Bei Enkenbach-Alsenborn fährt ein Radfahrer an ein geparktes Auto und begeht Unfallflucht. In Hatzenbühl verursacht ein Rückwärtsfährer den Sturz eines 73-jährigen. In Maßweiler stürzt eine 12-jährige am Bordstein eines Hochbordgehwegs, wobei sich der Bremshebel in ihren Oberschenkel bohrt. Ein 29-jähriger wird auf einem Feldweg bei Niederhorbach von einem Autofahrer geschnitten und kommt daraufhin zu Fall. In Annweiler verursacht ein sehr eng überholender Busfahrer den Sturz eines 11-jährigen.
Radfahrer fährt auf geparktes Auto
Pressemeldung des PP Westpfalz vom 31. Oktober 2019:
Enkenbach-Alsenborn (Kreis Kaiserslautern) (ots). Die Polizei sucht einen Fahrradfahrer, der am Montagabend im Bereich Enkenbach-Alsenborn einen Unfall verursacht hat und einfach abgehauen ist. Nach derzeitigen Erkenntnissen muss der Unbekannte gegen 19.20 Uhr aus Richtung Mehlingen kommend etwa 150 Meter vor dem Enkenbacher Ortseingang gegen ein abgestelltes Auto geprallt sein.
Der betroffene Fahrzeugbesitzer befand sich in diesem Moment nur etwa 100 Meter entfernt beim Spaziergang mit seinem Hund. Er hörte lediglich das Aufprallgeräusch, konnte aber in der Dunkelheit den Radfahrer nicht erkennen.
Als der Mann kurz darauf zu seinem Wagen zurückkam, stellte er den Schaden am Heck seines VW Caddy fest. Vom Verursacher war weit und breit nichts mehr zu sehen. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion 1 in Kaiserslautern, Telefon 0631 / 369 – 2150. |cri
Ich vermute mal, dass die Polizei sich da mit der Entfernung ein wenig verrechnet hat. Etwa 250 m hinter der Ortstafel mündet ein Feldweg ein. Beschildert mit sowie „landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer frei“. Der Mann hätte dort also nicht parken dürfen, um seinen Hund Gassi zu führen. Dass an solchen Feld- und Waldwegen quasi immer (vor allem von Hundehaltern und Spaziergängern) wild geparkt wird, ist hier in der Pfalz ebenfalls ganz normal. Da an dieser Stelle ein Feldweg per zickzack in ein kurzes, straßenbegleitendes Wegelchen übergeht und sein Wagen wohl besonders blöd stand, würde ich trotz der Unfallflucht des vermutlich ohne Licht unterwegs seienden Radfahrers mal ganz frech sagen: Selber Schuld; Pech gehabt!
Rücksichtsloser Rückwärtsfahrer
Pressemeldung der PD Landau vom 31. Oktober 2019:
Hatzenbühl (ots). Am Dienstag, dem 30.10.2019, um 11.50 Uhr, fuhr ein 33-jähriger Autofahrer in der Lindenstraße rückwärts aus dem Hof einer Gasttätte und übersah hierbei einen 73-jährigen Radfahrer, der die Lindenstraße in Richtung Kirchstraße befuhr. Der Radfahrer musste ausweichen und eine Vollbremsung durchführen, um einen Zusammenstoß mit dem Auto zu vermeiden. Hierbei stürzte er und verletzte sich leicht.
Nein. Der Autofahrer hat den Radfahrer nicht „übersehen“, sondern sträflich die §§ 9 und 10 StVO missachtet, indem er offenkundig blind rückwärts aus einem Grundstück fuhr – und dadurch die Verletzungen eines Radfahrers verursacht.
Bremshebel bohrt sich ins Bein
Pressemeldung der PD Pirmasens vom 29. Oktober 2019:
Maßweiler (ots). Am gestrigen Montagnachmittag befuhr eine 12-jährige mit ihrem Fahrrad den Radweg in Maßweiler am Friedhof zusammen mit ihrer Mutter. Aus Unachtsamkeit geriet das Kind neben den asphaltierten Weg und stürzte im Anschluss, am Bordstein, als sie wieder auf den Weg zurückkehrte. Durch den Sturz stach sich das Mädchen den Bremshebel des Fahrradlenkers in den rechten Oberschenkel. Dieser musste anschließend durch den eingesetzten Notarzt entfernt werden. Das Mädchen wurde danach stationär im Krankenhaus aufgenommen. Im Einsatz waren neben den Rettungskräften auch die Freiwillige Feuerwehr aus Maßweiler und Thaleischweiler.
Das klingt äußerst fies. Ich hatte extra bei der PI nachgefragt, wo der Unfall geschah, weil es dort keinen „Radweg“ gibt. Die 12-jährige fuhr mit ihrer Mutter auf dem Hochbord-Gehweg vor dem Friedhof. Auch wenn das hier sehr unglücklich gelaufen und kein Vorwurf an das Mädchen ist: Wären beide da gefahren, wo sie hingehören (auf der Fahrbahn), wäre dieser Unfall nicht passiert.
Dazu gehört meiner Ansicht nach auch, dass die Polizei beim Verfassen von Pressemeldungen nicht Gehwege in „Radwege“ umdichtet. Und bei der Gelegenheit vielleicht auch mal den Rat erteilt, in diesem Alter nicht mehr auf dem Gehweg zu radeln.
Auf „Radweg“ gestreift
Pressemeldung der PD Landau vom 29. Oktober 2019:
Niederhorbach (ots). Am Montag, 28.10.2019, gegen 07:00 Uhr, befuhr ein 29-jähriger Radfahrer den Radweg von Steinweiler in Richtung Niederhorbach. Etwa einen Kilometer vor der Ortslage Niederhorbach kam von hinten ein Pkw auf dem Radweg und streifte beim Vorbeifahren den Radfahrer. Der 29-Jährige verlor die Kontrolle, stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Der bislang noch unbekannte Fahrer eines älteren kantigen Kleinwagen setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Radfahrer zu kümmern. Hinweise auf den bislang unbekannten Pkw-Fahrer bittet die Polizeiinspektion Bad Bergzabern, unter Telefon 06343/93340 oder per unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de zu melden.
Da sage nochmal jemand, man sei vor Streifunfällen auf Radwegen sicher. Wobei es sich in diesem Fall ziemlich sicher nicht um einen „Radweg“, sondern um eine Radroute auf einem klassischen Wirtschaftsweg handeln dürfte. Dass viele Autofahrer auch dort auch wie die Gestörten unterwegs sind, erlebe ich leider auch immer wieder.
Busfahrer bringt 11-jährigen zu Fall
Pressemeldung der PD Landau vom 28. Oktober 2019:
Annweiler (ots). Am 28.10.2019, zw. 12.50 und 12.55 Uhr, befuhr ein 11-jähriger Junge die Markwardstraße in Richtung Trifelsgymnasium. Hierbei soll ein vorbeifahrender Bus ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeigefahren sein. Der Junge kam zu fall und verletzte sich leicht an den Händen. Die Polizei Annweiler bittet Zeugen sich zu melden, insbesondere soll direkt nach dem Sturz den Jungen eine Frau angesprochen haben. Zeugenhinweise unter 06346-964619
Nein. Der Junge verletzte sich nicht an den Händen. Er wurde verletzt. Vielleicht war es ja ein Bus der QNV? Mit Bussen dieses Unternehmens erlebe ich ja auch mindestens ein Mal in der Woche mehr als fragwürdige Fahrmanöver. Interessant ist, dass in diesem Fall sogar die Hemmungen fehlen, sich auch gegenüber Kindern besonders rücksichtslos zu verhalten.
Ich habe keine Ahnung, wo zwischen Steinweiler und Niederhorbach ein Radweg verlaufen soll.
Tja, da zieht der Radfahrer auf Rad- und Wirtschafts-„Wegelchen“ den kürzeren bei in der Dunkelheit darauf abgestellten Fahrzeugen.
Außerorts auf der Fahrbahn hätte ein solches Hindernis nach StVO §17 (4) beleuchtet sein müssen.