Dass der Radverkehr in Pirmasens auch beim Straßenverkehrsamt (noch) allgemein ziemlich wenig Beachtung findet, lässt sich unter anderem an den zahlreichen per auch für Radfahrer gesperrten Anliegerstraßen erkennen (eigentlich wäre ein
bei Anliegerstraßen gem. § 45 (1) Nr. 3 StVO die bessere und einzig rechtmäßige Wahl). Aber auch sonst ist der (ja eh ziemlich seltene…) Radfahrer an sich nicht wirklich erwünscht; vor allem auch nicht in der Fußgängerzone, in welcher die Geschäfte seit einigen Jahren mit den allgemeinen Umsatzrückgängen im Einzelhandel als auch der angespannten wirtschaftlichen Situation der gesamten Region Westpfalz zu kämpfen haben. Über die zusätzliche langjährige Verunsicherung vor allem der Gewerbetreibenden wegen des absurden Projekts „Stadtgalerie“ breiten wir an der Stelle mal großzügig den Mantel des Schweigens… 🙄
An und für sich ist die Pirmasenser Fußgängerzone in der Hauptstraße aber eine schöne und sehenswerte Geschäftsstraße; man kommt dort unter anderem am Schlossplatz mit seiner imposanten Brunnenanlage vorbei.
Im Gegensatz zu anderen Städten in vergleichbarer Größe ist das Radfahren in der Pirmasenser Fußgängerzone jedoch grundsätzlich nicht gestattet, man muss also absteigen und schieben. Auf Radfahrer als zahlende Kundschaft können die Geschäftsleute und Gastronomen dort also eher nicht zählen. Mal schnell eine Besorgung machen kann man als Radfahrer in Pirmasens auch nur da, wo man auch mit dem Auto schnell und einfach hinkommt.
Vorbild Kaiserslautern?
Als ich zuletzt nach längerer Zeit mal wieder mit dem Rennrad auf einer Tour durch die Kaiserslauterer Stadtmitte fuhr, fiel mir gleich an der Beschilderung an den Zugängen zur dortigen Fußgängerzone auf, dass zumindest ab den Abendstunden bis Morgens die Nutzung mit Rädern freigegeben ist. Schon vor dieser Erkenntnis fragte ich beim städtischen Verkehrsamt per e-mail nach, ob man evtl. nicht einmal überlegen könne, die Fußgängerzone von Abends bis Morgens für Radfahrer freizugeben.
Man antwortete mir am 22. August:
Ende letzten Jahres wurden zusätzlich Hinweisschilder gem. der beigefügten Anlage an allen Eingängen angebracht.
Dies erfolgte auf Entscheidung des Herrn Bürgermeister Scheidel als zuständigem Dezernenten. Ausgangspunkt war die Anregung, auch den neuen ausländischen Bürgerinnen und Bürgern die Verkehrsregelung in der FGZ zu verdeutlichen.
Deshalb wurde ergänzend zur Schrift auch ein entsprechendes Symbol (Fahrrad ist zu schieben) aufgebracht. Dadurch wurde verdeutlicht, dass Radfahren in der Fußgängerzone auch weiterhin nicht erlaubt ist.
Weiterhin sei erwähnt, dass das Radfahren in der FGZ auch im Vorfeld zur Sitzung des Verkehrsausschusses im September 2016 thematisiert worden war. An der derzeitigen Regelung wurde jedoch festgehalten.
Aufgrund der möglichen Geschwindigkeiten der Radfahrer ergäbe sich eine deutlich höhere Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer/Passanten.
Bergauf zu fahren würde bedeuten, zumindest teilweise entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
Eine andere Verkehrsregelung als bisher halten wir auch in den Abend- und Nachtstunden für nicht vertretbar.
Wie erwartet recht phantasielos. 🙁 Interessant aber die Vorgeschichte; anstatt von sich aus ggf. drüber nachzudenken, die Zone freizugeben (es würde dann eh für den Radfahrer Schrittgeschwindigkeit gelten), hat man das Gebot noch durch zusätzliche „international eindeutige“ Schilder ausdrücklich bekräftigt. 😕
Ich entgegnete, dass grade die „höhere Gefährdung“ durch die „möglichen Geschwindigkeiten“ der Radfahrer offenbar an den erst vor kurzer Zeit neu mit
beschilderten zahlreichen Gehwegen im Stadtgebiet wohl doch nicht so kritisch gesehen wird? Ist doch die Fußgängerzone grade in den Abend- und Nachtstunden völlig verwaist; es ist schlicht kaum jemand da, der „gefährdet“ werden könnte. Und selbst wenn – ist die Fußgängerzone an vielen Stellen derart breit, dass man eine „Gefährdung“ schon grundsätzlich vollständig ausschließen kann. 🙄
Ich habe dann am 20. Oktober noch einmal drauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung in Kaiserslautern offenbar keine derartigen Bedenken hat – und dort scheint es ja auch zu funktionieren. Also eigentlich kein Grund, die wesentlich kleinere FGZ in Pirmasens nicht mal probeweise wenigstens in den Abendstunden für den Radverkehr freizugeben. Die Probleme mit den dort vorhandenen -Abschnitten lassen sich ja ebenfalls durch Freigaben per
lösen.
Mal davon abgesehen, dass in der pfälzischen „Gehweg-Radler-Hauptstadt“ natürlich auch trotz des Verbotes immer wieder mal mit dem Rad durch die FGZ gefahren wird. Eine Häufung von Unfällen ist mir persönlich aber nicht bekannt.
„Ausgangspunkt war die Anregung, auch den neuen ausländischen Bürgerinnen und Bürgern die Verkehrsregelung in der FGZ zu verdeutlichen.“
Lieber Herr XYZ, ist Bürgermeister Scheidel auch der Meinung, die neuen ausländischen Bürgerinnen und Bürger müßten sich auch sonst nur bei Hinweisschildern an die StVO halten? Oder gilt für diese die StVO gar nicht mehr?
Und das ist noch das einfachste, was mir dazu einfällt. Die Dreistigkeit, mit der Gesetze einfach übergangen werden, nimmt immer weiter zu, niemals ab, wie es scheint.