Ludwigswinkel ist eins der idyllischen Pfälzerwald-Dörfer im Bereich des Schöntals unweit der deutsch-französischen Grenze. Das dem Verlauf des Saarbachs folgende Tal ist bei Touristen vor allem wegen der beiden großen Badeseen, aber auch den perfekten Möglichkeiten zum Wandern im einmaligen Pfälzerwald und den angrenzenden Nordvogesen recht beliebt. Das gilt auch für Radfahrer, ob nun auf dem Tourenrad, dem Mountainbike oder dem Rennrad. Und wo radelnde Touristen sind, sind halt (leider) auch oft (bebläute, straßenbegleitende) Radwege, seien diese im Grunde auch noch so unnötig.
Obwohl die Verkehrsbelastung der Landes- und Kreisstraßen dort in keinster Weise problematisch wäre, gibt es entlang der L 478 bei Fischbach, an der K 44 zwischen Petersbächel und Fischbach als auch entlang der K 43 und K 47 vom Saarbacherhammer nach Ludwigswinkel (auch anderweitig ob ihres Zustands sehr fragwürdige) straßenbegleitende Wegelchen. Hinzu kommt noch der (allerdings zur Hälfte nur geschotterte) mit beschilderte Verbindungsweg von Fischbach über die Heilsbach nach Schönau und der Schotterweg in Richtung Rumbach (Wieslautertal). Immerhin plant man ja seit einiger Zeit die Anlage neuer, eigenständiger Verbindungen hinüber nach Frankreich.
Jedenfalls wurde vor einiger Zeit auch die früher noch durch ganz Ludwigswinkel führende K 47 zur Gemeindestraße herabgestuft, um dort eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Genau an der Stelle, an der die (sehr kurze) K 47 nun endet, hat am anschließenden, namenlosen Verbindungsweg in Richtung Wasgaustraße ein Zeichen 244 der StVO von vor 1992 bis heute tapfer seine Stellung gehalten. Es gebietet dem Radfahrer, dort das schmale Wegelchen, anstatt der Fahrbahn zu benutzen (natürlich auch in der entgegengesetzten Richtung). Klar, in dieser Straße sind am Tag vielleicht 100 oder 200 Kfz unterwegs, aber: nicht auszudenken, was da ungeschützten Radfahrern auf der Fahrbahn Schrecklichstes passieren könnte…!
Auf dem Foto erkennt man, dass die Ortstafel erst weiter hinten folgt. Nimmt man den „kastrierten“ § 45 (9) StVO wegen des bei der letzten Änderung eingefügten S. 4 Nr. 3 wörtlich, könnte eine bockige Straßenverkehrsbehörde vor Gericht eventuell sogar damit durchkommen, hier an der Radwegbenutzungspflicht festhalten zu wollen. Zumindest dann, wenn dieses Wegelchen auch baulich alle in der Verwaltungsvorschrift aufgelisteten Kriterien erfüllen würde – was hier natürlich nicht der Fall ist; schon die 2 Meter Mindestbreite werden auf jeden Fall verfehlt.
Ganz witzig sind übrigens auch die ebenfalls uralten Pendants zum (mit dem freundlich lächelnden Auto), die an der anschließenden Abkürzung zur Wasgaustraße die Jahrzehnte überdauert haben. Ich frage mich jedoch, warum es genau da kein blaues Schild sein durfte…?
Mit der VG Dahner Felsenland habe ich bislang nicht grade viele positive Erfahrungen gemacht; das ist jene Verbandsgemeindeverwaltung, die Busenberg auch für Radfahrer zum Sperrgebiet erklärt hat – und das auch weiterhin so beibehalten will. Trotz neuer HBR-Umleitung. Aber immerhin hatte man es (wenn auch erst nach sehr langer Zeit…) dann doch hinbekommen, die im Ortsteil Schöntal in der Wasgaustraße aufgestellten entfernen zu lassen. Jener Ortsteil ist nämlich ebenfalls als Tempo-30-Zone ausgewiesen – und benutzungspflichtige Wegelchen sind darin gem. § 45 (1c) S. 3 StVO nicht zulässig.
Dann werde ich wohl auch wegen dieses Altmetalls der zuständigen VG wieder (leider kostenlose…) Beratungsdienstleistungen anbieten müssen.