Einbahnparkplatzradwegstraße?

Angesichts der Tatsache, dass im „Blauen Herbst“ ja so allmählich im Kreis Südwestpfalz die blauen Radwegschilder von den Schildermasten wie die Blätter von den Bäumen fallen, musste ich mich ein wenig sputen, um ein besonders feines Exemplar deutscher Radwegbeschilderungskunst zu dokumentieren; das hatte ich eigentlich schon im Sommer erledigen wollen. Im Bereich des Schöntals wurden aufgrund der Radtouristen entlang mehrerer Landes- und Kreisstraßen einige besonders überflüssige Wegelchen gebaut. Eines davon verläuft entlang der K 43 und K 44 von Petersbächel in Richtung Fischbach (bei Dahn).

Gleich vorab: Auf der K 43 verkehren am Tag laut Verkehrsstärkenkarte 2015 des LBM Rheinland-Pfalz 613 Kfz täglich, auf der K 44 sind es 1.675 Kfz. Also nichts, was in irgendeiner Weise eine Benutzungspflicht eines parallel verlaufenden, auch linksseitigen Wegelchens rechtfertigen würde. Aber wenn dann schon einmal welche gebaut wurden, wird halt bebläut. So müssen also irgendwann in den 80ern oder 90ern dort mehrere Zeichen 244 der damaligen StVO aufgestellt worden sein.

K 43 in Richtung K 44

Beginnen wir mit der Dokumentation hinter der Einmündung der Vogesenstraße in die K 43 – und wir erkennen am linken Bildrand mit Schrecken ein uraltes, linksseitiges (und auch noch innerorts aufgestelltes) Radwegschild:

Die Profis unter uns erkennen hier gleich einen Fall des § 44 (2) Nr. 5 VwVfG – denn Radfahrer können den linksseitigen Geh- und Radweg wegen der durchgezogenen Linie / Sperrfläche gar nicht erreichen:

Haben wir unser Rad über die Fahrbahn geschoben, geht es erst einmal auf relativ schmutziger Piste weiter in Richtung der Kreuzung K 43 – K 44. Die Pointe deutet sich auf dem folgenden Foto bereits an:

Richtig! Radfahrer werden hier in eine nicht freigegebene (unechte) Einbahnstraße geleitet / gezwungen, die aus Richtung Fischbach kommend als Parkplatz dient:

Tja, was machen wir nun? Rechts auf die Fahrbahn dürfen wir wegen der durchgezogenen Linie auch nicht mehr auffahren. Ich stelle mir bei solch einem Blödsinn häufig vor, wie im Falle eines Unfalls ein Gericht hier urteilen würde…!? Man könnte vielleicht noch drüber sinnieren, ob hier auch eine Nichtigkeit des Verbot der Einfahrt vorliegen könnte? Naja, egal – ich benutze sowas ja nicht.

Natürlich steht auch in der Gegenrichtung ein uraltes Zeichen 244. Radfahrer, die bspw. aus Richtung Schönau angefahren kommen, müssen hier dann halt für ca. 120 Meter runter von der Fahrbahn. Aber dabei schön auf den vom Parkplatz ausfahrenden Verkehr achten!

Da wir eh schon ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro (lfd. Nr. 143 der Anlage zur BKatV) riskieren, können wir an der Ausfahrt vom Parkplatz ja auch gleich noch ein Verbot der Einfahrt missachten:

Gegenüber erkennen wir wieder ein uraltes Zeichen 244, dahinter die HBR-Wegweiser. Auf dem Weg dorthin müssen wir übrigens auch noch verbotenerweise ein Zeichen 295 überqueren.

K 44 in Richtung Fischbach

So geht es dann erst einmal entlang der K 44 weiter in Richtung Unterpetersbächlerhof. Die Wegbreite dürfte meist gerade so die 2-Meter-Marke ankratzen. Wir sehen nebenbei auch, dass 70 km/h angeordnet wurde:

Es folgt schon bald ein Schwenk an einer Bushaltestelle:

Dahinter wird es dann doch nochmal richtig gefährlich, denn es folgt die keinerlei Radwege-Standards erfüllende Einmündung zur Siedlung mit dem besonders kreativen Namen „Siedlung“. Hinter den beiden Masten versteckt sich übrigens noch ein uraltes Zeichen 244, es wird auch netterweise noch zusätzlich von den beiden hängenden Blumenkübeln verdeckt. Warum man der K 44 hier kein Vorfahrtstraße spendieren wollte, bleibt nebenbei auch rätselhaft; bedeutet dann halt freies Fahrbahnparken außerorts:

Da das Wegelchen selbstredend auch von Fischbach ausgehend linksseitig (innerorts…) bebläut ist, die Perspektive in der Gegenrichtung, wieder mit einem verstecktem Radwegschild:

Einmal in Richtung Fischbach von der Seite:

Und noch die Perspektive des ausfahrenden Verkehrs. Wir finden hier natürlich auch kein querender Radverkehr aus beiden Richtungen; eine Furt hat es dort schließlich ja auch nicht:

Anschließend ist das Wegelchen nicht mehr sonderlich spektakulär. Obwohl dort im vorigen Jahr Leitungen verlegt und der Weg daher neu asphaltiert wurde, wurde die geringe Breite beibehalten. Ein Stück vor dem Fischbacher Friedhof mündet ein Wirtschaftsweg ein, ohne dass die blauen Schilder dort wiederholt werden:

Der gelbe Fitzel über dem schwarzen Auto ist übrigens die Ortstafel. Man muss allerdings doch noch ein ganzes Stückchen innerorts auf dem Hochbord radeln.

Keine Ahnung, was derjenige sich damals insb. im Bereich des Parkplatzes gedacht hat, als er den Blödsinn hier angeordnet hat? Zu der Zeit waren Einbahnstraßenfreigaben für Radfahrer wohl auch noch gar nicht vorgesehen. Ich bin jedenfalls froh, dass auch dieser absurde Weg (hoffentlich) bald entschildert sein wird.

2 Gedanken zu „Einbahnparkplatzradwegstraße?“

  1. Keine Ahnung für welchen Weg das „Radwegschild“ in den ersten Bildern sein soll. Das zeigt doch in den Wald hinein.
    Bei uns gibt es auch einige so positionierte Schilder, allerdings direkt hinter der Fahrbahn und vor dem anderen Weg. Ich grübel dort immer, warum die kurze „Auffahrt“ auf diese Wege extra als Fuß- und Radwege ausgeschildert sind und die eigentlichen Wege dann nicht mehr. Aber irgendeinen nachvollziebahren Grund wird das schon haben, sonst würde es nicht so beschildert sein.
    Aber um so besser für mich. Denn damit habe ich einen weiteren Grund zur Nichtbenutzung dieser Wege, falls mal was sein sollte.

    1. Wenn da ein geradeaus in den Wald führender Weg wäre, würde ich dir zustimmen – ansonsten wird aber die Mehrheit hier auf Msdwgi verweisen. Längs steht das ja oft, wenn Radfahrer z. B. an Querungshilfen „frontal“ von gegenüber an das Wegelchen herangeführt werden. An anderen Stellen ist das mit den längs (davor und dahinter) stehenden Schildern aber in der Tat immer wieder mal ein Problem, trotz darunter angebrachter Pfeile. Ich seh das ansonsten wie du: Alles Mängel, die man als zulässige Argumente anbringen kann, um so einen Blödsinn nicht zu benutzen. Im Grunde reicht mir schon die Tatsache, dass hier in der Region wirklich nahezu jedes Wegelchen bereits wegen einer durchgezogenen Fahrbahnbegrenzungslinie (Z 295) legal nicht erreichbar ist. 😉

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