Was bist du denn für einer?

Auch auf die Gefahr hin, dass der Feind mitliest…! 😉 In der BASt-Studie V 184 (Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern) wurde schon vor vielen Jahren festgestellt, dass es eigentlich keiner Benutzungspflicht bedarf, weil ein Großteil der Radfahrer sich freiwillig von der Fahrbahn auf alles verzieht, was auch nur halbwegs nach „Radweg“ ausschaut. Sei der Zustand dieser „Infrastruktur“ noch so beschissen oder gefährlich. Trotzdem wird allgemein immer so getan, als seien der Bau von Radwegen und vor allem die unvermeidlichen blauen Schilder unbedingt notwendig. Allerdings fällt hier und da den Behörden immer wieder mal (teils über Jahre) nicht auf, dass es ja überhaupt gar keine Gemeinsamer Geh- und Radweg (oder neuerdings auch Piktogramme) gibt, die den Radfahrern überhaupt eine legale Möglichkeit gäben, von der Fahrbahnradelpflicht gem. § 2 (1) S. 1 StVO „befreit“ zu werden.

Ja, denen fällt ja sogar über Jahre nicht auf, dass man die B 10 zwischen Hauenstein und Hinterweidenthal wegen eines fehlenden Verbot für Radverkehr legal befahren durfte. Obwohl hier doch angeblich die Gesundheit und das Leben von unmündigen Radfahrern auf dem Spiel stehe, die man vor sich selbst beschützen müsse…!

In der Praxis sieht das dann eben bei fehlenden blauen Schildern so aus, dass das Gehwegradeln von allen Seiten geduldet wird. Auch viele HBR-Routen sind ja so beschildert, wonach das Befahren von Gehwegen (oder auch Fußgängerzonen) völlig okay sei. Und viele Autofahrer sind natürlich auch über jeden Radfahrer froh, der nicht vor seiner Motorhaube (sondern zwischen den Füßen der Fußgänger) rumfährt. Die Polizei interessiert sich nachweislich auch nicht für verbotenes Gehwegradeln (die sind ja auch Autofahrer). Die gibt sogar Tipps, wie das noch sicherer geht.

Nun kann man meiner Ansicht nach aufgrund der Existenz von parallel verlaufenden Wirtschaftswegen (wie z. B. auf der Sickingerhöhe) durchaus im Einzelfall diskutieren, ob das (gänzlich unbeschilderte) Ding da neben einer Straße nun „automatisch“ ein Gehweg ist – oder unter Umständen eben eine ganz eigene Straße, die grundsätzlich erst einmal jeder benutzen darf. Das kommt meiner Ansicht nach vor allem auf die Breite des Wegs, aber auch den Gesamteindruck an.

Dahn – Gewerbepark

Jedenfalls existiert auch an der B 427 zwischen Dahn und dem „Gewerbepark Neudahn 1“ seit vielen Jahren ein Parallelweg, der sogar mit einer Beleuchtung ausgestattet ist (da könnte sich die Pirmasenser Stadtverwaltung übrigens mal ein Scheibchen abschneiden). Auf diesem sieht man aber so gut wie nie jemanden gehen oder radeln, denn der überwiegende Teil des Radverkehrs verläuft auf dem Wieslauter-Radweg auf der gegenüberliegenden Talseite. Die wenigen Rennradfahrer, die die B 427 durchgängig befahren, lassen den Weg ebenfalls meist links oder rechts liegen. Dieser existiert wohl nur aus dem Grund, weil man vom Gewerbepark aus im Zuge einer ehemaligen Militärstraße über einen relativ niedrig gelegenen Pass in Richtung Rohrwoog oder alternativ um den Geiskopf herum (über Schotterwege und einen weiteren flachen Pass) in Richtung Erfweiler radeln kann.

Auch derjenige, der den Weg bei OpenStreetMap (magenta) eingezeichnet hat, ist sich offenbar nicht bewusst, dass das genau genommen grade kein Geh- und Radweg ist. Das weiß aber z. B. auch die Dahner Polizeiinspektion nicht – denn ich kann mich an eine (leider nicht mehr auffindbare) Pressemeldung erinnern, in der dieser Weg (wie so oft) als „Radweg“ bezeichnet wurde.

Wie man sieht, ist der Beginn des Weges an der Korbwarenfabrik hinter dem Dahner Ortsausgang (seit dem Anbeginn seiner Existenz) völlig unbeschildert:

Nach herrschender Meinung ist das also ein Gehweg, den man als Radfahrer gem. § 2 (1) S. 1 StVO nicht befahren darf. Dass dort aber trotzdem Radfahrer unterwegs sein sollen, wird lediglich durch ein „Radfahrer kreuzen“-Zusatzzeichen am Stop-Schild an der Ausfahrt jener Fabrik angedeutet:

So geht es dann übrigens weiter in Richtung des Gewerbeparks:

In der Gegenrichtung ist der Weg ebenfalls völlig unbeschildert. Ich als „Hardcore-Fahrbahnradler“ kann übrigens auch Entwarnung geben: Auch wenn man dort die Fahrbahn benutzt, wird man in 99,9 Prozent der Fälle nicht angehupt, nicht angepöbelt, nicht engüberholt und auch nicht auf andere Art und Weise gefährdet. Zumindest nicht häufiger als anderswo. 😉

Ich persönlich sehe diesen Weg eben in jener Grauzone – für einen „reinen“ Gehweg ist er mir persönlich zu breit. Ich würde daher auch eher dazu neigen, ihn als parallele Straße zu sehen. Und da bin ich nicht der Einzige, denn hin und wieder habe ich dort auch schon Roller- und Motorradfahrer gesehen.

Jedenfalls zeigt auch dieses Beispiel: Blaue Schilder sind im Grunde völlig unnötig. Seit Jahren ist dort kein die Fahrbahn nutzender Radfahrer von hinten überfahren worden. Ich persönlich würde daher für eine klarstellende Beschilderung mit Verbot für Kraftfahrzeuge plädieren.

Vermisstes Z 240 bei Salzwoog

Was mich in dieser Hinsicht übrigens ebenfalls schon seit mehreren Wochen amüsiert: Am relativ „neuen“ Wegelchen entlang der L 486 zwischen Salzwoog und der B 427 fehlt (hinter dem Schotterabschnitt) schon seit mindestens Mitte Mai ein Gemeinsamer Geh- und Radweg:

Wohin das Ding auch immer verschwunden sein mag…?

Aber: somit steht doch hier schon seit über 2 Monaten das Leben und die Gesundheit von ungeschützten Radfahrern auf dem Spiel, die hier die absolut lebensgefährliche Fahrbahn benutzen müssen…! Okay; müssten. Macht natürlich keiner; wenn man dort ganz selten mal einen Touri sieht, fährt der natürlich nicht auf der Fahrbahn.

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