Radweg Lemberg – Ruppertsweiler

Die K 36 zwischen Lemberg und Münchweiler sollte ja laut eines Planfeststellungsbeschlusses von anno dazumal auch zwischen dem westlichen Ortseingang und der B-10-Anschlussstelle Ruppertsweiler (wo es am Ständenhof bereits ein absurdes Stummelchen gibt) ein straßenbegleitendes Wegelchen erhalten. Zwischen Lemberg und Ruppertsweiler existiert bereits ein Solches – und ich mag es überhaupt nicht. Da ich diesem relativ unspektakulären Wegelchen bislang noch keinen eigenen Beitrag gewidmet hatte, möchte ich das an dieser Stelle nachholen, indem ich einige Schnipsel aus früheren Beiträgen zusammenfüge.

Der LBM Kaiserslautern wollte mir übrigens bis zum heutigen Tage nicht die Verfristung des damaligen Planfeststellungsbeschlusses bestätigen. Ich habe der Kreisverwaltung als auch dem LBM mehrere Alternativen vorgeschlagen – ein weiteres straßenbegleitendes Wegelchen braucht hier definitiv kein Mensch.

Kreisel Altenwoogsmühle

Nun denn, das Elend beginnt am erst kürzlich thematisierten, radikal mit Gemeinsamer Geh- und Radweg und „kleinen“ Vorfahrt gewähren zugestellten Kreisel an der Altenwoogsmühle, wo die K 36 von der L 486 abzweigt:

Dem Gemeinsamer Geh- und Radweg im Hintergrund folgt dann ein weiteres dieser Art auf der linken Seite. Zu erkennen auf der folgenden Aufnahme aus dem Beitrag zu den witzigen Behelfsbrückchen, die im vergangenen Jahr dort zeitweise aufgestellt wurden:

Problem dabei: An dieser Stelle kann man gar nicht linksseitig auf den Weg auffahren, denn eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) verhindert das Linksabbiegen in die Zufahrt zur Altenwoogsmühle (siehe Luftbild). Wenn man Pech hat, parken dort auch mal wieder Lkw-Fahrer (gerne auch mal mit Langholztransportern), die sich im Wasgau-Markt was zu futtern kaufen:

Nebenbei schneidet das bebläute Wegelchen Radfahrern hier natürlich auch (in beiden Richtungen) die unkomplizierte Zufahrt zum Wasgau-Markt ab.

Auf dem Weg in Richtung Ruppertsweiler quert man anschließend mehrere Zufahrten zum Gelände eines Baustoffhändlers (von denen derzeit zwei genutzt werden), natürlich alle ohne Furten. Und sie sind auch entsprechend verschmutzt.

Gewerbegebiet Lemberg

Richtig ärgerlich und gefährlich wird es an der folgenden Einmündung zum Lemberger Gewerbegebiet „Im Kohlteich“, das folgende Foto stammt ebenfalls aus dem Brückchen-Beitrag:

Keine Furt, keine kleinen Vorfahrt gewähren, keine querender Radverkehr aus beiden Richtungen über dem großen Vorfahrt gewähren. Dafür Gemeinsamer Geh- und Radweg in beiden Richtungen. Mir hätte hier sogar mal einer beinahe die Vorfahrt genommen. Es geht dann anschließend auf schmaler Piste weiter in Richtung Ruppertsweiler. Hier hatte ich Ende Januar verblüfft festgestellt, dass sogar dieses Wegelchen geräumt und gestreut wird. Obwohl das an der B 10 ja weiterhin nicht ginge.

Geräumter Z-240-Weg an der K 36

Auf dem Abschnitt entlang des Waldes wird das schmale Wegelchen dann regelm. von Ästen, Laub und was halt sonst noch so von den Bäumen runterfällt, verschmutzt. Gekehrt wird dort zwar ab und zu – aber eher unregelmäßig.

Waldparkplatz Starkenbrunnen

Die nächste ärgerliche Einmündung betrifft den Waldparkplatz zum Starkenbrunnen. Es gibt wieder keine Furt – und ausfahrende Autofahrer erhalten auch hier keinen Hinweis auf querenden Radverkehr aus beiden Richtungen. Hier mal ein Foto vom heutigen Tage:

Den Schotter mitschleifende Autos, aber auch der ein oder andere Starkregen sorgen dafür, dass auf dem Weg immer wieder Sand und große Schottersteine herumliegen:

Als Sahnehäubchen glitzerten direkt hinter der Einmündung die Scherben einer aus einem Autofenster geschmissenen Bierflasche:

Einmündung Lemberger Straße

Irgendwann nähern wir uns dann dem Wegende an der Einmündung zum westlichen Ortseingang von Ruppertsweiler, hier ein Foto vom Januar:

Geräumter Z-240-Weg an der K 36

Man erkennt schon auf dem vorherigen Foto, dass dieser Gemeinsamer Geh- und Radweg hier seinen ganz eigenen Weg geht:

Erst ganz da hinten endet (oder beginnt) er:

Satte 33 Meter ist der natürlich auch in Richtung Lemberg mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderte Weg laut google maps hier von der Fahrbahn abgesetzt. Nun erkläre man aber mal Autofahrern, dass man als die K 36 durchgehend in Richtung Lemberg befahrender Radfahrer nicht verpflichtet ist, die Vorfahrtstraße zu verlassen, um über einen sehr weiten Bogen und Querung der Lemberger Straße auf dieses blöde Wegelchen aufzufahren. Das kann (muss…?) man erst rund 470 Meter weiter an der Einmündung eines mit einer Schranke abgesperrten Waldweges.

In Richtung Münchweiler / Hinterweidenthal (K 92) verlasse ich das linksseitige Wegelchen (wenn ich es mit dem MTB dann doch mal benutze) oft an eben besagter Einmündung des Waldweges, da ich keinen Bock habe, einen weiten Bogen zu fahren, den § 10 StVO – und dann gleich auch noch Stop-Schild zu beachten, um zurück auf die Vorfahrtstraße K 36 zu kommen. Straßenbegleitend geht halt irgendwie anders.

Laut der Beschreibungen im Planfeststellungsbeschluss sollen hier Radfahrer ja dann gleich noch einmal die Fahrbahn der K 36 queren, um dann auf dem geplanten, gegenüberliegenden Wegelchen fahren zu müssen. In Richtung Lemberg dann eben linksseitig. Nein, Danke – ich verzichte! Asphaltiert lieber den auf der Südseite des Rodalbtals gelegenen Waldweg. Das wär (auch radtouristisch betrachtet) um Welten sinnvoller.


Siehe auch

Im Weg stehende Umleitungstafel

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