Rennradfahrer die Vorfahrt genommen

Ausnahmsweise erhält diese Pressemeldung der PD Pirmasens vom 28. Juli 2019 einen eigenen Beitrag. Denn der Unfall passierte auf meiner Hausstrecke – wo ich schon seit nunmehr über 2 Jahren versuche, die Stadtverwaltung dazu zu bewegen, die teils uralten Zeichen 244 StVO zu entfernen, damit endlich eindeutig klargestellt wird, man diesen sowieso nicht straßenbegleitenden, umetikettierten Wirtschaftsweg nicht benutzen muss. Mein Engagement baut nämlich im Wesentlichen darauf auf, Radfahrern zivilrechtliche Nachteile zu ersparen, die durch die Beschilderung entstehen können. Der Rennradfahrer, der hier schwer verletzt wurde, weil ihn eine Autofahrerin „übersehen“ hat, kann sich wohl nämlich nach seiner Genesung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung der Autofahrerin rumärgern, weil da leider immer noch blaue Schilder rumstehen.

Hier die Pressemeldung:

Pirmasens (ots). Am 27.07.2019, gegen 10:30 Uhr, befuhr ein Rennradfahrer die K 6 aus Richtung Pirmasens-Winzeln kommend in Richtung Pirmasens-Gersbach. In der Ortsdurchfahrt Gersbach wurde ihm durch einen PKW die Vorfahrt genommen, sodass der Fahrradfahrer mit dem PKW zusammenstieß und stürzte. Er erlitt schwere Verletzungen und musste mit dem Rettungshubschrauber abtransportiert werden.

Sicherheitshalber fragte ich bei der PD nach, ob meine Vermutung stimmt und der Unfall an der Einmündung der Windsberger Straße geschah:

der Unfallverlauf wird folgendermaßen dargestellt:

„Der Rennradfahrer befuhr die Rotmühlstraße (K6) aus Richtung PS-Winzeln kommend in FR PS-Gersbach.

Hierbei benutzt er nicht den ausgewiesenen und vorhandenen Radweg.

Eine Pkw-Fahrerin befuhr die Windsberger Straße in FR Einmündung Rotmühlstraße / Windsberger Straße. Sie bog nach links auf die K6 in FR PS-Winzeln ab und übersah hierbei den Radfahrer.“

Das Klima zwischen mir und der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde ist inzwischen leider wieder ziemlich eisig. Auch der neue Oberbürgermeister Zwick hat mir bislang keinen weiteren Termin für ein persönliches Gespräch angeboten, nachdem der Termin im Mai sprichwörtlich ins Wasser fiel. Der Wechsel an der Spitze der Straßenverkehrsbehörde brachte jedenfalls leider auch keinerlei frischen Wind, denn die neue Sachgebietsleiterin schiebt einfach alles Unangenehme weit von sich weg. So ignorierte auch schon der zum „Wirtschafts- und Servicebetrieb“ gewechselte, vorherige Sachgebietsleiter einen Großteil meiner Einwände.

Im zweiten Gespräch im November 2018 spielte genau dieser Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg, auf dem der Unfall geschah und Radfahrer „Links und Rechts ums Eck statt Gradeaus“ fahren sollen, eine bedeutendere Rolle. Man versprach mir auch, dass die Sache im städtischen Verkehrsausschuss beraten werden und man mich hierzu einladen würde. Doch auch das war nur eine leere Versprechung – wie beispielsweise auch die Freigabe der Brücke über die B 10 auf der Husterhöhe. Als man Gemeinsamer Geh- und Radweg versprach – und Gehweg Radverkehr frei aufstellen ließ.

Schon damals blieben mehrere Anträge per e-mail auf Akteneinsicht in die Anordnungen unbeantwortet. Und auch die Nachfolgerin ignoriert weiterhin jede Anfrage diesbezüglich – was mich vermuten lässt, dass evtl. gar keine Anordnungen (mehr) vorliegen könnten. Auch zum zweiten Stummelwegelchen mit der „gespaltenen“ Vorfahrtregelung an der L 600 (die mich übrigens heute früh in mehrerlei Hinsicht wieder mal zur Weißglut brachte…) am freilaufenden Rechtsabbieger brüskierte mich der scheidende SGL in der Form, indem er mir vor seinem Abtritt schrieb, dass hier „kein weiterer Handlungsbedarf“ mehr bestünde.

Nun gab es halt leider einen Unfall mit einem schwerverletzten Rennradfahrer-Kollegen, weil eine Autofahrerin mal wieder an einer völlig übersichtlichen Kreuzung (siehe Beitragsbild) ihre verdammten Augen nicht aufmachen konnte! Auf einer Strecke, die ich sehr häufig befahre. Und weil die Straßenverkehrsbehörde seit Jahren schlicht keine Lust hat, sich sachlich mit den Mängeln dieses Weges und seiner Beschilderung auseinanderzusetzen und dort alternativ eine parallele Fahrradstraße einzurichten oder den Weg mit Verbot für Kraftfahrzeuge zu beschildern, wird dem Schwerverletzten unter Umständen auch noch das Schmerzensgeld und der Schadenersatz gekürzt werden, weil er die Benutzungspflicht eines von der Vorfahrtstraße wegführenden Wegelchens nicht beachtet hat.

Und das regt mich auf! Und zwar gewaltig…!


Folgebeiträge

Akteneinsicht bei der Stadtverwaltung

Wirtschaftsweg-Benutzungspflicht?

3 Gedanken zu „Rennradfahrer die Vorfahrt genommen“

  1. „Schon damals wurden mehrere Anträge per e-mail auf Akteneinsicht in die Anordnungen verweigert.“ Du müsstest dir also schon mal das Recht auf Akteneinsicht gerichtlich erstreiten, da sie die Einsicht nicht einfach verweigern dürfen. Übler Laden.
    Schon mal versucht die Akteneinsicht mit Fristsetzung einzufordern? Welchen Grund geben sie für die Verweigerung an? Vermutlich ignorieren sie dich einfach?
    Vielleicht ist der Druck größer, wenn du mal über die Platform „fragdenstaat“ um Akteneinsicht bittest?

    Habe ich das richtig verstanden: Wenn man rechts abbiegen will, müsste man erst links und dann gleich wieder rechts auf diesen angedeuteten Weg? Dann wäre man auf dem Radweg?

    „Hierbei benutzt er nicht den ausgewiesenen und vorhandenen Radweg.“
    Das erwähnt die Polizei natürlich nur zu gern, um die Schuld dem Radfahrer zuzuschieben. Anstatt zu schreiben „Der Radfahrer war auf der Fahrbahn in Richtung blabla unterwegs.“

    1. Ich muss mich ein wenig korrigieren: aktiv verweigert wurde mir nix; man ignoriert einfach stur jeden meiner Anträge auf Akteneinsicht.

      Ja, im Grunde will man wohl wirklich, dass man auch wegen der Wahrnehmung selbstverständlicher Rechte wie den Einblick in eine Allgemeinverfügung den Rechtsweg einschlagen soll? Eine Frist hatte ich beim letzten Versuch gesetzt, die wurde ebenfalls ignoriert. Ich beschwerte mich dann beim Oberbürgermeister – das ist allerdings auch schon wieder über drei Wochen her.

      In der Tat; theoretisch soll man dort (in Richtung Winzeln) erst nach links in die Windsberger Straße abbiegen, um dieses Wegelchen überhaupt erreichen zu können. Deshalb hat man ja auf der linken Seite auch dieses total unsinnige Z 240 mit dem Pfeil nach rechts hingestellt… Ganz früher stand da mal vor der Einmündung ein nach links zeigender Vorwegweiser. Der wurde aber wohl auch aufgrund der Schilderwaldnovelle abgebaut.

      Was die Erwähnung des Radwegs von Seiten der Polizei betrifft: Immerhin hatten sie das mit dem „Radweg“ in der Pressemeldung nicht erwähnt.

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