Ich war heute früh etwas irritiert, denn laut Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südliche Weinstraße sollte schon am 3. September von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern eine verkehrsbehördliche Anordnung hinsichtlich der Aufhebung der Benutzungspflicht des „Radweges“ im Zuge der B 427 erlassen worden sein. Nun hatte ich angesichts der besonders absurden Verwaltungsposse dieses Mal auch gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern einen expliziten Antrag auf Akteneinsicht gestellt, dem man freundlicherweise auch nachgekommen ist. Nur datierte die mir heute per e-mail zugesandte Anordnung zur Aufhebung des Gehwegradelzwangs vom heutigen Tage!
Ich hatte mich Ende Juni noch einmal bitter bei der Fachaufsichtsbehörde (des Kreises SÜW) beklagt, dass man der Ankündigung (im Rahmen meiner Fachaufsichtsbeschwerde) aus dem vergangenen Jahr bislang immer noch nicht nachgekommen war. Bei meiner letzten Durchfahrt der Kurstadt am Rande des Pfälzerwaldes (am 11. September) hingen die Schilder immer noch. Dass ich jetzt heute eine Anordnung mit Datum vom 15. Oktober 2019 erhalten habe, obwohl angeblich schon eine im September hätte erlassen worden sein soll, lässt mich schon wieder daran zweifeln, dass die dort herrschende „Blaue Anarchie“ nun wirklich endlich ein Ende finden wird?
Die verkehrspolizeiliche Anordnung lautet:
- Die Benutzungspflicht des Radweges entlang der Kurtalstraße, zwischen der Kurtalstraße 69 und Bismarckstraße, und der Kapeller Straße, zwischen den Kreisverkehren am Bahnhof und an der Bundespolizei, in Bad Bergzabern wird aufgehoben.
- Die Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh-und Radweg) sind zu entfernen und durch das Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) zu ersetzen. Soweit vorhanden, ist in den Seitenstraße das Zusatzzeichen 1000-32 (Radverkehr kreuzt) zu entfernen.
Begründet wird dies folgendermaßen:
Entlang der Kurtalstraße und der Kapeller Straße verläuft in Teilbereichen ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Durch eine Vielzahl an Geschäftsaus- und zufahrten kommt es häufig zum Querungsverkehr von Fahrzeugen.
Auch ist die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand nicht zumutbar und auch die Linienführung nicht vorhanden.
Das bestehende Verkehrszeichen 240 und die damit eingehgehende Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radweges für Radfahrer entsprechen daher nicht mehr den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Da ich ja nun explizite Kenntnis von dieser Anordnung habe, darf ich dort nun auch die Fahrbahn benutzen, denn bei den Schildern handelt es sich nur noch um Scheinverwaltungsakte. 😉
Nun bin ich gespannt, wie lange es dauern wird, bis der Baulastträger diese Schilder dann hoffentlich endgültig abgeschraubt haben wird. Dieser Fall zeigt allerdings erneut: Wenn man nicht immer und immer wieder nachhakt, tut sich einfach: gar nichts. Das gilt übrigens auch für einen immer noch radikal mit und
umringten Kreisel in Waldmohr.
„Rechtsstaat“ Deutschland, anno 2019.
Die blauen Schilder stehen in der Kapeller Straße heute immer noch, in beide Fahrtrichtungen. 🙁
Die Kurtalstraße ist auch noch bebläut? Laut Auskunft der KV SÜW sei die Anordnung am 19. September ergangen; mit einer Widerspruchsfrist von einem Monat müsste das Zeug inzwischen aber wirklich mal weg!
Die Kurtalstraße habe ich leider nicht gesehen.