B 10: Ministerium zeigt den Stinkefinger

B-10-Radwege im Winter

Zuletzt stellte ich der Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtags die persönliche Frage, ob Sie es nicht auch Ihrem Amt gegenüber für respektlos hält, dass die an den Verkehrsminister Wissing (FDP) und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gestellte Anfrage in Sachen B 10 nun schon über ein halbes Jahr lang unbeantwortet blieb? Wie der Zufall so will, hatte ich nun heute mal wieder Post im Briefkasten – mit der lange erwarteten Stellungnahme. Wie der Spoiler im Titel bereits verrät, mit dem von mir nicht anders erwarteten Inhalt.

Das Schreiben muss laut einer früheren Auskunft der Bürgerbeauftragten auch vom Verkehrsminister unterschrieben worden sein, mit dem ich ja im August bei Waldfischbach-Burgalben einen Plausch hielt. Der hat aber – erwartungsgemäß – auch nix gebracht. Ich zitiere das Schreiben:

zu Ihrer Eingabe hat mir das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mitgeteilt, dass Ihre Eingaben auf einen Winterdienst für die bestehende Wegführung für den Radverkehr zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein bzw. zwischen Pirmasens und Landau abzielen. Wie bereits in den vorherigen Stellungnahmen dargelegt, gebe es entlang des Streckenzugs der B 10 zwischen Pirmasens und Landau keine unselbständigen Radwege in der Baulast des Bundes. Es handele sich durchweg um Wege in kommunaler Zuständigkeit.

Natürlich haben die „Radwege“ entlang einer für Radfahrer gesperrten Bundesstraße nichts mit dieser zu tun. Das kennen wir ja inzwischen. Und Fern-Radverkehr (also über 5 km…) gibt es bekanntlich auch keinen. Auf die Idee, diese Wege ins Bundeseigentum zu überführen, kommt natürlich keiner. Ich will diesen Blödsinn dieses Mal gar nicht groß selber kommentieren, siehe hierzu auch den letzten Abschnitt dieses Artikels.

Hinsichtlich Ihrer Forderung nach einem Radweg in der Baulast des Bundes stellt das Ministerium zunächst fest, dass für den Bund keine Verpflichtung besteht, ein bundesweit und zugleich flächendeckendes Radwegenetz herzustellen. Diese Position werde auch in den Grundsätzen 2008 wiedergegeben; in Absatz 3 heiße es: „Es ist nicht Aufgabe des Bundes als Baulastträger der Straßen für den Fernverkehr, ein geschlossenes Radwegenetz entlang der Bundesstraßen zu errichten.“

Wo bitteschön fordere ich ein Radwegenetz entlang der Bundesstraßen? Ich fordere Winterdienst auf den „Radwegen“ entlang der Bundesstraßen, die ich als Radfahrer nicht benutzen darf! Oder eben die Aufhebung der Verkehrsverbote. Meine Forderung, einen straßenbegleitenden Radweg entlang der B 10 anzulegen, war rein strategischer Natur. Immerhin: man hat sich nun nachweislich tatsächlich überhaupt mal mit den Grundsätzen 2008 beschäftigt. Leider reicht aber auch ein aus dem Kontext gerissenes Zitat aus jenen Grundsätzen nicht aus, um hier völlig aus dem Schneider zu sein. Aber selektives Zitieren bin ich vor allem von Juristen und Behörden ja gewohnt. Man bewerte diese Äußerungen insbesondere im Hinblick zu den großmundigen Ankündigungen des Bundesverkehrsministeriums, noch wesentlich mehr Bundesstraßen mit Radwegen zu verschandeln.

Das Ministerium erklärt weiter, dass sich auch aus der Ausweisung der B 10 als Kraftfahrstraße auf dem Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein keine Pflicht des Bundes ergibt, einen Ersatzweg in eigener Baulast herzustellen. Er sei lediglich nach § 7 Abs. 2a zur Erstattung der Herstellungskosten eines Ersatzweges verpflichtet, es sei denn, dass er die Herstellung auf Antrag des zuständigen Trägers der Straßenbaulast (der Ersatzstraße bzw. des Ersatzweges) selbst übernimmt. Bezogen auf den Abschnitt der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein sei der Bund dieser Verpflichtung nachgekommen und habe sich an den Ausbaukosten eines Forst-/Wirtschaftsweges in kommunaler Baulast beteiligt, der auch für Radverkehre freigegeben wurde.

Die B 10 ist dort gar keine Kraftfahrstraße! Und: Nein; man hat hier eindeutig laut Wortlaut der Vereinbarung einen Radweg gebaut! Ihn aber bis heute nicht als Solchen gewidmet. Und das ist für mich nebenbei auch Betrug am Steuerzahler.

Hinsichtlich eines möglichen Rechtsanspruchs auf Winterdienst aus § 5 Fernstraßengesetz in Verbindung mit § 16 Landesstraßengesetz hält das Ministerium zunächst fest, dass der Bund nicht Baulastträger der Wege ist. Darüber hinaus gebe es auch für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften keinen Anspruch darauf, dass diese von Schnee freigehalten werden. Dies gelte auch für Radwege, unabhängig vom Baulastträger.

Doch, diesen Anspruch gibt es: § 3 (3) FStrG und § 11 (2) ff. LStrG. Das stellen die Grundsätze 2008, das baden-württembergische Verkehrsministerium, als auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auch eindeutig klar. Außerdem wird hier einmal mehr die Tatsache ignoriert, dass die B 10 den Winterdienst betreffend von Seiten des LBM eine der allerhöchsten Prioritäten genießt. Es ist nicht einzusehen, warum dies für den von der Nutzung dieser bis heute im vollen Umfang dem Gemeingebrauch dienenden Straße (rechtswidrig) ausgeschlossenen Verkehre nicht gelten soll!

Als Ergebnis der Prüfung, ob und unter welchen Umständen eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der Verbandsgemeinde im Sinne der Grundsätze 2008 zum Winterdienst und zur Verkehrssicherung möglich ist, kann nach Auskunft des Ministeriums eine Übernahme der Kosten durch den Bund für den Winterdienst für die Radverkehrsführung zwischen Pirmasens und Landau nicht in Aussicht gestellt werden. Diese Stellungnahme sei mit dem Landesbetrieb Mobilität und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt worden.

Und warum nicht…? Alle Beteiligten zeigen hier dem Radverkehr ganz unverblümt den Stinkefinger!

Ich bedauere, Ihnen in dieser Angelegenheit keine günstigere Nachricht geben zu können. Da eine einvernehmliche Lösung leider nicht möglich war, werde ich Ihre Eingabe nun gemäß den für mich geltenden Vorschriften dem Petitionsausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen. Über die Entscheidung des Ausschusses werde ich Sie unaufgefordert unterrichten.

Davon erwarte ich mir auch nicht viel.

Interessiert doch eh keinen…!?

Allerdings erwarte ich nun von euch, meinen Lesern, etwas: Kommentare! Und wenn möglich auch eigene Anschreiben an das Ministerium. Außerdem Weiterleitungen und Verlinkungen in den „sozialen Netzwerken“. Ich bin nämlich überzeugt davon, dass dieses Verhalten auch darin begründet ist, mich als einzelnen Querulanten zu betrachten. Und ich merke ja auch hier an dieser Stelle nicht zum ersten Male an, dass es mir immer wieder unheimlich weh tut, wie wenig Unterstützung ich in dieser Angelegenheit bislang bekommen habe. Das gilt insbesondere für die Landesebene des ADFC, den Kreisverbänden im südlichen Rheinland-Pfalz, den Lokalpolitikern, den Radsportvereinen als auch einzelnen Radfahrern und verkehrspolitisch interessierten Bürgern.

Bleibt auch der Kommentarbereich unter diesen Beitrag so leer wie leider viele andere zu dieser Thematik, dann werde ich meine Bemühungen in dieser Sache wohl einstellen. Das Einzige, was wohl wirklich wirksam wäre – eine Klage (hier muss man wohl einen Gang bis vor das Ober- oder Bundesverwaltungsgericht einkalkulieren) – kann ich mir nicht leisten.


Übersicht

Radwege an der B 10

12 Gedanken zu „B 10: Ministerium zeigt den Stinkefinger“

  1. Ist leider immer so, als Radfahrer, der die Behörden zum korrekten Arbeiten bringen will, braucht man einen langen Atem und eine hohe Frustrationstoleranz. Eine extrem hohe. Unterstützung von der sogenannten Fahrradlobby ADFC gibt es leider nur selten in einigen Kreisverbänden, die Mitglieder der meisten Verbände sehen Rad fahren mehr als Touren. Deswegen auch Fahrrad-TUI.

    Den Mitarbeiten in den Behörden muss man schon einfachste Dinge beibringen, wie die Kopplung der Radwegebenutzungspflicht an das Schild. Erfolglos. Aktueller Fall bei mir, da hab ich aufgegeben.

    Einen Rat habe ich leider auch nicht.

  2. Wenn du persönlich willst, dass auf den Wirtschaftswegen entlang der B10 Winterdienst geleistet wird, solltest du das nicht abhängig von etwaigen Unterstützern oder Nichtunterstützern machen.
    Mir ist klar, dass es frustrierend ist, wenn alle Behörden blocken und es vermeindlich niemanden interessiert.
    Wenn man dann an einem Punkt keine Lust mehr hat weiter zu kämpfen, ist das in Ordnung. Immerhin hat man es versucht. Besser als gar nichts zu machen. Man kann nicht alle Kämpfe gewinnen.

    Da ich einige 100 km weit weg wohne, kenne ich auch nicht die genauen Örtlichkeiten und Gegebenheiten, um dich ordentlich zu unterstützen.
    Ich schaffe es ja nicht mal bei mir vor Ort irgendwas zu machen. (Da wären wir wieder bei „Alles ist besser als nix machen“).

    Hast du schon mal versuchst, die lokalen Zeitungen für das Thema zu gewinnen? Auf solche Sachen fahren die doch normal total ab. Aber wahrscheinlich weil es keine Autofahrer betrifft, dann eher doch nicht. Ich weiß nicht, ob ich dich das schon mal gefragt habe.

    1. Wenn du persönlich willst, dass auf den Wirtschaftswegen entlang der B10 Winterdienst geleistet wird, solltest du das nicht abhängig von etwaigen Unterstützern oder Nichtunterstützern machen.

      Da gebe ich dir auch grundsätzlich Recht. Inzwischen merke ich aber, dass ich als Einzelkämpfer nicht den nötigen Druck aufbauen kann. Die sehen mich als einzelnen Querulanten. Achja, bitte auf die Wortwahl achten; das sind keine „Wirtschaftswege“.

      Man kann nicht alle Kämpfe gewinnen.

      Das stimmt. Ich verzweifle aber an der Tatsache, dass die bundesverkehrspolitische und rechtliche Tragweite dieses Falles hier nicht erkannt wird oder erkannt werden will. Hier geht es nicht NUR um die B 10 im Pfälzerwald. Ich bin mir sicher, dass es in Deutschland noch tausende km Bundesstraßen gibt, die im Winter vom gleichen Problem betroffen sind. Achwas, nicht nur im Winter – nicht selten fehlt ja überhaupt eine zumutbare Umleitung; siehe auch den Fall B 270 bei Kaiserslautern.

      Hast du schon mal versuchst, die lokalen Zeitungen für das Thema zu gewinnen?

      Natürlich. Ein Desaster. Danach bestand von Seiten der beiden Käseblätter kein Interesse mehr, auch nicht im Zuge des Unfalls am 31. Januar. In der Sache der gesperrten Bahnhofszufahrt bei Hinterweidenthal hatte ein für die Rheinpfalz schreibender freier Journalist einen Artikel geschrieben. Als ich mich hinterher beklagte, dass er durchaus auch mich zu der Sache hätte befragen und auf meinen Blog verweisen können, kam das hier: „sind Sie Vertreter eines Verbandes oder Vereins? In der Funktion hätte ich Sie anrufen können.“ Verwaltungen in unzähligen Kreisen und Städten beschäftigender Blogger sein ist offenbar keine ausreichende „Funktion“.

  3. Zum Verein:
    Dem kann man Abhilfe schaffen. Einfach einen gründen: „Verein Radverkehr Pirmasens“ oder „Radvereinigung Süd-Ost-West-Nord Pfalz“ oder so.
    Ich habe bei mir auch schon mal damit geliebäugelt. Weil ich in den Unterlagen zum Radverkehrsplan unserer Stadt gesehen habe, dass da irgendein komischer Radverein zu den Planungen eingeladen war. Nachdem ich dann rausgefunden habe, dass der Verein eigentlich nicht wirklich irgendwas macht, habe ich gedacht, dass man also einfacher eingeladen wird, wenn man nur einen entsprechenden Verein gegründet hat.
    Eben mal kurz nachgesehen. Man braucht scheinbar 7 Gründungsmitglieder. Aber danach muss der Verein aus mind. 3 Mitgliedern weiterbestehen. Kosten werden so mit 70 bis 140 Euro für die Eintragung angegeben.
    Also ich würde Mitglied werden 🙂 Wenn du den Vertein dann gegründe hast, kannst du dann damit mit der Zeitung kommunizieren und wirst interviewt und auch bei den Behörden immer im Namen des Vereins vorstellig werden. Macht wohl auch mehr Eindruck?
    Eigentlich gar nicht so blöd die Idee, oder?

    1. Ich bin aber kein Vereinsmeier. 😉 Im Grunde reicht hier eigentlich auch eine GbR. Das Hauptproblem bleibt ja: Das interessiert die Radfahrer hier in der Gegend nicht. Das erkennt man auch hier im Blog: an den schlicht so gut wie nicht vorhandenen Kommentaren anderer Radfahrer aus der Region.

      Außerdem sehe ich nicht ein, warum meine (rechtlich fundierte) Ansicht nur allein deshalb mehr „wert“ sein soll, weil ich irgendeinem Verein angehöre. Umgekehrt: der vom ADFC KL, der sich für die Aufrechterhaltung der Sperrung der B 10 aussprach, wurde sich von der Verwaltung ja auch genau deshalb ausgesucht. Ich überlege derzeit aber alternativ, vielleicht in die örtliche PARTEI einzutreten. 😉

  4. Wie der Radverkehr von den Behörden in Rheinland-Pfalz behandelt wird, widerspricht in eklatanter Weise den politischen Reden (nicht nur an Sonntagen). Ich teile nicht deine Wortwahl den Mittelfinger betreffend, aber eine VERKEHRS-WENDE ohne massive Stärkung und Verbesserung der VERKEHRS-SICHERHEIT Rad Fahrender im Pendler- und Ortsverkehr ist vollkommen undenkbar.
    Radfahrerinnen und Radfahrern, die auf Kurz- und Mittelstrecken außerorts unterwegs sind, das Recht zu nehmen, öffentliche Straßen zu nutzen und keinen gleichwertigen Ersatzweg zu schaffen, ist aus meiner Sicht schlichtweg ein Skandal!

    Aber du bist nicht allein, Dennis. Ich weiß von mehreren zurzeit laufenden Anfragen und Petitionen auf Landes- und Bundesebene zu diesem Thema. Der adfc Landau-SÜW schreibt die Problematik auf seine Agenda. Am kommenden Donnersteg, den 16. Oktober wird im Aktiventreffen, Gutshof Ziegelhütte in Edenkoben darüber beraten werden mit welchem Text der adfc-Kreisverband deinen Beitrag hier kommentieren will.
    Wir werden sehr tief Luft holen und daraus einen langen, langen Atem ziehen. Das Thema ist sehr groß und sehr wichtig.

  5. Man sollte den LBM umbennen in LBA (Landesbetrieb Auto). Das Fahrrad zählt offensichtlich nicht zur Mobilität.
    Unter Verkehrswence wird offensichtlich hauptsächlich verstanden sich elektrisch fortzubewegen. Dies ist aber keine Verkehrswende.
    Und an Verkehrsregeln hält sich eh kaum noch jemand. Dies gilt allerdings auch für Radfahrer, insbesondere die Radwanderer die meinen der gesamte Weg gehöre jetzt ihnen, inclusive dem Gehweg

  6. Wie zu erwarten, ducken sich alle weg, die zumindest etwas moralische Verantwortung hätten da einzugreifen. Allen voran der LBM, der durch verschlamperte (oder besonders „bauernschlaue“) Vertragsgestaltung, stellvertretend für den Bund, den Unterhalt für den Radweg „vergessen“ hat.
    Verwaltungs-Schwarzer-Peter in der Endrunde.
    Es ist letztendlich in der Verantwortung des Bundes, der hier Geld gibt um Radverkehr zu fördern. Dann muss er auch durchsetzen, das sein Wille geschieht, sonst kann sich Berlin gleich abmelden, wenn in den Ländern und Kommunen nach Lust und Laune so lange getrickst und geschludert wird, dass der ursprüngliche Ansatz nicht mehr durchdringt.

    Danke an Dennis, der hier mit extrem viel Zeit und Geduld aufzeigt, wer alles mit drin steckt, bremst und verhindert, sobald es mit Alltagsradverkehr und „Verkehrswende“ ernst wird. Wer in Mainz regiert, muss sich fragen lassen, wann Rheinland-Pfalz endlich den Schritt vom Radverkehrs-Entwicklungsland zum Fahrradland schafft. Solange „Radwanderland“ vielerorts für absteigen und schieben steht, wird das nix.

    Der Komplex „Unterhalt“ wird noch viel interessanter, sobald das Land RLP wie geplant Pendler-Radrouten einrichtet (echte Radschnellwege wären viel zu aufwendig und teuer) und dazu eben genau jene Wirtschaftswege nutzt, für die jetzt noch mit Händen und Füßen jegliche Verantwortung weggeschoben wird.

  7. Zur Zeit ist der Radweg Hauenstein – Hinterweidenthal voller Blätter und nass. Einfach nur gef#hrlich dass man rutscht und sich auf die Klappe legt. Die „grünen Radweg“ Schilder sollte man abschrauben, oder im Spätjahr + Winder zuhängen.

    1. Ja, hin und wieder kehren im Herbst wär natürlich auch nicht verkehrt. Aber auf nicht-öffentlichen „Wirtschaftswegen“ muss man eben mit solchen Gefahren rechnen… Die grünen Schilder könnte man über Winter wirklich einmotten; die richten sich eh nur an Schönwetterradler.

      Ich bastle übrigens grade an einer „finalen“ Fachaufsichtsbeschwerde ans BMVI.

  8. Ich will mich auch noch mal zu dem Sachverhalt äußern, wenngleich ich keine Hoffnung machen kann auf Abhilfe, jedenfalls derzeit nicht. Die damals kommunalpolitisch Verantwortlichen der CDU hier bei uns in der VG Hauenstein, genauso in der VG Dahner Felsenland haben sich leider auf die Übernahme der Baulastträgerschaft und damit einhergehend auch der Verkehrssicherungspflicht eingelassen. Diese dann sogar auf die – ehrenamtlich geführten – Ortsgemeinden übertragen. Selbstverständlich kann so kein Winterdienst organisiert werden, aber auch jetzt im Herbst sind die Radwege oft in höchst gefährlichem Zustand (nass und Laub). Die Problematik und berechtigte Forderung ließe sich nur entschärfen, wenn klar geregelt wäre/würde, dass entlang JEDER klassifizierten überörtlichen Straße der jeweilige Träger (Bund, Land, Kreis) VERPFLICHTET ist, einen Radweg anzulegen und ganzjährig zu unterhalten und für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

    Wir werden jetzt im Zuge der Haushaltsberatungen für den kommenden Doppelhaushalt 20/21 vorschlagen, dass Mittel eingestellt werden, um zumindest ansatzweise in die Richtung etwas tun zu können. Aber klar ist, ohne die o.g. Weichenstellung ist ein z.B. durchgängiger Winter(räum)dienst für uns als Kommunen nicht leistbar.
    Wenn also jetzt Bundes- und Landesregierungen im Zuge der Klimaschutzdiskussion den Radwegebau und die Radnutzung forcieren wollen, ist vielleicht ein günstiger Zeitpunkt dafür da die berechtigten Anliegen anzubringen.
    Ich danke Ihnen für ihre Bemühungen.
    Gez. M. Seibel (GRÜNE im VG-Rat Hauenstein), 3. Beigeordneter

    1. Ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme.

      Die Problematik und berechtigte Forderung ließe sich nur entschärfen, wenn klar geregelt wäre/würde, dass entlang JEDER klassifizierten überörtlichen Straße der jeweilige Träger (Bund, Land, Kreis) VERPFLICHTET ist, einen Radweg anzulegen und ganzjährig zu unterhalten und für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

      Nein, es ist verkehrlich betrachtet an vielen Straßen mit geringen Verkehrsstärken völlig überflüssig, einen straßenbegleitenden Radweg anzulegen. Dies hielte ich für Steuergeldverschwendung als auch für überflüssige Flächenversiegelung. Die „Grundsätze 2008“ dienen ja gerade dazu, dass der Bund an Bundesstraßen weniger straßenbegleitende Wege bauen muss – wenn es bereits Alternativen gibt. Nur leider fehlen hier eindeutige Regelungen im FStrG. Dass die in den „Grundsätzen 2008“ beschriebene Notlösung nicht funktioniert, sieht man seit über 20 Jahren an der B 10. Den fehlenden Winterdienst bemängle ich ja hauptsächlich deshalb, weil die B 10 für Radfahrer gesperrt ist. Im Grunde habe ich an einer „separaten“ Alternative nichts auszusetzen – aber nur dann, wenn kein Verkehrsverbot verhängt wird. Und die Alternative ganzjährig verkehrssicher unterhalten wird.

      Gerade an der B 10 wird mittelfristig wegen des Ausbaus zur Kraftfahrstraße sowieso dem langsameren Verkehr eine ordentliche Alternative anzubieten sein – und das kann meiner Ansicht nach nur eine parallele Kreisstraße sein, wie es mit der K 92 zw. Ruppertsweiler und Hinterweidenthal bereits eine gibt! Leider ist der LBM mit den Planungen des Abschnitts Hinterweidenthal – Hauenstein stark in Verzug, weshalb immer noch nicht klar ist, wie die B 10 dort zukünftig verlaufen soll. Und welche Auswirkungen dies auf den Radverkehr hätte.

      Wir werden jetzt im Zuge der Haushaltsberatungen für den kommenden Doppelhaushalt 20/21 vorschlagen, dass Mittel eingestellt werden, um zumindest ansatzweise in die Richtung etwas tun zu können.

      Das müsste nicht sein, wenn die VG Hauenstein sich selber engagieren würde, um gegenüber dem LBM und dem Bund die Einhaltung der „Grundsätze 2008“ einzufordern – und sich die Kosten vom Bund oder LBM erstatten zu lassen. Warum fordert man denn eigentlich nicht den Abschluss einer neuen Vereinbarung? Warum weigert man sich sogar weiterhin, den Weg zw. Hauenstein und Hinterweidenthal dem öffentlichen Verkehr zu widmen…?

      In den kommenden Tagen versende ich übrigens eine abschließende Fachaufsichtsbeschwerde ans BMVI.

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