Unfall 107485 im Unfallatlas 2018

Den Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes finde ich ja eine prima Sache. Denn man kann in diesem auch Unfälle finden, zu denen die Polizeiinspektionen als auch die Staatsanwaltschaften keine Pressemeldungen verfasst haben und die auch von den lokalen Medien nicht aufgegriffen wurden. So fand ich eben beim Durchstöbern der Karte auch einen gelben Punkt auf der L 465 zwischen den Zweibrücker Stadtteilen Mittelbach und Ixheim. Hier verläuft das berüchtigte Bickenalb-Radwegelchen. Und hier geschah laut Object-ID 107485 an einem Dienstag im August 2018, zur 18. Stunde zwischen einem Pkw und einem Radfahrer ein Unfall des Typs 6 (Unfall im Längsverkehr), Unfallart 8 (Abkommen nach Rechts von der Fahrbahn), bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde.

Dies fand ich insbesondere wegen meiner erhobenen Einwände gegen das dortige Wegelchen doch recht interessant, weil ich aufgrund der Kategorisierung im ersten Moment vermutete, hier sei evtl. ein Autofahrer von der Fahrbahn abgekommen und hätte auf dem danebenliegenden Geh- und Radweg einen Radfahrer angefahren. Deshalb wunderte es mich, warum ich hierzu (immerhin wurde hierbei jemand schwer verletzt) damals keine Pressemeldung der PD Pirmasens lesen konnte.

Also recherchierte ich ein wenig und wurde von der Polizeiinspektion Zweibrücken an die Staatsanwaltschaft Zweibrücken verwiesen. Diese teilte mir dann Folgendes mit:

Am 07.08.2018 gegen 18 Uhr kam es auf der L465 Zweibrücken- Mittelbach zu einem Unfall unter Beteiligung eines Radfahrers. Eine Gruppe von drei Radfahrern befuhr die L465 von Mittelbach kommend in Fahrtrichtung Zweibrücken. Dabei nutzte die Gruppe nicht den begleitenden Geh- und Radweg sondern fuhr auf der Fahrbahn. Ein der L465 in gleicher Richtung der Radgruppe nachfolgender PKW-Fahrer schloss auf die Gruppe auf und setzte zum Überholen an. Während des Überholvorgangs kam diesem ein Fahrzeug entgegen. Beim Ausweichmanöver reduzierte der Überholende den seitlichen Sicherheitsabstand zur Fahrradgruppe. Dabei kam einer der Radfahrer zu Fall und verletzte sich. Nach den Zeugenaussagen kam es nicht zu einer Berührung zwischen Rad und PKW. Der verletzte Radfahrer erklärte, an der Hand vom PKW berührt worden zu sein. Der PKW-Fahrer, der trotz intensiver Ermittlungen in der Folgezeit nicht ermittelt werden konnte, setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort.

Angesichts dieser Schilderung kann man schon die Frage aufwerfen, warum die Polizei diesen Unfall in die Kategorie 8 einstufte? Warum sollte der Radfahrer bzgl. der Berührung lügen? Und selbst wenn es nicht zu einer Berührung gekommen sein sollte (was seine beiden Mitfahrer wohl so angegeben haben), erweckt die Einstufung des Unfalls den Eindruck, der Radfahrer hätte die Schuld daran gehabt, dass er scheinbar ohne Fremdeinwirkung von der Fahrbahn abkam und dabei schwer stürzte.

Ich wagte daraufhin einen Schuss ins Blaue – und schrieb per e-mail den örtlichen Radsportclub an und fragte, ob das Unfallopfer hier evtl. ein Vereinsmitglied ist. Das wurde mir dann auch recht schnell bestätigt. Die Schilderungen des Betroffenen verstärkten dann auch meine Zweifel, dass man sich hier bei den Ermittlungen wirklich „intensiv“ bemüht hatte, den unfallflüchtigen Fahrer zu finden. Offenbar hatte man auch jemanden (einen älteren Herren) ganz konkret im Verdacht, aber dieser „fahre nur noch selten“. Ähm, wie bitte…!?

Der Unfall geschah laut der „Stecknadel“ im Unfallatlas etwa an der Stelle des Beitragsbildes. Laut Schilderung des Verunfallten hätte der Unfallort allerdings ein Stück hinter der Einmündung des Hammerwegs gelegen. Das ist allerdings nicht so wichtig.

Völlig unverständlich für mich ist, dass grade anlässlich eines solchen Unfalls kein Zeugenaufruf mittels einer Pressemeldung erfolgte. Inbesondere der oder die Pkw-Fahrer im Gegenverkehr hätten sicherlich durchaus Hinweise auf den Unfallverursacher liefern können. Aber das hielt die Polizei scheinbar nicht für nötig. So blieb der Geschädigte völlig auf seinen schweren Verletzungen und seinen Kosten (sein Rennrad war nur noch Schrott) sitzen. Man hätte ihm aber eh die Ansprüche gekürzt, weil die Zweibrücker Stadtverwaltung die Gemeinsamer Geh- und Radweg an dieser Strecke trotz meiner schon vor rund 2 Jahren erhobenen Einwände wegen dessen grober Mängel wohl weiterhin nicht entfernen möchte. Immerhin sah die Polizei davon ab, ihm noch ein Verwarnungsgeld für die Radwegmissachtung zu verpassen. Ich fragte nach den Beweggründen, warum man den „tollen Radweg“ daneben nicht benutzt hätte: schlechter Belag – und die vielen Hundebesitzer, die dort immer unterwegs seien. Morgen habe ich hierzu übrigens einen Termin für eine Akteneinsicht.

Ich werde den Unfallatlas auf jeden Fall noch nach weiteren Unfällen dieser Art durchforsten. Es handelt sich hier auch schon um den zweiten, mir bekannten Fall, bei dem ein Rennradfahrer neben einem bebläuten „Radweg“ verunfallte, gegen dessen Beschilderung ich schon vor längerer Zeit Einwände erhoben hatte. Leider wird mein Engagement in dieser Sache aber auch von den einheimischen Rennradfahrern bislang wenig bis gar nicht gewürdigt. Ein paar blaue Schilder weniger könnten einem aber im blödesten Fall viel Geld und Ärger ersparen…!

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