…zur Planung eines straßenbegleitenden Radwegs kann man seit Jahren in der Südwestpfalz bei Ruppertsweiler verfolgen. Schon als ich damals von 2008 bis 2011 täglich mit der Fahrgemeinschaft zur FH nach Neustadt fuhr, trafen wir uns immer am Mitfahrerparkplatz bei Ruppertsweiler. So unterhielten wir uns auch mal darüber, dass an der dort recht kurvigen und schmalen Kreisstraße ein Radweg geplant sei. Das Planfeststellungsverfahren dazu ist aber bis heute noch nicht abgeschlossen, man findet die (spärlichen) Unterlagen dazu in der Liste der Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz.
Gründe dafür seien nach Auskunft eines der zuständigen Mitarbeiter die umfangreichen Veränderungen, die sich durch den Ausbau der B 10 ergaben.
Überflüssig
Eigentlich kann ich dort abgesehen vom durchaus etwas engen Gekurve zwischen B-10-Anschlussstelle (das Beitragsfoto zeigt den westlichen Ast) und dem östlichen Ortseingang von Ruppertsweiler keinen wirklichen Bedarf für einen Solchen (dann natürlich mit beschilderten) Geh- und Radweg erkennen. Auf diesem Abschnitt würde eine Begradigung und Verbreiterung der Fahrbahn (ggf. auch gerne mit je einem 1 Meter breiten Seitenstreifen) meines Erachtens schon mehr als ausreichen; Fußgänger sind dort eh nicht unterwegs bzw. nutzen jene auf dieser Relation vorhandene und markierte Wanderwege!
Vor allem die Fortsetzung entlang der K 36 bis zum westlichen Ortseingang von Ruppertsweiler ist dann einmal mehr vollkommen überflüssig; der Verkehr dort bestenfalls durchschnittlich, die Fahrbahn breit, sanft gewunden und übersichtlich; ein Grund, warum ich dort recht gerne mit dem Rad unterwegs bin. Baut man dort einen überflüssigen Geh-Radweg an die Seite, ist es mit dem angenehmen Fahren vorbei – denn dann ereilt einen dort die gleiche „Disziplinierung“ wie sie auf dem bereits vorhandenen und mit beschilderten Weg zwischen Ruppertsweiler-West und Lemberg hin und wieder an der Tagesordnung ist (dieser Weg ist grade auf den Abschnitten unter Bäumen oder an der Einfahrt zum Parkplatz Starkenbrunnen regelm. stark verschmutzt)! 🙁 Bei einem Bau ist dann auch davon auszugehen, dass dieser Weg grade in den weitläufigen Kurven teilweise etwas unterhalb der Fahrbahn verlaufen wird – was dann grade in der Dunkelheit teils zur enormen Blendung durch den Kraftverkehr führen wird! Von der dann mehrmaligen Notwendigkeit diverser Fahrbahnquerungen mal ganz abgesehen.
Alternativen
Eigentlich bieten sich dort auch mehrere und zudem baulich günstige Möglichkeiten, den (touristischen) Radverkehr auf alternativen und eigenständigen Wegen zu führen!
Verbindung „Im Teich“ – Sonnenstraße
So böte es sich unter anderem an, einfach den vorhandenen Forstweg „Im Teich“ zwischen dem westlichen Ast der B-10-AS und der Sonnenstraße zu asphaltieren und für den Radverkehr freizugeben. Der von Münchweiler kommende touristische Radverkehr kann dann schon einmal problemlos durch die OD von Ruppertsweiler Richtung Lemberg geführt werden!
Nutzung der Wanderweg-Brücke
Nebenbei könnte man dann auch noch die teure „Wanderweg-Brücke“ in die Radverkehrsplanung mit einbeziehen, die beim vierspurigen Ausbau der B 10 nördlich des Ständenhofes errichtet wurde; es führt auch mindestens eine der MTB-Park Routen über dieses Bauwerk. Auch hier fehlt eigentlich nur eine Asphaltierung – und eine Freigabe; denn momentan sind auch Mountainbiker trotz MTB-Park-Beschilderung wegen des eigentlich wieder mal zum Schieben verpflichtet… Würde man diese Route herrichten, hätte man sich auch den Bau des Radwegstummels (siehe unten) sparen können!
Forstweg Richtung Lemberg
Sofern man nicht auf den Bau eines Sonderweges zwischen AS und dem östlichen OE verzichen will oder man die Idee mit den Seitenstreifen für umsetzbar hielte, böte sich im Anschluss immer noch die Nutzung des vorhandenen Forstweges auf der Südseite des Rodalbtals als Alternative zu einem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg direkt an der K 36 an! Jener Forstweg ist durch seinen Abstand von 50 bis 100 Metern zur Fahrbahn auch touristisch wesentlich interessanter und angenehmer. Man müsste ihn eigentlich nur asphaltieren, „HBR„-beschildern und für Radfahrer freigeben; gegenwärtig würde der Weg dann etwa 450 Meter westlich der Einmündung nach Ruppertsweiler enden; man könnte ihn natürlich aber auch gleich noch direkt bis nach Lemberg (zum Supermarkt) führen. So könnte man die Route dann auch als „Rodalb-Radweg“ touristisch vermarkten; es bestehen nämlich über eigenständige Radwege Anschlüsse ab Münchweiler Richtung Rodalben (weiter ins Schwarzbachtal) oder auch alternativ nach Merzalben.
Der Knotenpunkt am Mitfahrerparkplatz, an welchem die neue parallel zur B 10 verlaufende K 92 einmündet, ist für den regionalen Radverkehr generell durch die neue Straße inzw. sogar recht bedeutsam geworden. Diese Lösung wäre daher auch für den Radverkehr sinnvoll, welcher gegenwärtig die neue (und so gut wie gar nicht von KFZ befahrene) K 92 von Hinterweidenthal Richtung Lemberg nutzt.
Jene K 92 ist übrigens auch die einzige wintersichere Verbindung entlang der B 10, da auch der eigenständige Radweg zwischen Münchweiler und Hinterweidenthal durch das Waschtal im Winter nicht geräumt oder gestreut wird! 😐
Direkte Verbindungsroute K 92 – K 36
Zum Abschluss fehlt dann noch genau eine direkte Verbindungsroute von der AS der B 10 und der neuen K 92 – denn Radfahrer, die in Richtung Hinterweidenthal unterwegs sind, müssen grade den kurvigen und engen Abschnitt bis zum Mitfahrerparkplatz fahren, um dann in einem weiten Bogen der K 92 folgend wieder parallel zur B 10 zu fahren. Man müsste also eigentlich nur einen eigenständigen Weg parallel zur Böschung der B 10 anlegen und dabei einmal die Rodalb überqueren. Sollte eigentlich machbar sein; so hätte man ebenfalls den (touristischen) Radverkehr gleich an zwei Abschnitten von der Fahrbahn geholt.
Unstetiges Radwegchen am Ständehof
Als man damals die neue B-10-Anschlussstelle schuf, bastelte man („natürlich“, wohl im vorauseilendem Gehorsam…) auch einen kombinierten Geh- und Radweg daran. Wohl im Vorgriff auf das Vorhaben des baldigen Weiterbaus Richtung Lemberg; tja, daraus wurde ja dann doch nix. Gegenwärtig ergibt sich dort die Situation, dass man zwischen dem westlichen Ast der AS und dem Ständenhof gar auch linksseitig auf grade mal knapp 200 Metern per verpflichtend den vorhandenen Geh- und Radweg benutzen muss. Man muss also (ohne Querungshilfe) nach links wechseln, beide Einmündungen überqueren(!) – und dann ein paar Meter weiter am nicht markierten Ende, gar an der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz des Landgasthofes(!) gleich wieder nach rechts (ohne Querungshilfe) wechseln (direkt gegenüber liegt dann auch zur allem Überfluss noch der große, chaotische LKW-Stellplatz…), anstatt einfach weiter geradeaus und unkompliziert die Fahrbahn zu benutzen! 🙄
Zu allem Überfluss hat man auch dort an den beiden Einmündungen der Auf- und Abfahrten dem Radfahrer jeweils die schon üblichen kleinen vor die Nase gestellt und keine Furten markiert; obwohl der Weg dort zur Abwechslung mal direkt (und nicht per sonst üblicher schikanöser >5-Meter-Verschwenkung) über die querenden Fahrbahnen geführt wird. Tja, gehört der Sonderweg dort nun zur
K 36 oder nicht – oder warum hab ich da als Radfahrer andere (= keine) Vorfahrtrechte…? 👿
Da die vorhandene Radverkehrsführung wegen ihrer Kürze und Isoliertheit (davor und dahinter gibt es kilometerweit keine derartigen Sonderwege) vor allem den Stetigkeitsgrundsatz (VwV zu § 2 StVO, Rnr. 16) verletzt, bekam die KV Südwestpfalz von mir am 29. November dann halt mal wieder eine e-mail mit der Bitte, den Weg bei einer Verkehrsschau zu überprüfen, die zu entfernen, Furten zu markieren und auf
umzubeschildern! Mehr hier.
Abwarten
Meine Einwände zur Planfeststellung in Sachen angezweifelter Notwendigkeit habe ich dem LBM am 12. und 14. Juli per e-mail mitgeteilt, sie beinhalteten auch den Vorschlag mit der Forstweg-Alternative auf der südlichen Talseite. Am 29. Oktober unterbreitete ich dem zuständigen Sachbearbeiter auch noch die restlichen der hier aufgeführten Ideen. Mal gespannt, ob das vielleicht ja dann doch irgendwie berücksichtigt wird? 🙂