Ich hatte heute nach längerer Zeit mal wieder zwei Briefe der Kreisverwaltung Südwestpfalz im Briefkasten. Als ich das kürzere der beiden Schreiben durchgelesen hatte, fühlte ich spontan wieder eine totale innere Leere. Der Grund dafür ist die „Entscheidung“ der sogenannten „Fachaufsichtsbehörde“ zur absurden Abriegelung der Busenberger Ortsdurchfahrt mit einer Vielzahl von . Somit werden auch Radfahrer von der Nutzung der von der B 427 abzweigenden Nebenstraßen ohne rechtliche Begründung ausgeschlossen; diese müssten dann mindestens bis zur nächsten Einmündung einer anderen Straße schieben.
Obwohl man dort erst im Sommer aufgrund meines Hinweises (für den man mir natürlich nicht dankte) dann doch noch eine HBR-Umleitung eingerichtet hatte, die aber halt leider wieder mal nicht legal benutzbar ist. Aber das ist dem LBM Rheinland-Pfalz ja sowieso vollkommen gleichgültig. Der Kreisverwaltung Südwestpfalz nun nachweislich ebenfalls.
Die Straßenverkehrsbehörde war auch hier wieder schlicht zu faul, eine eigene Entscheidung zu treffen, denn sie schließt sich einfach der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung an. Im Zitat:
mit. o. g. Mail bitten Sie um umgehende Entscheidung der Kreisverwaltung Südwestpfalz hinsichtlich der Fachaufsichtsbeschwerde zur Sperrung der Busenberger Gemeindestraßen mit Zeichen 250 StVO im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt.
Unsere diesbezügliche Entscheidung erging mit Schreiben vom 16.05.2019, an der wir weiterhin, trotz Ihrer weiteren Mail vom 24.05.2019, festhalten. Die Entscheidung der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland wird unsererseits nicht beanstandet.
Wenn jetzt nicht zufällig die Fachaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung der LBM Rheinland-Pfalz wäre, würde ich es dort noch versuchen. Aber ich hab ehrlich gesagt keine Lust mehr, eine derartige, auf purer „Bockigkeit“ beruhende fachliche und radverkehrsfeindliche Inkompetenz noch groß zu kommentieren, mit mehr oder weniger zornigen e-mails zu beehren oder nach einer politischen Lösung zu suchen. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz (inkl. der Landrätin) hat schlicht keinerlei Interesse am Dialog oder an einer rechtlichen Gleichstellung des Radverkehrs. Das hat sie bereits in Sachen B 10 mehr als deutlich klargemacht.
Die gehören endlich mal verklagt und brauchen von einem Verwaltungsgericht einen Schuss vor den Bug; anders lernen sie es wohl nicht. Wer mich dabei finanziell unterstützen würde, darf sich gerne in den Kommentaren oder per e-mail (siehe Impressum) bei mir melden.
Das Ganze ist ja auch übrigens tolle Werbung für den Radtourismus in der Ferienregion Dahner Felsenland und dem Kreis Südwestpfalz.
Bin mit 100 Eur dabei.
Hätte zwar lieber, wenn es gegen eine RWBP gehen würde, aber passt schon. 🙂
Danke für das Angebot. Mal sehen, auch bei blauen Schildern gibt es leider immer noch mehr als genug Auswahl.