Französische „Grünwege“

Ich bin ja unheimlich gerne mit dem Rad in Frankreich unterwegs. Vor allem deshalb, weil es dort so gut wie überhaupt keine straßenbegleitenden Wegelchen gibt! Das Verkehrsklima ist dort auch um Welten entspannter, weil man nirgends in die Verlegenheit kommt, sich auf irgendeine fragwürdige schmale Piste neben einer Landstraße verpieseln zu müssen. Insbesondere fehlt damit auch jede Grundlage für Revierverhalten von Seiten der Autofahrer. Denn wo erst gar kein Wegelchen ist, ist man auch nicht automatisch in der Defensive, wenn man es mal (aus guten, haltbaren Gründen) nicht benutzt. Und wenn es in Frankreich dann doch mal ein Wegelchen neben einer Straße gibt, wird in den meisten Fällen eben keine Benutzungspflicht angeordnet, sondern auf quadratische Verkehrszeichen zurückgegriffen.

Dass man dann doch ganz selten mal runde blaue Schilder findet (wie entlang des absurden Heckenwegelchens zwischen Weiler und Wissembourg), hat vermutlich vor allem mit dem „schlechten Einfluss“ von deutscher Seite zu tun, wenn die deutschen Touristen dann auch hinter der Grenze unbedingt ihre separierte „Infrastruktur“ haben möchten.

Wobei man z. B. selbst am einzigen straßenbegleitenden Wegelchen im Bitscherland (zwischen Opperding und der deutschen Grenze bei Riedelberg) auf eine Benutzungspflicht verzichtet hat. Okay, da fahren auch höchstens 200 Autos am Tag:

Neben dem Zeichen C113 für Radwege ohne Benutzungspflicht kennt der französische „Code de la Route“ auch das Zeichen C115, welches eine „Voie verte“, also einen „Grünweg“ kennzeichnet, der nur für nichtmotorisierten Verkehr vorgesehen ist. Das ist auch deshalb notwendig, weil die französische StVO grundsätzlich kein Pendant zum deutschen Gemeinsamer Geh- und Radweg kennt. Also nichts da mit mal eben gewöhnliche Gehwege per Schild in (benutzungspflichtige) „Geh- und Radwege“ umetikettieren. Diese Wege sind überwiegend – ihrem Namen entsprechend – „im Grünen“ anzulegen, bspw. auf ehemaligen Bahntrassen.

Bei Frauenberg (bei Sarreguemines) findet man beispielsweise einen so beschilderten, kurzen Abschnitt eines Grünwegs entlang der D 974:

Über die Umlaufsperren kann man natürlich geteilter Meinung sein, mit Anhänger oder Trike wird das vermutlich im Einzelfall etwas eng werden.

Auch der Beginn des Bliestal-Freizeitwegs bei Folpersviller ist mit diesem Verkehrszeichen beschildert (Foto vom vergangenen Oktober):

Das wäre doch vielleicht auch was für Deutschland…? Sieht auch schöner aus als ein rechteckiges Gemeinsamer Geh- und Radweg. 😉 Und ist schwerer damit zu verwechseln. Wobei bei uns in Deutschland bei eindeutig nicht-straßenbegleitenden Wegen das Zeichen 240 ja auch eher unproblematisch ist.

Ich hatte ja vor Kurzem im Beitrag zur „protected pedestrian lane“ bei Kaiserslautern einmal mehr bemängelt, dass ich es weiterhin nicht nachvollziehen kann, dass das Bundesverkehrsministerium sich beharrlich weigert, derartige Verkehrszeichen in die StVO aufzunehmen.

Vermutlich auch deshalb, weil man Radwegen ohne Benutzungspflicht erst gar keine echte Chance geben will. „Wehret den Anfängen“! Dann kommt halt so’n Blödsinn raus, wie er derzeit bei Kaiserslautern zu bestaunen ist:

Richtung Hohenecken

2 Gedanken zu „Französische „Grünwege““

  1. Bin eher ein Fan der „Schilderwald“-Novelle, d.h. mehr zusätzlich Pfosten und Verkehrszeichen müssten nicht sein. Weniger wäre mehr.
    Ein Piktogramm auf dem Weg reicht schon, wenn es unbedingt dargestellt werden muss, dass es auch ein Radweg ist. Letztendlich geht es darum den Benutzern eines Weges klar zu machen, wer da wie unterwegs ist, damit es keine Überraschungen gibt.
    Blaue Schilder mit Fahrrädern drauf, egal ob rund oder eckig, lösen vielleicht auch ungute Reflexe aus („Radweg!“), das wäre kein Gewinn. Bis die alle umgeschult sind, fließt viel Wasser den Rhein hinunter.

    1. Ach, hätte nicht gedacht, dass du mal mit dem LBM einer Meinung wärst…!? ;P Der hat ebenfalls den „Schilderwald“ bemüht, als ich noch einmal darum bat, dem Bundesverkehrsministerium mitzuteilen, dass eine Notwendigkeit für diese Art von Verkehrszeichen besteht. „Schilderwald“ halte ich eh für ein blödes Argument. Mit der Schilderwaldnovelle wollte man ja (angeblich) dafür sorgen, dass weniger Verkehrszeichen aufgestellt würden. Da hätte man gerne auch die runden blauen Radwegschilder abschaffen können. Im Grunde bleibt die Zahl der Verkehrszeichen ja gleich – es ändert sich an vielen Stellen nur die Form. Und da wir die Radwegbenutzungspflicht mittels runder Schilder wegen des Wiener Übereinkommens niemals wegbekommen, bleiben nur rechteckige Alternativen. Bananenrepublikanischer Blödsinn wie der bei Kaiserslautern (rechtsseitig Schrittgeschwindigkeit, linksseitig freie Fahrt – auf einem Gehweg…?) hilft definitiv niemandem!

      Ein Piktogramm auf dem Weg reicht schon, wenn es unbedingt dargestellt werden muss, dass es auch ein Radweg ist.

      Nein, eigentlich reicht das gemäß der StVO nicht. Das ist so eine von allen akzeptierte, rechtliche Grauzone; ein Überbleibsel der damaligen, allgemeinen Benutzungspflicht. Das überzeugt mich eben vor allem auch bei „gemeinsamen Geh- und Radwegen“ nicht. Wie willst du beispielsweise bei dem Lauterer Fall frühzeitig erkennen, ob du da geisterradeln darfst, wenn es da nur uneindeutige, schwer erkennbare Bodenpinseleien gibt…?

      Was die „Reflexe“ betrifft: Das ist mir persönlich egal – ich will einfach rechtlich auf der sicheren Seite sein. Es gibt schließlich auch Idioten, die Radfahrer hin und wieder auf Bürgersteige verweisen. Mit diesem Bodensatz komme ich klar; der bringt mich wenigstens für einen Moment zum Lachen! 😉 In der Regel geht sowas Bedeutendes dann auch durch die bundesweite Presse, sodass es auch der hinterwäldlerischste Autofahrer mitbekommt.

      Ich vertrete ja nebenbei immer noch die Ansicht, dass die gegenwärtig passendste Lösung ein Z 240 mit einem Zz 1022-10 wäre. 😉

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