Anlieger-Umleitung in Busenberg

In der letzten Ausgabe der Alltagserlebnisse hatte ich die „inoffizielle“ Umleitung angesprochen, die man wohl für die Einwohner des Busenberger Sperrgebiets eingerichtet hat. So wird der motorisierte Verkehr derzeit mittels Baustellenampeln (mit Countdown-Timern) über den als HBR-Route ausgewiesenen (und auch von der VG-Verwaltung empfohlenen) Wirtschaftsweg zwischen „Im Franzosenteich“ und der K 85 geführt. Allerdings ist jene (nicht als solche beschilderte) Umleitung in der vorliegenden Form meiner Ansicht nach selbst rechtswidrig bzw. darf jene nur von einer sehr überschaubaren Anzahl von Personen benutzt werden – nämlich denjenigen, die ein Anliegen zwischen der K 85 und der ebenfalls mit Verbot für Fahrzeuge aller Art und „Anlieger frei“ beschilderten, anschließenden Eichelbergstraße vorweisen können. Das Beitragsbild zeigt die Beschilderung am Abzweig von der K 85.

Das hängt damit zusammen, dass das allseits beliebte Zusatzzeichen 1028-32 „Anlieger bis Baustelle frei“ in Verbindung mit einem Verbot für Fahrzeuge aller Art meiner Ansicht nach immer nur für die jeweilige Straße (bzw. den Abschnitt bis zur nächsten Einmündung) gilt. Und damit auch das Tatbestandsmerkmal „Anlieger“ in genau dieser einen Straße erfüllt werden muss. Doch damit nehmen es die Straßenbaubehörden, -verkehrsbehörden und die Polizei nie sonderlich genau.

Bärenhalde 2018

Als im Jahr 2018 die Bärenhalde zwischen Pirmasens und Rodalben vollgesperrt war, hatte ich mich zuerst darüber gefreut, dass ich es tatsächlich erreicht hatte, eine Freigabe für Radfahrer zu bewirken.

Allerdings war ich auf dieser Landesstraße zwischen dem Husterhöhkreisel und der Baumbuschstraße nie allein unterwegs, denn offenbar verstand man mit „Anlieger“ hier im Grunde alle Einwohner Rodalbens. Oder auch aller Dörfer dahinter? Es war jedenfalls sehr viel los auf dieser eigentlich vollgesperrten Straße. Man führte den Verkehr dort auch bewusst mittels Baustellenampel an der eigentlichen Baustelle vorbei durch die Gemeindestraßen. Später gab man sogar mittels Ampelregelung die (ständig missachtete) unechte Einbahnstraße „Am Rathaus“ frei.

Anlieger frei

Meiner Ansicht verstößt jeder Kfz-Nutzer, der derartige Wege zur Durchfahrt benutzt, genau genommen gegen das verhängte Verkehrsverbot. Aber da ja der LBM selbst keine wirkliche Ahnung hat (oder haben will), was das Tatbestandsmerkmal „Anlieger“ betrifft, werden eben solche inoffiziellen Umleitungen eingerichtet – und deren Nutzung geduldet bzw. bewusst nicht kontrolliert. Radfahrer sind hier bei Busenberg nun die Gelackmeierten, denn sie müssen nun die derzeit einzig legale Möglichkeit, nach Busenberg reinzukommen (in der Gegenrichtung wurde die Route ja wie üblich nie freigegeben…) mit einer Vielzahl von Kfz-Nutzern teilen – und bis zu 6 Minuten inmitten stinkender Abgase vor roten Ampeln rumstehen. Okay, legal kommt man ja auch dort nicht hin, denn am Ortsausgang Schindhard und am Kreisel Reichenbach stehen ja eben weitere Verbot für Fahrzeuge aller Art „Anlieger bis Baustelle frei“.

Radfahrer können ja stets darauf verweisen, dass sie im „eigentlich“ gesperrten Straßenabschnitt geschoben hätten – und können dann auf den ungesperrten Abschnitten wieder fahren. Wenn man sie dort anhalten und kontrollieren würde. Autofahrer können das nicht, denn sie müssen vorher gegen ein solches Verbot verstoßen haben, sonst wären sie nicht da, wo sie sind. Aber bei denen drückt man dann halt gerne ein Auge zu. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Straßenverkehrsbehörde der VG Dahner Felsenland sämtlichen Einwohnern Busenbergs eine pauschale Ausnahmegenehmigung zugeschickt hat.

Duldung

Verkehrsverbote sind – vor allem, wenn sie den Kfz-Verkehr betreffen – stets flexibel auszulegen. Das geht zumindest so lange gut, wie nichts passiert. Das wundert mich auch grade deshalb, weil es ja sehr wahrscheinlich ein derartiger Zwischenfall (siehe das Update vom 22. Oktober 2018) mit einer genervten Anwohnerin war, der letzten Endes dazu führte, dass die VG Dahner Felsenland noch zusätzlich sämtliche, von der B 427 abzweigenden Nebenstraßen per Verbot für Fahrzeuge aller Art und „Anlieger frei“ gesperrt hatte. Leider hatte bekanntlich auch die sogenannte „Fachaufsichtsbehörde“ daran nichts auszusetzen. Obwohl auch dort nun genau genommen nur noch Anlieger der jeweiligen Straße einfahren dürften.

Würde ich „Im Franzosenteich“ leben, würden mir die langen Autoschlangen vor meinem Haus derzeit auf jeden Fall gewaltig auf die Nerven gehen.


Übersicht zum Thema

Umleitungen bei Vollsperrungen


Folgebeitrag

6 Minuten Rotlicht in Busenberg

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