Ich habe noch ein weiteres Mitbringsel von meiner rund 156 km langen Tour am Dienstag durch das Nordpfälzer Bergland. Da kam ich auch mal wieder durch Schwedelbach geradelt. Ein kleines, völlig unscheinbares, an der ehemaligen „Bachbahn“ gelegenes Örtchen im Kreis Kaiserslautern, in dem viele auf der Ramsteiner Airbase arbeitende US-Amerikaner leben. Das Dorf hat auch einen ganz besonderen Kreisverkehr. Der scheint für Radfahrer so abartig gefährlich zu sein, dass der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Weilerbach nix anderes übrig blieb, als Radfahrer, die in Richtung Weilerbach unterwegs sind, zwangsweise per links um den Kreisel herumzuführen – und als Krönung einen damit auch noch von der K 13 auf einen ganz woanders hinführenden Feldweg zu leiten.
Linksseitige „Radwege“ sind ja laut der Verwaltungsvorschrift zu § 2 StVO, Rn. 33 eigentlich ein absolutes Tabu:
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Das hat hier aber scheinbar niemanden gestört; rechtsrum ging an der Stelle halt einfach nicht, weil da schon ein Parkplatz ist. Also stellen wir links ein paar blaue Schilder auf – und zwingen Radfahrer zum Geistergehwegradeln um einen Kreisverkehr herum. Also so ziemlich das Gefährlichste und Blödeste, was man innerorts halt so machen kann!
Die Hauptstraße in Richtung Ortsausgang befahrend, erkennen wir gegenüber vom Friedhof am linken Gehweg ein blaues Verkehrszeichen herumstehen (siehe Beitragsbild). Ja, das steht da wirklich! Und dahinter gibt es gleich noch eins:
Also müssen wir halt die (immerhin mal vorhandene…) Querungshilfe nutzen und die lebensnotwendige linksseitige Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer beachten. 2,50 Meter hat der Weg dort übrigens natürlich auch nicht:
Die Begrünung des Kreisels ist ja durchaus ansehnlich. Das geht allerdings auch zu Lasten der Übersichtlichkeit. Es folgt die Querung der Straße „In den Seien“. Haarscharf am § 45 (1c) S. 3 StVO vorbeigeschrammt, denn dort beginnt eine Tempo-30-Zone. Sogar mal ohne kleines :
Das kleine „Teufelsdreieck“ hat man aber sicher nur vergessen, denn der aus der anderen Richtung (über den Feldweg) ankommende Radverkehr kriegt eines (erkennbar an der Form). Der muss dann aber (weil auf der anderen Seite kein steht) anschließend auf die Fahrbahn und in den Kreisel. Eine Furt gibt es hier natürlich auch nicht. Der Weg führt dann eben anschließend von der K 13 nach links weg in Richtung K 18 / K 19 / Erzenhausen:
Ein Paradebeispiel dafür, warum ich blaue Schilder quasi nur noch ignoriere. Ich hab keinen Bock mehr, mich für blöd verkaufen und in die Irre führen zu lassen. Ganz lustig ist jedenfalls auch noch die Beschilderung dieses Feldweges aus dem Kreisel heraus:
– Verbot für Fahrzeuge aller Art, also auch für den Radverkehr. Darunter: Sackgasse – „Radverkehr frei“!
Ganz großes Kino…!
Update 21. November 2019
Die Beschilderung wurde laut der VG Weilerbach entfernt. Überprüfen konnte ich dies bislang jedoch noch nicht. Siehe auch diesen Beitrag.