Ich beobachte ja mehr oder weniger ständig, dass sehr viele Verkehrsteilnehmer immer wieder missachten. Und Ja, ich tue das auch immer wieder mal, weil ich mir ehrlich gesagt etwas blöd vorkäme, zum Beispiel rechtsabbiegend an einer Stelle, an der ich schon während der Anfahrt meilenweit sehen kann, dass von links keiner kommt, auf Stillstand abzubremsen – und dann wieder neu anfahren zu müssen. Also genau das, was beim Radfahren am meisten Kraft kostet. Nun habe ich ja mit runden blauen und roten Schildern bereits mehr als genug zu tun. Aber ich hatte dann auch mal irgendwann im vergangenen Jahr die Kreisverwaltung Südwestpfalz gebeten, die
an der Einmündung der K 10 in die L 471 zu überprüfen. Im Januar musste ich nochmal dran erinnern.
Natürlich habe ich bis heute dort weder eine Veränderung feststellen können, noch irgendeine Mitteilung erhalten. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz zeigt vor allem im Hinblick auf ihr fragwürdiges Verhalten in Sachen B-10-Sperrung und die immer noch nicht vorgenommenen Aufhebungen der Benutzungspflichten vieler fragwürdiger Wegelchen (trotz im Herbst 2017 stattgefunden habender Verkehrsschauen) mehr und mehr, dass sie an einem konstruktiven Dialog tatsächlich keinerlei Interesse hat. Was auch für die Landrätin Dr. Susanne Ganster gilt, die ebenfalls nahezu jede Kommunikation verweigert. Dazu passt übrigens auch, dass jene Behörde im Mai per e-mail so ziemlich jeden (u. a. auch ein mein Engagement mehrfach torpediert habendes ADFC-Mitglied aus Kaiserslautern…) über die geplante Aufhebung diverser Benutzungspflichten informiert hatte – außer denjenigen, der das Ganze ausgelöst hatte! Man hatte mir diese Information bewusst vorenthalten wollen.
Nun denn; um zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Die Vorfahrtregelung an der genannten Einmündung basiert vermutlich noch auf der Tatsache, dass die L 471 vor vielen, vielen Jahren (vor der Fertigstellung der südlich verlaufenden A 8) noch als B 10 klassifiziert war. Seitdem hat das Verkehrsaufkommen auf der heruntergestuften L 471 stark nachgelassen und liegt laut der Verkehrsstärkenkarte 2015 des LBM Rheinland-Pfalz bei 2.514 Kfz am Tag. Hier die Anfahrt:
Nach meinen Beobachtungen (und ich befahre diese Einmündung im Schnitt bestimmt 4 mal die Woche) missachten dort (bei fehlendem Querverkehr) wohl 95 % aller Verkehrsteilnehmer die und biegen vor allem nach rechts auch ohne größere Verlangsamung ab.
Verwaltungsvorschrift zur StVO
Zu Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Das Zeichen 206 ist nur dann anzuordnen, wenn
- die Sichtverhältnisse an der Kreuzung oder Einmündung es zwingend erfordern,
- es wegen der Örtlichkeit (Einmündung in einer Innenkurve oder in eine besonders schnell befahrene Straße) schwierig ist, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der anderen Straße zu beurteilen, oder
- es sonst aus Gründen der Sicherheit notwendig erscheint, einen Wartepflichtigen zu besonderer Vorsicht zu mahnen (z. B. in der Regel an der Kreuzung zweier Vorfahrtstraßen).
Zusätzlich ist im Regelfall eine Haltlinie (Zeichen 294) dort anzubringen, wo der Wartepflichtige die Straße übersehen kann. Bei einem im Zuge der Vorfahrtstraße (Zeichen 306) verlaufenden Radweg ist die Haltlinie unmittelbar vor der Radwegefurt anzubringen.
Sichtverhältnisse?
Hier der Blick (ein Stück vor der Haltelinie) nach links:
Die Sicht wird nur etwas später noch einmal kurz vom Tafelwegweiser etwas eingeschränkt:
Und der Blick nach rechts:
Hier halten sich Straßenverkehrsbehörden (im Gegensatz zu straßenbegleitenden „Geh- und Radwegen“…) an den Grundsatz, dass für eine Straße keine unterschiedlichen Vorfahrtreglungen getroffen werden können. Denn es wäre hier ja durchaus denkbar, dem Rechtsabbieger ein hinzustellen, denn der kann ja fast bis nach Zweibrücken schauen. Möglich wäre das wohl nur dann, wenn man die Fahrbahn dort mittels einer kleinen Insel trennen würde – und somit zwei Straßen entstünden.
Besonders schnell?
Selbst Linksabbieger sehen ja auf den letzten Metern immer noch sehr weit nach rechts. Meiner Ansicht nach wäre es hier wesentlich sinnvoller, im Bereich der beiden Einmündungen auf der verkehrlich nicht mehr sonderlich wichtigen L 471 anzuordnen – und die
, die sowieso von mind. 95 % aller Rechtsabbieger missachtet werden, durch
zu ersetzen.
Besondere Vorsicht?
Es handelt sich bei der K 10 zwar auch um eine – allerdings eine, die in ihrem Verlauf auch nur ein einziges Mal Vorfahrt hat (an der Einmündung der K 13 am Morschelweiher). Außerdem ist auch vom Ausbauzustand, der Einstufung der Straße und darüber hinaus auch optisch klar, dass es sich hier um eine Straße mit Nachrang handelt.
An der etwas weiter westlich gelegenen erneuten Einmündung der von Nünschweiler kommenden K 10 sind hingegen angeordnet, obwohl diese Einmündung in der Innenkurve liegt und meiner Ansicht nach unübersichtlicher ist als die östlichere.
Fazit
Man kann es natürlich auch so lassen. Dann missachten halt weiterhin nahezu alle Verkehrsteilnehmer diese Verkehrszeichen. Obwohl diese von so vielen missachtet werden, ist in all den Jahren dort meines Wissens nach kein einziger Unfall, geschweige denn ein schwerer oder tödlicher geschehen. Was meiner Ansicht ebenfalls belegt, dass die dort überflüssig sind.
Es zeigt allerdings auch wieder, dass Behörden sich um allgemeine Regelakzeptanz in keinster Weise scheren. Was allerdings im Ergebnis aufgrund gesunkener Hemmschwellen dann doch hin und wieder zu schweren Unfällen führt.