Dank eines Hinweises eines Mitstreiters aus der Vorderpfalz zu einer Ankündigung der Offenlegung eines Planfeststellungsbeschlusses schaute ich gestern mal wieder beim LBM vorbei, um mir eben jenen Beschluss für den Bau eines in mehrfacher Hinsicht abenteuerlichen Wegelchens entlang der B 38 zwischen Schweigen-Rechtenbach und Oberotterbach anzuschauen. Wie zu befürchten war, wurde die mangelhafte und geltende Standards der VwV als auch der ERA 2010 missachtende Planung nicht einfach komplett verworfen, sondern im Wesentlichen unverändert beibehalten. Lediglich die Mandelbäume am Ortsausgang von Oberotterbach in Richtung Bad Bergzabern wurden „gerettet“. Die absurde (auch linksseitige) Führung innerhalb der Ortschaft bleibt jedoch, inkl. Querungs-Ampel.
Auch hier wieder der Hinweis vorab: Ich würde auch gerne zur Verdeutlichung Ausschnitte aus den Planungsunterlagen hier nutzen und halte dies auch selbst grundsätzlich vom Zitatrecht gedeckt. Da ich aber keine Lust habe, mich wegen eines Blogs, mit dem ich bislang keinen Cent verdient oder auch nur einen Euro an Spenden eingenommen hätte, verklagen zu lassen, kann ich wieder nur per Link auf die entsprechenden Unterlagen verweisen.
Wie im Teaser angedeutet, hat sich in den Planungsunterlagen nicht viel verändert, weshalb in den Unterlagen zur ergänzenden Anhörung 2017 auch nur die Blätter 7 bis 9 zu den Lageplänen überarbeitet und neu veröffentlicht wurden.
In Blatt 7 (pdf, 482 KB) erkennt man die erste Änderung: anstatt eines 2,5 m breiten „Geh- und Radwegs“ wird nun ab Bau-km 2,076 (am nördlichen Ortsausgang von Oberotterbach) ein 3,5 m breiter „Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg“ angelegt. Grund hierfür ist die bereits angesprochene Erhaltung der Mandelbäume. Der angesprochene Weg wird nun hinter den Bäumen geführt, siehe auch Blatt 8 (pdf, 1,43 MB). An der Einmündung des ersten Feldwegs wird dann wieder zur ursprünglichen Planung zurückgekehrt, indem die Mitbenutzung als Wirtschaftsweg wieder endet, siehe auch Blatt 9 (pdf, 1,41 MB).
Erläuterungsbericht 2017
Im Erläuterungsbericht (pdf, 846 KB) heißt es hierzu unter anderem:
Die ursprüngliche Planung sah vor, dass der Rad- Gehweg unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes straßenbegleitend zur B 38 geführt werden soll. Die zwischen Bau-km 2+200 und 2+285 auf der Ostseite der B 38 befindlichen Mandelbäume sollten dabei gerodet werden. (…)
Zur Rodung der 10 Mandelbäume wurden Einwendungen für deren Erhalt durch eine Vielzahl von Privatpersonen (u. a. mit einer Unterschriftensammlung mit 94 Unterschriften), der Ortsgemeinde Oberotterbach und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vorgebracht.
Interessant ist hier das Wörtchen „straßenbegleitend“. Dem LBM ist also offenbar auch selbst bewusst, dass nach Korrektur der Pläne aufgrund des größeren Abstands zur Fahrbahn und den Mandelbäumen dazwischen kein „straßenbegleitender Radweg“ angelegt werden wird. Das widerspricht sich allerdings mit den noch folgenden Aussagen des LBM.
Zu den technischen Planänderungen heißt es unter anderem:
Bei Bau-km 2+160,83 (2+160,32) wird die Anbindung des Wirtschaftsweges an die B 38 geschlossen. Da nun der geplante Rad- Gehweg auch durch den landwirtschaftlichen Verkehr mitgenutzt werden kann und die zu schließende Wirtschafts-wegeinmündung sich im Kurvenbereich der B 38 befindet wird die Verkehrssicherheit auf der B 38 verbessert.
Nur blöd, dass es keine Feldwegbenutzungspflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt. Die „Verkehrssicherheit“ wird somit auf dem dann (immerhin 1 m breiteren) gemeinsamen „Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg“ aus Sicht der Radfahrer aber definitiv nicht so wirklich gefördert, denn die dürfen dort jetzt Traktoren ausweichen und mit den üblichen Verschmutzungen klarkommen. Aber Hauptsache, die „Verkehrssicherheit“ auf der (Fahrbahn der) B 38 wird gesteigert. Es wird hier übrigens auch ganz interessant sein, wie man das Thema Winterdienst dort handhaben wird.
Das Gefälle beträgt weiterhin Werte, die deutlich über den Grenzwerten der ERA 2010 liegen:
Das Längsgefälle des Rad- Gehweges resultiert aus der Anpassung an das vorhandene Gelände und beträgt zwischen 0,5 % und 9,0 %.
Auch recht interessant ist noch diese Passage zur Kostenverteilung des 1 m breiteren Weges:
Die Kosten für die Mehrbreite von 1,00 m trägt die Ortsgemeinde Oberotterbach.
Es ist zwar schön, dass die Mandelbäume nicht gefällt werden müssen – aber auch hier ist für mich unverständlich, dass z. B. vor allem auch der ADFC Südliche Weinstraße nicht schon damals Einwände gegen diese absurden Planungen erhoben hatte.
Planfeststellungsbeschluss
Auf den eigentlichen Beschluss sei ebenfalls hingewiesen (pdf, 1,83 MB). Im Kapitel A – III heißt es zum Thema Widmung:
Die im Zuge der Baumaßnahme neu entstehenden Straßenteilflächen der B 38 einschließlich des neu anzulegenden Geh- und Radweges gelten gem. § 2 Abs. 6 i.V.m. § 22 Abs. 4 FStrG mit der Verkehrsübergabe als Bundesstraße gewidmet. In den Abschnitten von (…) ist auf dem Geh- und Radweg eine Mitbenutzung des landwirtschaftlichen Verkehrs durch eine entsprechende verkehrsbehördliche Beschilderung sicherzustellen.
Im Kapitel E – IV.1 findet sich noch das folgende, ungeheuerliche „Schmankerl“:
Bei einer Führung auf der Westseite wären diese nur durch zusätzliche Querungen der B 38 möglich, die jedoch nicht zur Verkehrssicherheit beitragen würden. Durch die Schaffung einer neuen Verkehrsfläche im direkten Umfeld der B 38 entsteht eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für einerseits den Radfahrverkehr, der zukünftig eine eigene ausgewiesene Fahrfläche hat und andererseits den Kraftfahrzeugverkehr, der nicht durch Radfahrer auf seiner Fahrspur behindert wird.
Genau, die Fahrbahnen von Bundesstraßen sind ja sowieso nur für Kraftfahrzeuge gedacht. Der Radverkehr bekommt hier ja übrigens (mal wieder) gar nicht seine eigene „Fahrfläche“, sondern er muss sich jene mit Fußgängern und landwirtschaftlichem Verkehr teilen.
Im Jahre 2010 wurde mithilfe einer Zählstelle für die B 38 eine Verkehrsbelastung von 7.293 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 2,8 % ermittelt. Dies stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko für Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Radfahrer dar. Deshalb ist es dringend notwendig, das vorhandene Radwegenetz zu erweitern und der Verkehrssicherheit damit gerecht zu werden.
Wo finde ich einen Beleg für diese Behauptungen?
Neben der touristischen Erschließungsfunktion für die Region wird der Verkehrsabfluss durch das Separationsprinzip entflochten und sicherer gestaltet. Die Verkehrsabläufe werden gleichmäßiger, da unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge reduziert werden. Ein positiver Nebeneffekt ist dabei die Verringerung von Lärm und Abgasen.
Ich wusste es doch: Schuld am Lärm und den Abgasen des Kfz-Verkehrs sind: die Radfahrer!
Einwendungen
Recht interessant ist auch das Kapitel E – IV.2, in welchem der LBM auf Einwendungen eingeht. Auch hier wird deutlich, dass es dem LBM in erster Linie darum geht, Autofahrern die nervigen Radfahrer aus dem Weg zu räumen, denn es wurde offensichtlich mehrfach eine Führung des Radverkehrs abseits der B 38 gefordert – die es ja bereits gibt: So führt die Route des „Radweg Deutsche Weinstraße“ westlich der B 38 entlang. Viele Einwendungen betrafen unter anderem die Tatsache, dass hier auch gar keine Alternativenprüfung (wie eben die Führung abseits der B 38) erfolgte.
Der LBM hierzu ganz allgemein:
Eine Anlegung des Geh- und Radweges abseits der B 38 würde nicht dem Planungsziel, und zwar die Trennung der Verkehrsarten (Separationsprinzip) entsprechen. Ein selbstständiger Weg fernab der B 38 wäre eventuell von (alleiniger) touristischer Bedeutung, würde aber der Entzerrung der Verkehrsarten auf der B 38 nicht dienen. Die vorliegende Maßnahme ist jedoch aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich.
Meine Güte, was für ein Stuss! Durch die auf vielen Abschnitten mehr als 5 m von der Fahrbahn abgesetzte Führung wird doch eh kein Fahrbahnverbot realisiert. Oder möchte der LBM hier von der Kreisverwaltung SÜW etwa auch allen Ernstes verlangen, die B 38 anschließend mit zu sperren?
Man muss dem LBM aber durchaus „dankbar“ sein: so unverblümt bekommt man die eigentlichen Gründe der zunehmenden Verkraftfahrstraßierung des öffentlichen Straßennetzes nur selten zu Gesicht.
Ebenfalls lesenswert sind die Einwendungen im Kapitel E – VIII.
Frist bis zum 28. Oktober 2019
Ich zitiere aus dem Bekanntmachungstext (pdf, 22 KB) zur Offenlage der Planunterlagen:
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 06. August 2019, Az.: 02.2-1814-PF/35, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 14. Oktober 2019 bis einschließlich 28. Oktober 2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61 in 76887 Bad Bergzabern, Zimmer Nr. 305 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Siehe auch den Abschnitt zur Klagefrist:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, schriftlich oder nach Maßgabe des § 55 a der Verwaltungsgerichtsordnung durch Einreichung eines elektronischen Dokuments erhoben werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden wohl sämtliche Dokumente wieder aus dem Internetangebot des LBM entfernt. Also: vorher individuell sichern.
Geld für eine Klage werde ich hier mit Sicherheit nicht „investieren“. Stattdessen hoffe ich, dass die ansonsten recht vernünftige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südliche Weinstraße hier eine Beschilderung mit oder gar
unterlassen wird! In dem Falle wären die Dokumente ja vielleicht auch mal ganz nützlich, um sie an den Bundesrechnungshof zu schicken.
Nachtrag 10. Juni 2022
Der LBM nimmt den Bau dieser verkehrsplanerischen Absurdität nun tatsächlich in Angriff. Es geschieht den sonstigen Verkehrsteilnehmern, aber auch Radfahrern aufgrund ihres fehlenden Widerstands ganz recht, dass sie nun mit mehreren Monaten Verkehrsbehinderungen durch Baustellenampeln und auch eine Vollsperrung werden erdulden müssen. Dokumentiert sei die Pressemeldung des LBM vom 9. Juni 2022 .
B 38 – Neubau Geh- und Radweg entlang der B 38 von Rechtenbach in Richtung Bad Bergzabern
Ab dem 13. Juni 2022 wird mit dem Bau eines Geh- und Radweges entlang der B 38 von Rechtenbach in Richtung Bad Bergzabern, begonnen.
Die Baumaßnahme wird in vier Bauabschnitten umgesetzt.
Begonnen wird mit dem 1. Bauabschnitt in Rechtenbach. In diesem Bauabschnitt wird die Zufahrt zur K 27 Richtung Haftelhof gesperrt; der Verkehr auf der B 38 wird mittels Ampelschaltung aufrecht erhalten.
Anschließend wird der 2. Bauabschnitt Richtung Oberotterbach ohne verkehrliche Einschränkungen auf der B 38 hergestellt.
Der 3. Bauabschnitt erfolgt unter Vollsperrung der B 38. Die Umleitung führt über Steinfeld und wird ausgeschildert. Über diesen 3. Bauabschnitt wird vor Beginn nochmals mit einer Pressemitteilung informiert.
Im letzten Bauabschnitt wird der Verkehr auf der B 38 mittels Ampelschaltung aufrecht erhalten.
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich – je nach Witterung – bis Ende des Jahres 2022 andauern.
Die Baukosten des ca. 2.000 m langen Geh- und Radweges belaufen sich auf rund 1.320.000 Euro.
Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet alle Verkehrsteilnehmer während der Bauzeit um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbeeinträchtigungen.
Vielleicht werde ich, nach dem Ende der Bauarbeiten, den Blödsinn dokumentieren und an den Bundesrechnungshof weiterleiten. Hier werden wieder mal in einer absolut irrationalen Weise über 1,3 Millionen Euro Steuergelder verblasen, um das „Separationsprinzip“ (ich nenne es Verkehrsmittel-Apartheid) durch die Schaffung baulicher Fakten weiter voranzutreiben.
Nachtrag 13. Juli 2022
Heute erschien eine neue PM. Auch jene sei hier dokumentiert:
B 38 – Neubau Geh- und Radweg entlang der B 38 von Rechtenbach in Richtung Bad Bergzabern
Ab dem 25. Juli 2022 wird mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen.
Dazu wird die B 38 ab dem Ortsausgang Oberotterbach in Richtung Bad Bergzabern bis zur Zufahrt Tennisplatz, voll gesperrt.
Dies ist erforderlich, um die Arbeiten für den Radweg am Brückenbauwerk über den Dierbach durchzuführen, sowie einen Durchlass der die B 38 quert, zu bauen.
Die Umleitung für den Durchgangsverkehr wird ab Schweigen-Rechtenbach über die Landesstraßen 546 und 545, das heißt über Steinfeld umgeleitet und wird ausgeschildert.
Die Dauer der Vollsperrung wird voraussichtlich acht Wochen andauern.
Zeitgleich erfolgen in Oberotterbach nach der Einmündung der Weißenburger Straße Arbeiten im Gehwegbereich mit halbseitiger Sperrung.
Anschließend wird bis zur Fertigstellung des Radweges der Verkehr auf der B 38 mittels Ampelschaltung aufrechterhalten.
Alle Informationen zur Verkehrsführung erhalten Sie im Mobilitätsatlas unter www.verkehr.rlp.de.
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich – je nach Witterung – bis Ende des Jahres 2022 andauern.
(…)
Grandios! Eine wochenlange Vollsperrung, die natürlich auch den Radverkehr beinhaltet (und der auch keine eigene Umleitung kriegt), für so ein absurdes und überflüssiges Bauvorhaben. Vielleicht raffe ich mich doch noch einmal auf und übermittle den Quark dem Bundesrechnungshof.
Nachtrag 6. Januar 2023
Der LBM vermeldete am 4. Januar Folgendes:
Einladung zur Verkehrsfreigabe am 9. Januar 2023 um 10:30 Uhr
Am Montag, den 09. Januar 2023 werden der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing und die Staatsministerin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Daniela Schmitt den Radweg zwischen Bad Bergzabern und Schweigen-Rechtenbach für den Verkehr freigeben.
Hierzu lädt der Landesbetrieb Mobilität Speyer, der für die Bauarbeiten verantwortlich war, die interessierten Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich ein.
Der Treffpunkt ist am nördlichen Ortseingang von Oberotterbach, wir bitten der Beschilderung „Verkehrsfreigabe“ zu folgen.
Ist mir tageszeitlich leider zu früh; ansonsten wäre ich mal raus an die Weinstraße gefahren, um den beförderten Verkehrsminister und seine Nachfolgerin noch einmal zu überfallen und auf diesen in die Landschaft gebauten Käse, aber vor allem auch das Thema B 10 anzusprechen. Wobei mein Engagement ja eh niemand würdigt; warum sollte ich mir dann auch noch die Mühe machen und dafür über 100 km mit dem Rad fahren? Die Pressestelle des MWVLW verweigerte mir jedenfalls auch die Antworten auf mehrere Anfragen anlässlich ähnlicher Propaganda-Meldungen.
Oh, ja.
Die Stelle mit „Lärm und Abgas“ ist mehr als deutlich am Ziel vorbei:
„Umweltschutz“ durch bequemeren und schnelleren Kraftverkehr!
Kann man sich nicht ausdenken, wie verquer diese Argumentation ist, wenn doch absolut klar ist, dass schnellere Straßen ohne landwirtschaftlichen Verkehr oder Radverkehr einzig eine Förderung des motorisierten Individualverkehrs mit PKW darstellt und zu einer Zunahme führt. Mit längeren Reisezeiten wären andere Wege wieder gleichwertig oder attraktiver.
Dabei sind die Orte an der „Deutsche Weinstraße“ (und die Straße selbst) zeitweise schon mit so viel Kfz-Verkehr belastet, dass es schon negative und abstoßende Effekte auf den Tourismus haben könnte.
Eben; das ganze Dokument ist allgemein verkehrspolitisch betrachtet: total hirnrissig. Woanders gibt man Hunderttausende für verkehrsberuhigende Maßnahmen aus, dabei erledigen das Rad- und Treckerfahrer doch sogar kostenfrei. 😉 Und vielleicht – ganz verwegener Gedanke – hat es ja insgesamt sogar einen positiven Einfluss auf die „Verkehrssicherheit“, wenn Autofahrer eben nicht immer einfach ungestört durchrasen, sondern halt auch hin und wieder abbremsen und für ein paar Meter hinter einem Radfahrer fahren müssen…!? Ich hab mir schon oft unterwegs gedacht, wie vielen Leuten ich (durch den „Schmetterlingseffekt“) vielleicht schon das Leben gerettet habe, weil sie hinter mir kurz abbremsen mussten.
Bei den Einwendungen taucht übrigens auch das Thema Ortsumgehung auf. Und ich kann es verstehen, dass es selbst den Leuten an der Weinstraße so langsam stinkt – obwohl sie ja im Grunde auch zu einem Teil vom touristischen (Durchgangs-)Verkehr leben.
Ich frage mich eh, warum die grade dort auf Biegen und Brechen einen „Radweg“ wollen? Der Großteil der Touris fährt doch eh den „Radweg Deutsche Weinstraße“. Muss man wegen 50 Rennradfahrern am Tag so einen Aufriss veranstalten? Die ignorieren das Blau doch hinterher eh wieder… 😉