aufwändigen Stummel-Wegelchens plant. Im verlinkten Beitrag hatte ich auch erwähnt, dass es an der L 364 zwischen Neunkirchen am Potzberg und Oberstaufenbach ein aberwitziges, in beide Richtungen mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildertes, sich in einem miserablen Zustand befindliches Hochbord-Wegelchen gibt. Das durchschnittliche Gefälle auf der rund 1 km langen Strecke beträgt immerhin 5 %.

Am Ortsausgang von Neunkirchen sieht das dann so aus; ein HBR-Wegweiser rechts zeigt nach links auf den offensichtlichen Gehweg. Also erst einmal nix Ungewöhnliches:

Also sollen wir wohl da auf dem schmalen Gehweg links die Gefällstrecke runtersausen…!?

Es handelt sich dabei auch um ein Exemplar der post-apokalyptischen Radwege:

Jetzt werden sich viele denken: „Aber das kann doch nur ein Gehweg sein?“ Von wegen! Im dichten Dschungel am linken Wegesrand findet man dann doch noch ein linksseitiges Gemeinsamer Geh- und Radweg. Ich hatte erst naiverweise angenommen, die Kreisverwaltung Kusel hätte tatsächlich seit meinem letzten Besuch die Schilder entfernen lassen. Laut RAL-Aufklebern hängt das Altmetall da wohl schon mindestens seit 1998 bzw. 2005:

Die Geistergehwegradelpflicht bei 5 % Gefälle endet dann nach einem fürchterlichen Gerumpel über ein schmales, zugewachsenes und verdrecktes Hochbordwegelchen am Friedhof von Oberstaufenbach:

Im Grunde gelten hier die gleichen Ausführungen, die ich in einem Beitrag zur leider immer noch nicht aufgehobenen, völlig absurden Geistergehwegradelpflicht bei 7,4 % Gefälle bei Martinshöhe gemacht hatte. Gemeinsame „Geh- und Radwege“ sind bei stärkerem Gefälle laut der ERA 2010 ein absolutes No-Go! Zumal hier die Mindest- und Sollbreiten von 2 bzw. 2,4 m um Welten verfehlt werden. Es versteht sich auch von selbst, dass hier „sichere Querungshilfen“ völlig fehlen. Aber das hat bekanntlich noch nie irgendeine Behörde davon abgehalten, Radfahrer bei jeder Gelegenheit zum Geister(gehweg)radeln zu zwingen.

Schreibe einen Kommentar