Ich bin ja nun wahrlich kein Freund der Zeichen 237 , 240
und 241
StVO. Nebenbei stört mich, dass wenn man mich schon in Fahrtrichtung auf einen solchen Weg zwingt, ich nicht weiß, ob mir auf diesem auch aus der Gegenrichtung Radfahrer (legal) entgegenkommen können, weil die Benutzungspflicht gegenläufig angeordnet oder per
freigegeben ist!
In der Homburger Straße in Zweibrücken ist es mir nämlich mal auf dem mit beschilderten Weg passiert, dass ich über einen vermeintlichen Geisterradler demonstrativ bei der Vorbeifahrt mit dem Kopf geschüttelt hatte – mir dann aber erst an der nächsten Abzweigung beim Blick über die Schulter auffiel, dass der Kollege da nur die (für mich vollkommen unverständliche) Anordnung befolgte!
Für solche Fälle sieht § 39 (3) StVO das Zusatzzeichen 1000-31 vor; es informiert den das Rechtsfahrgebot beachtenden Radfahrer (als auch den Fußgänger), dass ihm dort (legal) aus der „falschen“ Richtung Radfahrer entgegenkommen können.
In der gesamten Pfalz (als auch im Saarland) scheint dieses durchaus sinnvolle Zusatzzeichen zu den blauen Schildern den Straßenverkehrsbehörden jedoch völlig unbekannt zu sein. Oder: man ignoriert es einfach, weil so ein Schildchen ja auch immer ein wenig Geld kostet. Bei der Verkehrsschau vom 12. September machte ich vor Ort unter anderem darauf aufmerksam, dass dieses Schild hier in der Gegend (Kreis Südwestpfalz, Kreis Kaiserslautern, Zweibrücken und Südliche Weinstraße) an allen gegenläufig mit benutzungspflichtig beschilderten Wegen gänzlich fehlt. Man meinte dann, dass man es mit dem „Schilderwald“ auch nicht übertreiben wolle. 🙄 Meine Rede; danach könne man sich ja nämlich auch die meisten der überflüssigen blauen Schilder sparen! 👿
Ein Mitstreiter vom ADFC Landau (Pfalz) hat sogar mal offiziell beim LBM bzw. dem rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium schriftlich nachgefragt, warum man dieses Schild generell nicht verwendet; es wurde ähnlich begründet. Schade! Denn für mich macht es schon einen Unterschied, ob der mir entgegenkommende „Geisterradler“ legal unterwegs ist – oder mich dadurch nur unnötig gefährdet. 😡 Besonders im Dunkeln ist das eine durchaus wichtige Information.
Genau dieses 1000-33 hat die Stadt Pirmasens offenbar mit dem 1000-31 verwechselt, als sie solche am „Pannenflicken-Weg“ im vergangenen Frühjahr unter den beiden rechtsseitigen Z 240 angebracht hat. Es dürften auch die einzigen Hinweise auf Gegenverkehr im Umkreis von 50 Kilometern sein.