Rumbach ist ein kleines, beschauliches Dörfchen im Pfälzerwald. Doch die Ortsdurchfahrt (L 478, 2.376 Kfz am Tag) scheint zumindest auf einem 190 m kurzen Abschnitt zwischen dem nordöstlichen Ortseingang und dem ehemaligen Bahnhof für Radfahrer so über alle Maßen gefährlich zu sein, dass dem zuständigen und verantwortungsbewussten Straßenverkehrsamt hier keine andere Wahl blieb, als mittels der Anordnung von Fahrbahnverbote zu verhängen. In beide Richtungen versteht sich. Okay; vermutlich war auch hier eher nicht die „besondere örtliche Gefahrenlage“ der Grund, sondern der Radtourismus.
Und Touri-Radfahrer darf man ja eigentlich niemals zumuten, auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße zu pedalieren. Im unvermeidlichen Falle muss man stattdessen gesondert darauf hinweisen, dass sie auf „Autostraßen“ unterwegs seien.
Als ich am 30. Oktober nach längerer Zeit mal wieder von Bundenthal aus über die Rumbacher Wasserscheide Richtung Fischbach fuhr, bemerkte ich, dass leider das linksseitige an eben jenem nordöstlichen Ortseingang von Rumbach immer noch hängt. Das hatte mich irritiert, weil ich bei der Anfahrt von Bundenthal kommend kein rechtsseitiges
mehr sehen konnte. An der Querung der L 478 fehlte sowieso seit jeher ein linksseitiges
, welches den folgenden, auf der Trasse der ehemaligen Wasgauwaldbahn verlaufenden Weg für andere Verkehrsarten sperren würde.
Auch in der Gegenrichtung fiel mir hinter der Einmündung „In den Heuwiesen“ beim beiläufigen Blick zurück kein rechtsseitiges mehr auf. Vermutlich ist das linksseitige
am Ortseingang also bei der Abschraub-Aktion vergessen worden. Ich werde mir das auf jeden Fall bei meiner nächsten Tour in dieser Ecke nochmal genauer ankucken.
Grade im Frühling sind diese Zierkirschen dort durchaus schön anzuschauen:
Zwangsweise gegenläufiger Geh- und Radverkehr auf bestenfalls 1,5 m Wegbreite ist aber trotzdem indiskutabel! In Richtung Bundenthal ist der abgesetzte Weg übrigens ebenfalls unbeschildert:
Der Verlauf der touristischen Radverkehrsführung über die Trasse der Wasgauwaldbahn ist auch ein recht gutes Beispiel für einen nicht-straßenbegleitenden Geh- und Radweg. Aber auch hier hatte ich damals bei der Kreisverwaltung darum gebeten, die von der Fahrbahn aus zu sehenden zu entfernen und auf
umzubeschildern (jenes blaue Schild am Ausgang des Brauntales hängt aber noch). Auf den westlich der Wasserscheide gelegenen (teils auch nicht asphaltierten) Abschnitten werden schon seit jeher
verwendet.