6 Minuten Rotlicht in Busenberg

Eine wirklich interessante Beobachtung, die man im Zuge von Vollsperrungen im ländlichen Raum immer wieder machen kann, sind solche inoffiziellen, nicht als Solche beschilderten oder ausgewiesenen Umleitungen, wie beispielsweise jene bei Busenberg. Da wird dann eben auch mal ein eigentlich nur für Radfahrer und Anlieger freigegebener Wirtschaftsweg als Behelfs-Ortszufahrt missbraucht und der Verkehr darauf (durch ausbleibende Kontrollen) geduldet. Hätten sich der LBM, die VG Dahner Felsenland als auch die Kreisverwaltung hier zum Thema „Zeichen 250“ nicht mal wieder nach Kräften zu blamieren bemüht, könnte ich mit der Situation dort ja auch noch einigermaßen leben.

Ich kann auch verstehen, dass es den Einwohnern von Busenberg in der Tat nicht zuzumuten ist, dass auch sie den riesigen Umweg über die offizielle, ausgeschilderte Umleitung nehmen sollen. Das wäre auch alles andere als ökologisch sinnvoll. Aber: Da sich jedoch die Verwaltungen dermaßen querstellen, um Radfahrern weiterhin ja keine legale Durchfahrt durch die Busenberger Nebenstraßen zu ermöglichen, weil sie unbedingt an den Verbot für Fahrzeuge aller Art festhalten müssen, sehe ich auch nicht ein, diese an Rechtsbeugung grenzende Willkür widerspruchslos zu akzeptieren.

So hat es die Kreisverwaltung bei der „Bearbeitung“ meiner Fachaufsichtsbeschwerde ja auch nicht interessiert, dass man die aufgrund meines Hinweises eingerichtete HBR-Umleitung, als auch jene nördliche HBR-Route (auf die die VG-Verwaltung selber verweist) in westlicher Richtung eh noch nie legal benutzen konnte, weil die Straße „Im Franzosenteich“ auch nur für Anlieger (eben jener Straße) freigegeben ist:

Das interessiert aber derzeit niemanden; in dieser Straße stauen sich die wartenden Autos eben rund 6 Minuten lang, bis die dort aufgestellte Countdown-Baustellenampel wieder grün zeigt. Beziehungsweise: es wird gerne auch mal eine halbe Minute zu früh losgefahren. Weiter hinten stehen die Leute dann eben auch mit laufendem Motor. Dabei ist die wesentliche Rechtsgrundlage, nach der die Behörden derartige Straßen für den Durchfahrtsverkehr sperren, eigentlich der § 45 (1) S. 2 Nr. 3 StVO, der vor allem dem

Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen

dienen soll.

Die derzeitige Beschilderung erlaubt genau genommen auch den in anderen Straßen lebenden Einwohnern Busenbergs nicht, diese Straße zu benutzen. Warum aber stellt dann hier irgendwer (vermutlich die VG Dahner Felsenland) gar eine Baustellenampel auf und bringt sogar eine gelbe Haltelinie auf der Fahrbahn auf?

Als „Notweg“ für Rettungsfahrzeuge und Buslinienverkehr ließe ich mir das ja noch gefallen. Aber so!? Mit welcher rechtlichen Begründung sollte die Polizei hier eigentlich Leute beknollen, die nicht in Busenberg leben oder dort ein Anliegen haben, wenn sie die Durchfahrt anderer nicht beanstandet? Das Zeichen 250 gilt doch eh nur für eine bestimmte Straße. Angenommen, die Vollsperrung im Bereich der Wasgaustraße würde derzeit nicht bestehen – wäre es dann legitim, diesen Weg als Nicht-Anlieger zu befahren? Nein, wäre es nicht, es wäre ein illegales Abkürzen. Das hier ist also nichts anderes als eine vorsätzliche Duldung von Ordnungswidrigkeiten.

Auch in der Gegenrichtung stehen zwei Ampelanlagen, eine aus Richtung Schindhard, die andere aus Richtung B 427. Jene aus Schindhard schaltet zuerst auf grün, dann folgt die aus Richtung B 427 (die übrigens über 6 Minuten lang rot zeigt):

Allerdings hat sich auch dort an der Beschilderung absolut gar nichts geändert, man hat den Einmündungsbereich allerdings noch zusätzlich „abgesichert“. Der Weg ist weiterhin nur frei für den Radverkehr als auch Anlieger eben jener Straße:

Die Ausrede, das hier sei nicht vorsätzlich so geplant und gewollt, zieht daher nicht. Interessant wäre darüber hinaus auch, ob dieser „Wirtschaftsweg„(?) überhaupt jemals dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde? Ziemlich sicher nicht.

Ich persönlich vermute ja, dass hier alle Beteiligten einfach nur deshalb auf stur schalten, weil sie verhindern möchten, dass hier ein Exempel statuiert wird. Müssten bei derartigen Planungen künftig auch die Interessen des Radverkehrs berücksichtigt werden, würde das Arbeit machen. Und dazu hat man einfach keine Lust. Da schießt man doch viel lieber weiter ungehemmt mit Kanonen Verbot für Fahrzeuge aller Art auf Spatzen (Radfahrer). Und wirft Radfahrern weiterhin vor, dass sie sich ja eh nie an Regeln halten würden.


Update 29. Oktober 2019

Ich war gestern mal wieder in der Ecke unterwegs. Dabei konnte ich belustigt feststellen, dass sich die Beschilderung geändert hat. Diese macht diese Anliegerumleitung noch illegaler, als sie es vorher bereits war. Denn an der K 85 wurden nun die Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zz „Radverkehr und Anlieger frei“ und das 30 km/h entfernt. Dort hängt jetzt nur noch ein Verbot für Kraftfahrzeuge. Das gilt auch für die Einfahrt in die Straße „Im Franzosenteich“ in der Gegenrichtung – hier dürfen nicht einmal mehr die Anlieger einfahren. Am 26. Oktober habe ich in dieser Angelegenheit bei der VG Dahner Felsenland einen formellen Antrag nach § 11 LTranspG gestellt.


Übersicht zum Thema

Umleitungen bei Vollsperrungen


Folgebeitrag

Der LBM ignoriert das LTranspG

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