Als ich am späten Nachmittag des 10. Oktober noch eine Runde über Eppenbrunn drehte, bekam ich fast einen Lachanfall. Zuerst konnte ich erfreut feststellen, dass der überflüssigerweise mit beschilderte Hochbordweg entlang der Weiherstraße endlich entschildert wurde. Hier musste ich damals ja der Verbandsgemeindeverwaltung sogar die Sache mit der rechtlichen und örtlichen Zuständigkeit erklären. Die weiteren, von mir nach und nach entdeckten Abschnitte, auf denen die Fahrbahnverbote aufgehoben wurden, werde ich übrigens im Beitrag zum „Blauen Herbst“ sammeln und nicht jedes Mal einen eigenen Beitrag verfassen. Das dort befindliche HBR-Schild hat aber auf jeden Fall einen Solchen verdient!
Ob es im Zuge der Entbläuung dort angebracht wurde oder schon die ganze Zeit hing, kann ich nicht sagen; da habe ich nie drauf geachtet. Es ist auf jeden Fall vollkommen absurd. Der HBR-Wegweiser darüber verleitet nebenbei ja auch weiterhin zum Gehwegradeln.
Die L 478 zwischen Eppenbrunn und Fischbach über die Eselsteige ist eine der romantischsten und ruhigsten Landesstraßen im südlichen Pfälzerwald. Sieht man vielleicht von ein paar schönen Wochenenden im Sommer mal ab. Warum man hier allen Ernstes ein Schild hinhängen muss, um Radfahrer darauf hinzuweisen, dass sie auf den folgenden 12 Kilometern auf einer „Autostraße“ [sic!] fahren müssen, ist schon ein starkes Stück. Auf dieser sind laut Verkehrsstärkenkarte 2015 des LBM Rheinland-Pfalz sage und schreibe 433 bis 464 Kraftfahrzeuge am Tag unterwegs.
Überhaupt: Was ist denn bitteschön eine „Autostraße“…!? Laut der Wikipedia benennt man in vielen Ländern damit Straßen, die man in Deutschland als Kraftfahrstraße bezeichnen würde. So kann man natürlich den Touristen aus dem Ausland gleich mal einen gewaltigen Schrecken einjagen. 😉
Es gibt in Deutschland keine „Autostraßen“! Radfahrer haben das gleiche Recht, Landesstraßen mit Fahrrädern zu befahren; daran ist auch überhaupt nichts besonders oder außergewöhnlich. Das Schild dokumentiert aber ganz nebenbei, dass die Nutzung des der Allgemeinheit und somit allen Verkehrsteilnehmern dienenden Straßennetzes im (meiner Ansicht nach überwiegend untauglichen) HBR-System eben die absolute Ausnahme darstellt.
Ich finde es aber gut, dass auch eine HBR-Route über eine Landesstraße führt – und kein Wegelchen gebaut wird. So merken die Leute vielleicht ja dann doch, dass es grundsätzlich gar nicht so schlimm ist, sich eine Landesstraße mit Kraftfahrzeugen zu teilen. Was ja ein paar Kilometer weiter südlich in Frankreich auch generell so üblich ist.