Ich sollte vielleicht aufhören, zu den Unfällen aus dem Unfallatlas 2018 zu recherchieren, zu denen ich im vergangenen Jahr keine Pressemeldungen finden konnte. 😉 Betreffen sie doch bislang genau das Unfallszenario, welches das Hauptargument für die Anlage straßenbegleitender (und benutzungspflichtiger) Wegelchen darstellt: Unfälle beim Überholen. Auch der zweite Unfall auf Zweibrücker Gemarkung, der mir hierbei ins Auge stach, ist einer, bei dem ein Radfahrer ein mit beschildertes Wegelchen missachtete und dabei schwer verletzt wurde. Dieser geschah an einem Montag (gegen 16 Uhr) im August 2018.
Unfallart 3 und -typ 6 bedeutet „Zusammenstoß mit seitlich in gleicher Richtung fahrendem Fahrzeug“ und „Unfall im Längsverkehr“. Meine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken ergab folgende Sachverhaltsschilderung:
(…) Allerdings war an dem Unfall kein „sonstiges Fahrzeug“ beteiligt, sondern ein Transporter. Der Fahrer des Transporters befuhr die B424 von Rimschweiler kommend in Richtung Zweibrücken. Er übersah dabei den die B424 in gleicher Richtung fahrenden Fahrradfahrer, stieß mit dem rechten Außenspiegel gegen den Radfahrer, der hierdurch zu Fall kam und verletzt wurde. Der Radfahrer hatte den vorhandenen Fahrradweg nicht genutzt, sondern fuhr auf der Fahrbahn. Das gegen den Fahrer des Transporters wegen fahrlässiger Körperverletzung geführte Ermittlungsverfahren wurde nach Zahlung einer Geldbuße nach § 153a StPO eingestellt.
Die Tatsache, dass der Radfahrer die Fahrbahn der B 424 benutzte, lässt darauf schließen, dass es sich ebenfalls um einen Rennradfahrer gehandelt hat. Ich persönlich kann es nachvollziehen, dass der Kollege wegen der 800 Meter nicht über einen relativ hohen Bordstein auf das linksseitige, kaum 2 m schmale Wegelchen gewechselt ist. Unter dem rechtsseitigen fehlt übrigens das Zusatzzeichen „Ende“. An dieser Stelle zweigt auch der eigenständige Radweg auf der Trasse der ehemaligen Hornbach-Bahn in Richtung Hornbach ab. Wie dem auch sei: Auch zu den teils uralten Zeichen 244 der bis 1992 geltenden StVO konnte ich ja Letztens bei meiner Akteneinsicht bei der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde gar keine Anordnungen finden.
An der Einmündung nach Birkhausen wurde mir vor einer Weile auch mal um ein Haar ganz übel die Vorfahrt genommen, weshalb man dort inzwischen wenigstens mal eine Furt aufgetragen hat (auf dem Luftbild bereits sichtbar). Wenn der Ixheimer Kreisel fertiggestellt wurde, darf man dort dann gleich mehrfach Fahrbahnen queren – und vermutlich auch kleine , als auch abgesenkte Bordsteine beachten.
Wie man auf einer derart übersichtlichen Strecke einen Radfahrer „übersehen“ will? Blick auf das Handy – oder sogar fahrlässiges oder gar vorsätzliches Engüberholen wegen der Nichtbenutzung des „Radwegs“? Da das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde, werden wir das nie erfahren.
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