Querung der L 395 an der Vogelweh

Im Zuge der beiden Dokumentationen des Baus und der vorläufigen Fertigstellung der „Protected pedestrian lane“ zwischen den Kaiserslauterer Stadtteilen Vogelweh und Hohenecken fehlte noch die neue Querungsmöglichkeit an der L 395 (Pariser Straße). Jene Pariser Straße erlangte wegen ihrer teils wahnwitzigen Radverkehrsführungen (deren entbläute Relikte bis heute noch auf der Fahrbahn vorzufinden sind) bei der Pannenflicken-Verleihung im Jahre 2013 immerhin den dritten Platz. Im Vorjahr reichte es für das skandalöse Radverkehrsverbot auf der B 270 und der L 367 sogar für Platz 1. Jedenfalls wurde auch der Anschluss des neuen, nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radwegs in Richtung Hohenecken nicht genutzt, um dort etwas grundsätzlich besser zu machen.

Während meiner 156-km-Tour durch die Nordpfalz am vergangenen Dienstag befuhr ich die L 395 (Kaiserstraße) von Einsiedlerhof in Richtung Kaiserslautern. Auf der Fahrbahn. Der deutlich abgesetzte, mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderte Weg südlich der L 395 ist selbst nach Auskunft der Kaiserslauterer Straßenverkehrsbehörde nicht straßenbegleitend und daher nicht benutzungspflichtig. Das ändert sich erst an der Zufahrt zu den Pulaski Barracks, wo der „Geh- und Radweg“ anschließend in ziemlich genau 5 Metern Abstand zur Fahrbahn verläuft. Die Asphaltoberfläche ist teilweise beschädigt und weist auch einige Wurzelschäden auf, die man im ersten Moment gar nicht erkennt. Die Benutzung ist hier auch nur in Fahrtrichtung vorgesehen, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein allerdings wirklich immer total mit Sand und Steinen verdreckter Radfahrstreifen(?) liegt. Wenn es denn überhaupt einer ist; für mich ist das einfach nur ein Seitenstreifen.

Circa 180 Meter vor dem freilaufenden Rechtsabbieger zur B 270 endet die gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr; Radfahrer werden dann mittels Radweg zur Fahrbahn hin auf einen Radfahrstreifen geleitet. Also es soll wohl zumindest einer sein, auch wenn hier kein Breitstrich aufgetragen wurde. Radfahrer müssen auf dem Weg dahin nebenbei auch eine im direkten Weg befindliche Haltelinie längs überqueren:

„Radinfrastruktur – nur echt, wenn zugeparkt“:

In der Gegenrichtung erkennt man ganz hinten links übrigens einen Streifenwagen hinter einem schwarzen Kleinwagen. Dem fehlte vorne das Kennzeichen und es saßen wohl mehrere junge Leute drin. Und wo hatte man sich für diese Kontrolle wohl hingestellt…? Genau! Okay, immerhin auf einem der nicht mehr benutzungspflichtigen Abschnitte. 😉

Es folgt die komplett neue Lichtsignalanlage. Links erkennt man am Bildrand ebenfalls eine neu eingefärbte Furt. Der Plan ist hier ja, dass Radfahrer, die von Hohenecken kommen und in Richtung Einsiedlerhof wollen, auf Hochbord den Rechtsabbieger in der entgegensetzten Richtung befahren, um anschließend hier die Fahrbahn zu queren:

Geister-Gehwegradler-Geburtsstätte

Ich gehe aber jede Wette ein, dass 90 % der Radfahrer auf dieser Relation aufgrund der Tatsache, dass der bereits erwähnte, abgesetzte Gemeinsamer Geh- und Radweg in Richtung Einsiedlerhof oder auch zu den Pulaski-Baracks auf der Südseite der L 395 liegt, hier auch auf der Südseite der L 395 bleiben – und folglich zuerst den Gehweg und dann eben den Geh- und Radweg in der falschen Richtung befahren werden, anstatt um Grün zu betteln, die Fahrbahnseite zu wechseln, anschließend einen verdreckten Radfahrstreifen zu benutzen und nach ca. 750 Metern an der folgenden Ampel halt wieder nach links abzubiegen.

Benutzungspflicht durch Zeichen 295?

Aber was weiß ich denn schon…? 😉 Fahren wir noch ein Stück näher an die neue Ampelanlage heran, rätseln wir, warum man diese Furt für den Geradeaus-Radverkehr hier überhaupt – und dann auch nur so schmal angelegt hat? Obwohl hinter der Einmündung kein Radweg steht. Und für wen ist eigentlich der schmale Raum zwischen dem Radstreifen und dem Fahrstreifen vorgesehen?

Diese Furt führt Radfahrer dann nämlich genau wieder auf die nicht mehr benutzungspflichtige „Radinfrastruktur“ – die man hier gleich wegen zweier durchgezogener Linien aber blöderweise auch nicht mehr verlassen darf. Man landet dann halt auf einem Gehweg Radverkehr frei. Man wird also mehr oder weniger gezwungen, auf dem kurzen, gestrichelten Abschnitt nach links in Richtung Fahrbahn zu ziehen…

Auf Hochbord Richtung Hohenecken

Radfahrer in Richtung Hohenecken können jedenfalls anschließend nach einem Schlenker um diese kleine (fragwürdig umzäunte) Schikane auf Hochbord in Richtung der im vorherigen Beitrag bebilderten Ampelanlage an der B 270 fahren:

An der folgenden Ampel wollte ich dann eigentlich auch nochmal Fotos machen – aber da die Polizei dort grade einen Autofahrer kontrollierte, hielt ich es für nicht sonderlich angebracht oder klug, hier anzuhalten und munter Fotos zu schießen… Beim nächsten Mal vielleicht. 😉

Beschilderung?

Auch hier bleibt fraglich, wie der derzeit völlig unbeschilderte Abschnitt am Rechtsabbieger zur B 270 am Ende aussehen wird? Ich hatte die Kaiserslauterer Straßenverkehrsbehörde auch noch einmal auf die (mich persönlich nicht sonderlich überzeugende) Lösung des LBM Rheinland-Pfalz hingewiesen.

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