Interdit sauf cyclistes

In Zweibrücken, Pirmasens und dem Kreis Südwestpfalz verharren die Verwaltungen in Sachen Freigabe von Einbahnstraßen bekanntlich noch im finstersten Mittelalter. Außer in Dahn kenne ich persönlich keine einzige Einbahnstraße, die für den Radverkehr freigegeben wäre. Und diese eine ist leider wegen der fehlenden Freigabe der korrespondierenden Abbiege-Gebote noch nicht einmal legal benutzbar. In Frankreich hingegen trifft man hin und wieder auch auf freigegebene Einbahnstraßen in eher kleinen Ortschaften wie beispielsweise in Lemberg südlich von Bitche, wo die Verbot der Einfahrt Rue des Jardins für Radfahrer freigegeben wurde.

Der wesentliche Grund dafür ist die Verlängerung des touristischen „Rückenwind-Radwegs“ zwischen Pirmasens und Bitche, der von der französischen Festungsstadt aus über die Bitscherthaler Forststraße und einen im Wesentlichen der Trasse der leider stillgelegten Bahnstrecke Sarreguemines – Bitche folgenden, asphaltierten Radweg weiter nach Saint-Louis-les-Bitche führt. Dieser ist ebenfalls als „Grünweg“ ausgewiesen.

Zumindest gegenüber der freigegeben Einbahnstraße fehlt allerdings das rechteckige Schild. Ab hier führt ein ebenfalls neu angelegter, durchgängig asphaltierter Weg rund 130 Höhenmeter von Lemberg hinunter nach St.-Louis-les-Bitche, den ich allerdings noch nicht persönlich getestet habe. Man erkennt auf der Landkarte, dass im Vergleich zur auf dieser Relation verlaufenden D 36a durch die Verlängerung der Strecke die durchschnittliche Steigung zusätzlich abgeflacht wurde.

In Deutschland hat man ja außer ein paar Radwegweisern für diese Radroute absolut gar nichts gemacht; nicht einmal die Asphaltierung des Weges zur Grenze hin hielt man für notwendig…

Ab hier Schotter

Das haben wir noch nie so gemacht…

Im Februar hatte ich mal in der VG Rodalben (mit der ich in Sachen Legalisierung von Waldwegen bislang eher gute Erfahrungen gemacht hatte) einen Testballon gestartet, indem ich darum bat, die (darüber hinaus sowieso nur unechte) Einbahnstraße „Am Rathaus“ in Richtung L 482 für Radfahrer freizugeben. Was ich mir bereits während der Vollsperrung der Bärenhalde im letzten Jahr erhofft hatte. Aber die Verwaltung lehnte dies – erwartungsgemäß – reflexartig ab:

Die Sperrung der Straße Am Rathaus in Richtung L482 dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und somit auf der Fahrradfahrer, da die Zufahrt zur viel befahrenen Landesstraße gerade an dieser Stelle aufgrund der Unübersichtlichkeit sehr gefährlich ist. Hierdurch soll das Unfallrisiko minimiert und vermieden werden, dass Menschen zu Schaden kommen. Fahrradfahrern, die ohne abzusteigen und das Fahrrad das kurze Stück zu schieben auf die L482 gelangen möchten, ist der Umweg über die Baumbuschstraße durchaus zumutbar.

Nun – was ist hier nun ganz konkret die gefährlichere Variante…? Diese angeblich so gefährliche Stelle als Radfahrer, Fußgänger – oder als sein Rad Schiebender zu überqueren…!? Warum ist es (langsameren) Fußgängern hier überhaupt gestattet, die Straße zu überqueren, wenn es doch so gefährlich ist? Da müsste doch dann ebenfalls konsequenterweise ein Verbot für Fußverkehr angeordnet werden? Stattdessen hat es hier sogar einen an der Einmündung endenden Gehweg.

Als Radfahrer hat man (im Gegensatz zu schallisolierten Kfz-Nutzern) den Vorteil, dass man sich auch auf sein Gehör verlassen kann. Stellt man hier nach links noch einen gewölbten Spiegel auf, sehe ich hier auch überhaupt keinerlei Grund, diese kurze Einbahnstraße nicht für den Radverkehr freizugeben.

Aber so ist das halt mit dem Beamtendreisatz: Das haben wir schon immer so gemacht. Das können wir nicht anders machen. Da könnte ja jeder kommen…

Ich habe jedenfalls auch mal um die Freigabe der Einbahnstraßen in der Bahnhofstraße und parallel dazu in der Hauptstraße (zw. der L 482 und „Am Spiegelbrunnen“) gebeten. Man wird das wahrscheinlich ebenfalls ablehnen. Wenn man sich diesen Rheinpfalz-Artikel vom vergangenen Dezember zu Gemüte führt, wird man erahnen können, warum. Auch bei der Einrichtung einer neuen Einbahnstraßenregelung im unteren Teil der Dr.-Lederer-Straße wurde mit Sicherheit gar nicht erst geprüft, ob man diese für den Radverkehr offen lassen müsse…

Folgebeitrag

Freigabe „Am Rathaus“ in Rodalben?

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