Sonntags-Radfahrverbot im Ohmbachtal

Ich hab ja ganz vergessen, der bescheuerten Beschilderung an der K 12 zwischen Herschweiler-Pettersheim und Langenbach im Kreis Kusel einen kleinen Beitrag zu widmen. Dort kam ich nämlich am 22. Juli nach vielen, vielen Jahren im Rahmen einer 151 km langen Rennrad-Runde mal wieder vorbei – und musste (auf der L 350 unterwegs in Richtung Konken) spontan einen kurzen Fotostop einlegen. Denn auch hier wurde mal wieder mittels Verwendung eines Verbot für Fahrzeuge aller Art wie üblich mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Dass es sich bei der schmalen Straße überhaupt noch um eine Kreisstraße handelt, erfuhr ich erst, als ich die Beschilderung per e-mail bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal monierte und nach dem Grund fragte, warum dort auch Radfahrer an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 22 Uhr nicht nach Langenbach durchfahren dürfen?

Die machten dann das, was Beamte in Behörden am liebsten machen: Sie verwiesen darauf, nicht zuständig zu sein. 😉 Das stimmt auch, denn ich hatte mich auf OSM verlassen – dort ist diese Straße aber nicht als K 12 eingezeichnet. Da ich die Kreisverwaltung Kusel eh ins Cc gesetzt hatte, war dieses Missverständnis schnell aufgeklärt. Keine Aufklärung gab es allerdings von dieser zu der Frage, warum diese Sperre überhaupt auch für den Radverkehr gilt? Schließlich verläuft dort gemäß der Seite „Radwanderland“ auch teilweise eine HBR-Route. Und die soll man grade an Sonn- und Feiertagen nicht befahren dürfen…!?

Leider hat sich die Kreisverwaltung bis heute inhaltlich nicht dazu geäußert. Es ist schon unverständlich, warum hier grade an Sonn- und Feiertagen überhaupt ein Durchfahrtsverbot angeordnet wurde, denn es besteht ja vor allem für den schnelleren Verkehr über die wesentlich breitere L 350 und die K 13 eine Alternative. Das Verbot gilt übrigens auch aus Richtung Langenbach.

2 Gedanken zu „Sonntags-Radfahrverbot im Ohmbachtal“

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