Eigentlich wollte ich mit einem Beitrag zur Aufhebung diverser Gehweg-Benutzungspflichten für Radfahrer im Bereich vor allem der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben erst einmal warten, ob ggf. noch weitere, auch in anderen Verbandsgemeinden folgen würden. Dem war dann leider nicht so. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat mich ja inzwischen mehr oder weniger offiziell als persona non grata eingestuft. Ich nehme es ihr immer noch sehr übel, dass jene mir im Mai nicht mitgeteilt hat, dass sie die Aufhebung mehrerer Benutzungspflichten anstrebt.
Dies schrieb man mir erst in einer e-mail vom 7. August 2019. Aber auch hier erhielt ich (im Gegensatz zu der KV genehmen Radfahrer-Vertretern) keine detaillierte Liste, sondern nur eine Zahl:
Unabhängig hiervon möchten wir Ihnen auch noch mitteilen, dass wir nach Durchführung des notwendigen Anhörungsverfahrens zwischenzeitlich entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen zur Rücknahme der Benutzungspflicht auf insgesamt elf Radwegen mit geringerer Verkehrsstärke erlassen haben.
Über „dunkle Kanäle“ erfuhr ich übrigens Anfang September noch von einer weiteren e-mail, in der die Aufhebung der Benutzungspflicht von 5 weiteren „Geh- und Radwegen“ angekündigt wird. In den vergangenen Wochen habe ich Veränderungen an insgesamt 5 Straßenabschnitten feststellen können.
K 18 bei Herschberg
Diese Stummel-Benutzungspflicht hatte ich erst im Sommer dokumentiert. Inzwischen sind die in beiden Richtungen ersatzlos verschwunden:
K 31 bei Geiselberg
Ein besonders gruseliges, aber von mir bislang nicht dokumentiertes Wegelchen musste man auf dem Weg von Geiselberg in Richtung Heltersberg benutzen. Inzwischen nicht mehr. In der Gegenrichtung war der Weg linksseitig nicht beschildert, an dessen Ende hing jedoch ein mit „Ende“ (mit etwas Phantasie auf der leider sehr schlechten mapillary-Aufnahme zu erkennen). Es hing auf der Rückseite des an dieser Stelle früher hängenden
:
K 32 bei Waldfischbach-Burgalben
Auch diesen 500 m kurzen Stummel hatte ich bereits dokumentiert. Nun darf man das Wegelchen – trotz der einen dazu anstiftenden HBR-Beschilderung – gar nicht mehr per Rad benutzen. Hier am Ortsausgang:
Und auch nicht mehr in der Gegenrichtung:
L 501 bei Waldfischbach-Burgalben
Ebenfalls Geschichte ist das Fahrbahnverbot an der L 501 zwischen dem Ortsausgang und dem Golfplatz. Wo dann eine HBR-Route weiter über das Seetal nach Geiselberg führt. In Richtung Norden erkannte man hier früher direkt hinter der Ortstafel ein linksseitiges , welches nun verschwunden ist:
Hier musste man dann auf diesem schmalen Pflasterwegelchen weiterfahren:
Auch hinter dem Abzweig (links) zum eigentlich sogar gar nicht mal so schlechten, der B 270 folgenden Alternativweg hing ein , man erkennt die Form an den pflanzlichen Rückständen:
Natürlich galt auch in der Gegenrichtung eine Benutzungspflicht:
Auch über den bereits erwähnten Pflasterweg hinaus:
L 363 bei Horbach
Ebenfalls verschwunden ist das aberwitzige am Ortsausgang von Horbach. Als auch ein
hinter dem Friedhofsparkplatz bei Linden (jenes am Ortsausgang hängt allerdings noch). Hierzu habe ich allerdings keine aktuellen Fotos. Ich verweise auch auf den Beitrag zur damaligen Verkehrsschau im September 2017.
Interessant ist, dass es hier wohl die Straßenmeisterei Waldfischbach-Burgalben war, die die Anordnungen wohl relativ schnell vollzogen hat. Ist es doch genau jene, die es über mehrere Monate nicht geschafft hat, einen Scherbenhaufen an der Biebermühle wegzukehren.
Wozu die ganze Warterei?
Angesichts der Tatsache, dass in allen Fällen (wie auch in Zweibrücken) zuerst die Schilder entfernt wurden, ehe man den ach so gefährdeten Radfahrern eine Alternative auf die Wegelchen pinselt, tue ich mir schwer, mich nicht erneut für dumm verkauft zu fühlen. Denn die Kreisverwaltung hat ja ihre über zwei Jahre andauernde Untätigkeit grade auch damit begründet, dass sie erst eine Alternative benötige, um Radfahrern eine freiwillige Nutzung zu gewährleisten – weil
ja wegen Schrittgeschwindigkeit nicht praktikabel sei. Aber genau die „müssen“ hier ja jetzt auf die Fahrbahn. Also: Wozu das Ganze…!? Warum hat man diese Wege nicht schon vor mehr als eineinhalb bis zwei Jahren(!) entschildern können, wenn man die Radfahrer dann doch auf die Fahrbahnen schickt?
Die Kreisverwaltung ignoriert im Übrigen seit dem 31. Juli einen Antrag auf Akteneinsicht in die Anordnungen diverser Radverkehrsanlagen (u. a. zum Kreisel Altenwoogsmühle). Keine Ahnung, ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man sich auch aus diesem Grund dann doch etwas beeilt hat. Wegen der Weigerung, als auch der Art und Weise, wie die Kreisverwaltung mit mir „kommuniziert“ habe ich inzwischen auch die Bürgerbeauftragte des rheinland-pfälzischen Landtags eingeschaltet. Vermutlich werde ich wegen der verweigerten Akteneinsicht auch das erste Mal den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anschreiben.
Das müsste alles nicht sein. So könnte man doch mal von Seiten des Ministeriums die Kreisverwaltungen (inkl. der Landrätin) mal zu einem Grundkurs in „Kommunikation mit dem Bürger“ verpflichten?
Updates
Da in der nächsten Zeit vermutlich noch einige entschilderte Abschnitte hinzukommen werden, werde ich diese in diesem Beitrag sammeln, anstatt Einzelbeiträge zu veröffentllichen.
So nahm ich am 7. Oktober erfreut zur Kenntnis, dass das Links-rechts-links-rechts-links entlang der K 6 am Hochstellerhof inzwischen Geschichte ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch ganz allgemein auf die Seite zu den „Fortschritten„.
K 6 am Hochstellerhof
Alle drei Abschnitte wurden in beiden Richtungen entschildert, wie hier kurz hinter der Einmündung der K 7:
Als auch der aberwitzige, von einer Sperrfläche „abgesicherte“ Abschnitt Richtung Felsenbrunnerhof:
Und auch auf dem dritten Abschnitt vom Felsenbrunnerhof in Richtung der Vinninger Kreuzung wurde das Fahrbahnverbot aufgehoben:
Dieser Beitrag wird daher noch ein paar Mal aktualisiert werden. Bislang wurden 6 der angekündigten und mir bekannten 15 Anordnungen umgesetzt.
L 478 in Eppenbrunn
Am 10. Oktober fiel mir auf, dass man es doch tatsächlich endlich geschafft hat, die beiden überflüssigen entlang der Weiherstraße (L 478) in Eppenbrunn zu entfernen. Hier musste ich damals der Verbandsgemeinde ja auch erst noch die Sache mit der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit erklären.
Zu den beiden, hinter der Einmündung stehenden, weißen Schildern gibt es noch einen eigenen Beitrag. 😉
L 477 bei Thaleischweiler-Fröschen
Dieses Wegelchen habe ich bislang noch nicht dokumentiert, da es relativ unspektakulär ist. Sieht man mal vom linksseitigen Wegende vor einer durchgezogenen Mittellinie mal ab. Das linksseitige Schild fehlt aber sowieso schon seit längerer Zeit. Am 14. Oktober konnte ich das erste Mal auch in östlicher Richtung legal auf der Fahrbahn radeln. Zufälligerweise hatte ich grade einen Rennradler-Kollegen in meinem Windschatten hängen – und natürlich wurden wir beide vom Fahrer eines Pkw wohl aus erzieherischen Gründen ziemlich eng überholt. Foto folgt bei Gelegenheit.
K 36 am Ständenhof
Am 15. Oktober konnte ich erfreut Folgendes feststellen: Wahnsinn, auch das Ständenhof-Stummelchen wurde endlich entbläut!
K 36 / L 486 Kreisel Altenwoogsmühle
Das gilt auch für den Kreisel des Schreckens an der Lemberger Altenwoogsmühle, an der erst vor knapp etwas mehr als einen Monat eine kleine Verkehrsschau stattfand, die unzähligen und
sind inzwischen verschwunden.
Siehe das nachgereichte Foto vom 30. Oktober 2019:
L 478 bei Vinningen
Auch am 16. Oktober konnte ich an zwei weiteren Straßen die Aufhebung der Fahrbahnverbote feststellen. Den Anfang macht der Vinninger Sportplatz-Stummel, dessen nun entfernt wurden; hier am Sportplatz:
Und am Ortsausgang:
L 485 – L 486
Einen weiteren Stummel hat es ebenfalls erwischt – die Benutzungspflicht der 220 m Radweg an 12 km Landesstraße ist nun ebenfalls Geschichte:
Damit wären wir nun immerhin schon bei 12 aufgehobenen Benutzungspflichten, 11 davon außerorts.
L 487 bei Salzwoog
Korrespondierend zum zuletzt genannten Stummel wurde auch dessen Gegenstück entschildert. Dies fiel mir am 23. Oktober auf; ein aktuelleres Foto folgt bei Gelegenheit.
L 478 bei Fischbach
Am 30. Oktober bemerkte ich, dass die mehreren älteren Zeichen 244 der StVO von vor 1992 entlang des die L 478 begleitenden Rumpelweges zwischen Fischbach und dem Saarbacherhammer entfernt wurden und somit auch die herkunftsabhängige Benutzungspflicht ein Ende fand. Am Ortsausgang von Fischbach:
An der Einmündung der K 43 in die L 478:
Leider stehen die blauen Schilder am östlichen Ortsein- und -ausgang immer noch. Das gilt absurderweise auch für das Wegelchen entlang der K 43:
Jenes hatte ich (meine ich) der Kreisverwaltung nicht explizit gemeldet, weil es bei der Überprüfung der L 478 hätte auffallen müssen. Offenbar muss man die Verwaltung wirklich zum Jagen tragen…
L 486 am ehem. NATO-Tanklager
Bereits im Mai fiel mir ein fehlendes an der L 486 zwischen Salzwoog und der B 427 auf.
Inzwischen (Ende November) sind auch die anderen drei blauen Schilder auf diesem Abschnitt verschwunden.
RLP ist doch mit dem Transparenzgesetz eigentlich vorbildlich was Informationsfreiheit angeht. Kennst du fragdenstaat.de? Die sind da meistens ziemlich erfolgreich wenn man an solche Akten ran will.
Ja, das Portal kenne ich; ich versuche aber lieber mal den direkten Weg. 😉
Fehlt noch das kurze, aberwitzige Stück Radweg in Obernheim-Kirchenarnbach.
Du meinst den hier? 😉 Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich den der Kreisverwaltung gemeldet hatte. Die VG Thaleischweiler-Wallhalben (inkl. des Bürgermeisters) ignoriert leider auch wirklich jeden Hinweis.
Blauer Herbst in der Südpfalz 🙂
In den letzten Tagen sind im Kreis SÜW jede Menge Verkehrszeichen 240 durch 250/260 ersetzt worden. Auch in GER sind es einige weniger, weiß aber nicht seit wann. Wenn das so weitergeht, gibt es in der Südpfalz bald außerorts keine Radwege mit Benutzungszwang mehr.
Bisher sind mir aufgefallen (außerorts, jeweils in beiden Fahrrichtungen):
– Herxheim-Rohrbach-Billigheim-Heuchelheim-Klingenmünster
– Klingenmünster-Bad Bergzabern
– Bad Bergzabern-Oberhausen
– Herxheim-Insheim
– Herxheim-Offenbach
– Herxheimweyher-Rülzheim
– Zeiskam-Mühle (Rest bis Bellheim nicht)
– Rülzheim-Gewerbegebiet B9
– Winden-Minderslachen
– Minderslachen-A65
Nur links weg:
– Hayna-Erlenbach
Bei einige weiteren Strecken bin ich mir nicht sicher. Muss mal darauf achten, wie neu die Schilder aussehen. Anscheinend wurden ein paar wenige, einzelne Schilder auch noch vergessen (an komischen Stellen zwischendurch).
Außerdem hat sich an den Ortseingängen manchmal nichts geändert, sodass die Situation manchmal noch schlimmer geworden ist, weil man für ganz kurze Strecken plötzlich doch auf „Gehwege“ geschickt wird, z.B. direkt vor Kreuzungen.
PS: Hab dein Blog erst diesen Monat entdeckt und finde es sehr interessant. Toll dass jetzt auch tatsächlich so viel an den Radwegen (wenigstens an der Beschilderung) korrigiert wird.
Hallo Florian,
Danke für die Info. Die Entschilderungen im Kreis SÜW hat die in dieser Hinsicht sehr liberale und konstruktive Straßenverkehrsbehörde von sich aus angeordnet. Scheinbar reichte mein damaliger „Anstupser“ dafür aus, dass auch andernorts der Bestand überprüft wurde. Mich wundert aber, dass sogar im Kreis Germersheim Radwegbenutzungspflichten aufgehoben werden. Vielleicht hatte da sogar ein hier Kommentierender die Finger mit im Spiel…!? 😉
Dass da Inner- und Außerorts dann vor allem in der „Übergangsphase“ teils abstruse Widersprüchlichkeiten entstehen, liegt an den unterschiedlichen Zuständigkeiten.
„Blauer Herbst“
Respekt und Anerkennung für Dein unermüdliches Engagement!
Merci. 🙂