LBM riegelt Bahnhofszufahrt ab

Am 3. August kam ich mal wieder durch Hinterweidenthal. Dabei fiel mir auf dem Weg ins Waschtal auf, dass die westliche Zufahrt zum Bahnhof an der Queichtalbahn mit Absperrschranken und einem Verbot für Fahrzeuge aller Art abgeriegelt wurde. In beiden Richtungen! Also machen die jetzt offenbar wirklich ernst – und wollen demnächst einen vor allem für Wanderer und Radfahrer verkehrlich sinnvollen Verkehrsweg einfach vernichten…!? Denn vor einigen Jahren las ich in der Zeitung, dass eben jener 2. Zufahrtsweg nur als zeitweiser Ersatz für die wegen des Umbaus der B 10 in eine Kraftfahrstraße nicht mehr benutzbare alte (östliche) Zufahrtstraße dienen solle. Dass man ihn evtl. sogar gezielt zurückbauen könnte, war eine meiner Befürchtungen; man kennt ja seine Pappenheimer…

Das Beitragsbild zeigt den im Mai 2015 grade ganz frisch angelegten Weg, der schon damals in erster Linie Radfahrern diente, die wegen der Bauarbeiten an der Anschlussstelle zwischen Münchweiler und Hinterweidenthal zeitweise einen Umweg über den „Bahnhofshügel“ und die alte Zufahrtstraße fahren mussten. Das geht nun (erst einmal) definitiv nicht mehr:

An das Zeichen 274-10 hat sich natürlich nie irgendwer gehalten; auch nicht der Buslinienverkehr. Witzig ist auch der Hinweis auf den fehlenden Winterdienst; darin ist die VG Hauenstein ja der Experte schlechthin. Der weiße StVO-Wegweiser links zum Bahnhof wurde inzwischen auch entfernt; auf dieser Aufnahme aus dem Herbst 2017 ist er (hinter dem Skoda) noch erkennbar:

Die gegenwärtige Sperrung ist jedenfalls in keinster Weise vom § 45 (9) S. 3 StVO gedeckt; dieser Weg muss zumindest für Radfahrer und Fußgänger geöffnet und nutzbar bleiben! Und meiner Ansicht nach darf er auch nicht zurückgebaut werden, nur, weil sich hier Kreis oder Verbandsgemeinde evtl. um die Übernahme der Baulast drücken möchten – das wäre Steuergeldverschwendung, wie man sie sich bescheuerter kaum vorstellen könnte. Denn die Anlage des Weges wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damals zu 100 % vom Bund finanziert.

Dies dürfte dann auch der Grund sein, warum es augenscheinlich der LBM Kaiserslautern selbst war, der den Weg hier abriegeln ließ, denn die Absperrschranken stammen von der Straßenmeisterei Dahn! Nur hat der LBM hier gar keine Befugnis, diesen Weg abzusperren, denn das obliegt allein der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Hauenstein. An jene hatte ich gestern eine e-mail gesendet (im Cc. die Straßenverkehrsbehörde sowie die Landrätin des Kreises Südwestpfalz als auch die Radwege-Abteilung des LBM) – aber bislang noch keine Antwort erhalten. Von einer straßenrechtlichen Einziehung ist mir auch nichts bekannt.

Dass auch an der HBR-Wegweisung herumgeschraubt wurde, lässt ebenfalls vermuten, dass dieser Weg nun dauerhaft auch Radfahrern nicht mehr zur Verfügung stehen soll; hier zum Vergleich der Zustand im Oktober 2017, der obere Wegweiser zeigt noch in Richtung Bahnhof:

Es folgt das Foto vom Samstag; auch die „Radwanderland“-Umleitungstafel ist inzwischen abgeschraubt worden:

Der Wegweiser zum Bahnhof wurde in Richtung des Kreiselwahnsinns verdreht; natürlich stimmt dann die Entfernungsangabe nicht mehr, denn der Umweg beträgt nun über 1.000 m; statt 290 m müssen Radfahrer nun 1.330 m (also die 4,5-fache Wegstrecke) fahren, um zum Bahnhof zu gelangen! Fußgänger betrifft das Verbot für Fahrzeuge aller Art ja eigentlich nicht, aber die Absperrung mit den Zeichen 600 geht im Grunde über die gesamte Breite des Weges.

Als ich dort heute gleich nochmal vorbeikam, ärgerte ich mich, dass ich die Kamera nicht mitgenommen hatte, denn ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte gar einen an den LBM adressierten „Liebesbrief“ auf der Rückseite eines Konzertplakats verfasst, in welchem er ebenfalls seinem Ärger über diese überflüssige Sperrung Luft machte. Ich hoffe mal, dass er noch hängt, wenn ich da wieder vorbeikomme. 😉

Update 12. August 2019

In einem Schreiben vom 6. August 2019 teilte mir der Bürgermeister der VG Hauenstein Folgendes mit:

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 22.07.2019 hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz angeordnet, dass der westliche Zufahrtsweg gesperrt wird.

Für Rückfragen wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Südwestpfalz.

Folgebeitrag

Kreisverwaltung zur gesperrten Bahnhofszufahrt

2 Gedanken zu „LBM riegelt Bahnhofszufahrt ab“

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