Fahrbahn frei bei Reinheim

Schon bei der letzten Fahrt durch den Bliesgau fiel mir auf, dass aufgrund meiner Fachaufsichtsbeschwerde bei der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises eine der aberwitzigsten Gehwegbenutzungspflichten für Radfahrer aufgehoben wurde. Jene war auch so schon total überflüssig und rechtswidrig – aber man hatte sich ja im Zuge des Neubaus einer Kita in Reinheim wirklich alle Mühe gegeben, eine einfache Grundstückszufahrt mal eben mit kleinen Vorfahrt gewähren, „Radfahrer absteigen“, Haltelinien und einer (dem Ganzen widersprechenden) Furt „abzusichern“.

Ein erster Etappensieg auf dem Weg zur Aufhebung der Benutzungspflicht war die Demontage der beiden Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“. Ob und was für Verkehrszeichen an jener Kita-Einmündung in Reinheim nun stehen (und ob man evtl. an den Markierungen was verändert hat), kann ich (noch) nicht sagen, weil ich jeweils nach links in Richtung (Obergailbach) Frankreich abgebogen bin. Das ist mir ehrlich gesagt aber auch relativ egal, weil man nun wieder völlig legal die Fahrbahn benutzen darf.

Die Kreisverwaltung teilte mir hierzu bereits am 29. Mai (kurz, nachdem mir die Demontage der „Radfahrer absteigen“ auffiel) Folgendes mit:

Im Bezug auf Ihr Anliegen in der Gemeinde Gersheim sind wir durch Nachfrage bei der zuständigen Abteilung zur einer neuen Lösung bezüglich des Radweges zwischen Reinheim und Niedergailbach gekommen. Hier wird die Gemeinde einen Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ausweisen und damit die auch bestehende Konfliktsituation an der Zufahrt zur KiTa entschärfen. Diese Entscheidung fiel in Kooperation mit der zuständigen Polizeiinspektion.

Hinter der Kapelle wurde nun in der Tat die Kombination Gehweg Radverkehr frei angebracht; ich gehe dann auch mal davon aus, dass es in der Gegenrichtung genauso ausschaut. Schön. Aber auch hier wieder: Das hätte gerne etwas schneller gehen dürfen.

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