Neues zur Radler-Schikane in Bann

Bann Einfahrt Netto

Am 14. Mai hatte ich einer neuen Radfahrer-Schikane in Bann einen Beitrag gewidmet. Dort wurde der Einmündungsbereich vorm Netto-Markt umgebaut, inkl. der inzwischen üblichen Verschwenkungen mit „kleinen“ Vorfahrt gewähren. Diese den Radfahrer seiner Vorfahrt und seines Vorrangs berauben wollenden Schilder gab es dort allerdings auch schon vorher, trotz einer aufgemalten Furt. Nun hatte ich bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern nachgefragt, wie das überhaupt sein könne – und wer darüber hinaus den Umbau hier eigentlich geplant und finanziert habe?

Man antwortete mir folgendermaßen:

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Straßenverkehrsbehörde wurde bei der Detailplanung des Umbaus nicht beteiligt. Nachdem uns die Planungsunterlagen vorgelegt wurden, hatten wir eine Überplanung (max. Absetzung von 4,0 m und Bevorrechtigung des Radverkehrs –> Radfahrerfurt) gefordert. Im Rahmen eines Ortstermins mussten wir dann allerdings feststellen, dass aufgrund des Baufortschritts eine entsprechende Überplanung nicht mehr möglich war.

Na, das ist ja mal interessant. Die Straßenverkehrsbehörde erhebt Einwände, aber der Bauherr buddelt einfach schon einmal drauf los? Und am Ende heißt es: „Naja, jetzt isses halt zu spät – da müssen wir halt mit leben“. Nun hat dieser Umbau die Straßenverkehrsbehörde ja nicht davon abgehalten, dort erneut Gemeinsamer Geh- und Radweg und Vorfahrt gewähren aufzustellen. Zuerst zweifelte ich an, dass es für diese Verkehrszeichen derzeit überhaupt eine Anordnung gäbe. Denn aufgrund des Umbaus wurde hier ja eine neue Anordnung notwendig. Da es sich in diesem Fall um Scheinverwaltungakte handeln würde, bat ich darum, die Verkehrszeichen umgehend entfernen zu lassen.

Der Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde, der sich im übrigen auch schon seit über einem Jahr beharrlich weigert, die absurde Geistergehwegradelpflicht bei 7,4 % Gefälle bei Martinshöhe zu überprüfen – und mir schon damals bei der Verkehrsschau zwischen Linden und Horbach gewaltig auf die Nerven ging, schrieb mir Folgendes:

bezüglich des Radweges im Zuge der L 366 bei Martinshöhe werden wir – wie angekündigt – die örtlichen Gegebenheiten prüfen und eine Entscheidung über den Beibehalt der Benutzungspflicht treffen.

In der Angelegenheit bei Bann ist Ihre Annahme falsch. Natürlich wurde nach dem Umbau die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, auch wenn wir uns an der einmündenden Gemeindestraße eine andere Regelung gewünscht hätten. Die gegebenen Verhältnisse lasse aber keine Bevorrechtigung des Radverkehrs zu (vgl. Nr. 9.3.2 ERA).

Auch dies ziemlich interessant. Zuerst deshalb, weil die Kreisverwaltung hier also gleich noch einmal die (vermeintliche) Benutzungspflicht des gesamten Weges zwischen Queidersbach und Bann mit seinen zahlreichen Mängeln (inbs. das Verfehlen der Soll- und Mindestbreite von 2,40 bzw. 2,00 m und die fehlenden Querungshilfen am Beginn und Ende) neu angeordnet hat. Siehe hierzu auch die Dokumentation vom Oktober 2017.

Und: Haben die ERA neuerdings den Rang einer Rechtsnorm, mit der man die Vorfahrtregelungen von Vorfahrtstraße begleitenden Gemeinsamer Geh- und Radweg mittels Vorfahrt gewähren bzw. den § 9 (3) StVO aufheben kann? Nein, natürlich nicht. Denn in der StVO findet sich nichts dergleichen. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hat hier meines Erachtens eindeutig klargestellt, dass es sich hier nicht um einen straßenbegleitenden Weg handelt, der natürlich dann auch mangels Bezug zur L 363 nicht benutzungspflichtig ist.

Vom (rennradfahrenden) Landrat des Kreises Kaiserslautern hab ich übrigens auch schon sehr lange nichts mehr gelesen. Auf einer Tour wollte er sich mit mir bislang ja auch nicht treffen.

Folgebeitrag

Vorfahrtraub durch § 45 StVO?

Ein Gedanke zu „Neues zur Radler-Schikane in Bann“

  1. Das spielt für mich persönlich auch nur eine untergeordnete Rolle; entscheidend ist für mich die letzten Endes von der Behörde getroffene Entscheidung. Speziell bei diesem Sachbearbeiter bin ich mir aber sicher, dass der keine Anweisung „von oben“ hat oder braucht. Ich hab den (und seine Argumentation) ja schon persönlich bei der einen Verkehrsschau erlebt und auch die Korrespondenz zeigt ziemlich eindeutig, dass der diese Linie („Radfahrer runter von der Straße“) auch persönlich vertritt. Zumal grade diese Straßenverkehrsbehörde ja früher auch noch von genau jenem neuen (rennradelnden) Landrat geleitet wurde.

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