Akteneinsicht in Zweibrücken

Heute früh klappte es im 3. Anlauf endlich mal mit einer Akteneinsicht bei der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde. Die ersten zwei Versuche musste ich wegen des nicht enden wollenden Sch…wetters jeweils kurzfristig absagen. Es lagen dann auch eine ganze Menge, prall gefüllter Ordner auf dem Tisch. Sie betrafen die bislang hier noch nicht dokumentierte OD Niederauerbach, das Bickenalb-Radwegelchen, die Schikanen am Funkturm, den „Turbo-Kreisel„, den Weg zwischen Niederauerbach und Contwig als auch das Wegelchen entlang der L 700. Wie schon bei meiner ersten Akteneinsicht bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz zur B-10-Sperrung war wieder am Interessantesten, was nicht in den Akten zu finden war.

Natürlich ist es auch möglich, dass ich die jeweiligen, wohl meist schon mindestens mehr als 30 Jahre alten Anordnungen in einem Berg an eher uninteressanten Akteninhalten (wegweisende Beschilderung, Bauarbeiten usw.) übersehen habe – aber im Grunde konnte ich für alle bemängelten Straßen keine wirklichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen finden; also vor allem auch nicht die jeweiligen Begründungen, mit denen hier die Fahrbahnverbote von Radfahrern verhängt wurden.

Eine mögliche Erklärung für das Fehlen könnte sein, dass die schon seit längerer Zeit krankheitsbedingt fehlende Sachgebietsleiterin jene in ihren „laufenden“ Akten aufbewahrt – auf die der Leiter der Ordnungsbehörde allerdings keinen Zugriff hatte. Leider wird das wohl (so wie ich es verstanden habe) auch noch lange dauern, bis die Frau wieder ihren Dienst antritt. Meiner Ansicht nach dürfte sowas in einer modernen Verwaltung einfach nicht sein; da muss bei einer längeren Abwesenheit von mehr als zwei Wochen meiner Meinung nach eine Vertretung organisiert werden. Aber die neoliberale Schwindsucht in den Ämtern wird ja heutzutage von niemandem mehr infrage gestellt…

Das einzige Dokument, welches ich finden konnte, stammte aus dem Jahre 1982! Diese „verkehrspolizeiliche Anordnung“ betraf den gestern bereits thematisierten Weg entlang der L 465 zwischen Mittelbach und Ixheim. Dieser wurde wohl in meinem Geburtsjahr fertiggestellt. Scheinbar war zu dieser Zeit noch die „Verkehrspolizei“ für derartige Anordnungen zuständig, denn jene stammte von der damals noch exisiterenden (es grüßt einmal mehr der Ämter- und Personalabbau…) Polizeidirektion Zweibrücken. Darin findet man nur Anweisungen, wo die Schilder hinsollen – aber keine Begründungen für jene.

Auch sonst war es natürlich nicht überraschend, dass der Radverkehr und die entsprechenden Wegelchen in den Akten insgesamt so gut wie keine Rolle spielten. Eigentlich alle 2 Jahre(!) vorgeschriebene Verkehrsschauen fanden natürlich über Jahrzehnte keine statt. Andernfalls hätte denen der Blödsinn in der Homburger Straße ja etwas früher auffallen müssen.

Nebenbei sprangen aber noch recht interessante Fakten ins Auge, die mir bislang unbekannt waren. So sollte z. B. damals (im Jahr 2007) am Turbokreisel eine aufwändige Brückenkonstruktion gebaut werden, um den heute vor der Terex-Einfahrt in einer „Sackgasse“ strandenden Radverkehr über die 5 Fahrstreifen der L 700 auf die andere Straßenseite (am heutigen Outlet) zu führen. Das hielt man dann aber wohl doch für überflüssig. Die beidseitige Benutzungspflicht per Gemeinsamer Geh- und Radweg aber nicht…

An der L 700 wurde auch straßenrechtlich ein „OD-Bereich“ festgelegt. Das fand ich auch deshalb interessant, weil man sich dort mit der Aufstellung von Ortstafeln weiterhin schwer tut, obwohl dort auch eine Tempo-30-Zone ausgewiesen ist.

Nach etwa 75 Minuten hatte ich dann alles weitestgehend überflogen und klopfte nochmal an der Tür des Leiters der Ordnungsbehörde. Das folgende, etwa 30 Minuten lange Gespräch empfand ich als sehr angenehm. Wir sind zwar nicht ganz einer Meinung, was „Radinfrastruktur“ selber betrifft – aber man ist sich schon bewusst, dass z. B. das Ding in der Homburger Straße einfach nicht zu halten war. Ich empfahl hier dann auch, doch derartige Änderungen auch entsprechend nach außen zu kommunizieren. Damit die Öffentlichkeit weiß, warum hier die Schilder entfernt wurden, was für Alternativen man hat – und dass man auf der Fahrbahn eigentlich sicherer unterwegs ist. Außerdem hat der Behördenleiter Verständnis dafür, dass das im Grunde alles schneller gehen könnte. Wenn man denn das Personal dafür hätte. Auch hier bot ich nochmal meine aktive Mitarbeit an.

Gegen Ende musste ich aber auch ausdrücklich noch einmal klarstellen, dass wenn hier wirklich für mehrere oder fast alle Schilder überhaupt keine Anordnungen vorliegen sollten, ich dann doch darum bitten würde, jene möglichst bald entfernen zu lassen. Denn dann wären es Scheinverwaltungsakte. Und die können Radfahrer im Falle der Fälle durchaus in einer relevanten Art und Weise benachteiligen. Ich werde das auch noch einmal in einer folgenden e-mail etwas genauer ausführen.

Ganz am Schluss musste ich noch darüber motzen, dass ich gar keine Radabstellanlage vorgefunden hatte. Ich schloss mein Rad dann notdürftig an einem Gitter auf dem Parkplatz ab. Ich wurde dann über das Vordach geführt – wo mir (hinter einem verschlossen wirkenden Tor) ein paar Felgenbrecher gezeigt wurden. Die fand der Leiter der Behörde selber mies. Da wäre eigentlich auch Platz für 5 Anlehnbügel. Und es fehlt dort halt auch ein Hinweisschild, dass man Räder hinter dem Tor abstellen kann.

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